Die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle ist eine technisch lösbare Aufgabe. Man muss die Endlagerung nur wollen. In Deutschland ist der Bund für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlager rechtlich verantwortlich. Seit fast fünfzig Jahren ist der Bund mit dieser Aufgabe befasst, hat aber bis zum heutigen Zeitpunkt kein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorzuweisen. Schlimmer noch, seine durchaus aussichtsreiche Erkundung des Salzstockes bei Gorleben lässt er ruhen (oder gibt er sie endgültig auf?) und beginnt wieder bei null, nämlich mit der, wie es heißt, ergebnisoffenen Standortsuche, die laut Gesetz bis 2031 erfolgt sein soll. Es gibt berechtigte Zweifel, dass die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (z.B. abgebrannte Brennelemente) noch in diesem Jahrhundert realisiert werden kann. Politisch hat sich der Bund immer wieder Fallstricke in den Weg gelegt. Durch das Standortauswahlgesetz haben die Möglichkeiten der Behinderung noch zugenommen.
Für das Endlager Konrad für mittel- und schwachradioaktive Abfälle, ein ehemaliges Erzbergwerk in Salzgitter, kann trotz eines über dreißig jährigen Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsverfahrens noch kein verlässlicher Termin für die Inbetriebnahme angegeben werden.
Finnland und Schweden machen es uns vor, wie man die Endlageraufgabe zeitgerecht angeht und löst.