7 EU-Staaten fordern die Berücksichtigung der Kernenergie bei der Taxonomie

Die Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn fordern in ihrem Schreiben an die Europäische Kommission, namentlich an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, ihren Stellvertreter Frans Timmermans sowie die Kommissarinnen für Finanzmärkte, Mairead McGuinness, und für Energie, Kadri Simson, die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomie nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten im Sinne des Klimaschutzes und die gleichberechtigte Förderung als CO2-arme Technologie im Sinne der Technologieneutralität.

Der Abdruck des Briefes erschien in World Nuclear News [1]. Folgend der ins Deutsche übersetzte Brief:

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Kernenergie in der EU: Unverzichtbar, aber Förderungswürdigkeit weiter offen

Wird die Kernenergie von der EU als förderungswürdig im Sinne der Taxonomie eingestuft oder nicht? Die Einstellung der EU-Kommission zur Kernenergie ist unverändert ambivalent.

Die Entscheidung spitzt sich zu. Die Situation ist unverändert wie hier beschrieben. Kürzlich betonte eine EU-Direktorin die Bedeutung der nuklearen Forschung. Kernenergie ja, aber?

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“Diese Klimapolitik könnte am Ende viel mehr schaden”

Der dänische Buchautor und Gründer des Think Tanks Copenhagen Consensus Center, Björn Lomborg, hat sich in der New York Post zu den  Bereitstellungen horrender finanzieller Mittel für den Klimaschutz geäußert [1]. Bekannt wurde er mit seinem Buch The Skeptical Environmentalist. Er zählt zu den Verfechtern des Klimaschutzes, allerdings ist er ein kritischer Betrachter der zum Klimawandel veröffentlichten Daten, Diagrammen und Ansichten sowie politischer Maßnahmen.

“Überall auf der Welt würden sich Politiker alle Mühe geben, eine fantastisch teure Klimapolitik zu versprechen”, beginnt er seine Ausführungen.

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Klimaneutralität bis 2050 nicht ohne Kernenergie erreichbar

Diese Studie ist Pflichtlektüre für alle Energiepolitiker

Die Europäische Union sollte ein Programm zur “nuklearen Renaissance” starten, um ihre Klimaziele zu erreichen. Die heutige EU-Energiepolitik ist diskriminierend. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, bemerkenswert umfassende Studie zur Klimapolitik. Der von der ECR Group und Renew Europe in Auftrag gegebene Bericht besagt, dass es praktisch unmöglich ist, mit Wind- und Sonnenenergie ausreichend Energie zu erzeugen, da nicht genügend Land zur Deckung des Strombedarfs zur Verfügung steht.

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EU-Direktorin betont die Bedeutung der nuklearen Forschung

Sind das neue Töne aus Brüssel? Noch ist die Einstellung der EU-Kommission zur Kernenergie weiterhin ambivalent. Am 29. November 2018 bestätigte sie zwar, dass die Kernkraft zusammen mit den erneuerbaren Energien das Rückgrat eines kohlenstofffreien europäischen Stromsystems bilden wird. Doch trotz der Vorteile der Kernenergie als kohlenstoffarme und zuverlässige Stromquelle ist die Kernenergie bislang von der Liste der nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten, der Taxonomieregelung, ausgeschlossen.  In einer gemeinsamen Aktion mehrerer Versorgungsunternehmen wie auch von Foratom wurde die Überprüfung gefordert, da der bisherige Taxonomie-Entwicklungsstand der EU-Klimapolitik widerspräche.

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Gedanken zur Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit

EU-Ministerinnen und Minister für Forschung bestärkten auf der EFR Ministerkonferenz am 2o.1o.2020 die Freiheit der Forschung. Zur Stärkung der Forschungsfreiheit wurde die „Bonner Erklärung“ [1] [2] auf den Weg gebracht.

Dr. rer.oec., Ing. Dietmar Ufer machte sich dazu nachfolgende Gedanken:

“Diese Gedanken sind zwar von allgemeiner Bedeutung, werden jedoch aus dem Gesichtswinkel eines ehemals auf dem Gebiet der Energiewirtschaft tätigen Forschers und seinen langjährigen Erfahrungen formuliert.

Bei der „Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit“ handelt sich um ein Papier mit grundsätzlich richtigen und notwendigen Forderungen, die eigentlich für die Europäische Union oder Deutschland als selbstverständlich anzusehen sind und daher keiner weiteren Hervorhebung durch ein offizielles, von Ministern unterschriebenes Dokument bedürften. Jedoch weiß jeder in der Forschung Tätige, dass die Forschungsfreiheit tatsächlich immer wieder verletzt wird.

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NGO’s fordern Aufnahme der Kernenergie in die EU-Taxonomieregelung

Wir berichteten hier über das Vorhaben der Europäischen Union, Taxonomie-Richtlinien aufzustellen, mit deren Hilfe sich die Umweltverträglichkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit feststellen lässt, um deren Förderungswürdigkeit beurteilen zu können. Diese Richtlinien schließen die Kernenergie nicht ausdrücklich aus, gleichwohl hatten sieben europäische Energieversorger eine objektive Bewertung der Kernenergie gefordert.

Wie WNN berichtete [1], hat nunmehr eine Gruppe von Nicht-Regierungsorganisationen mit mehr als 100 Wissenschaftlern und Umweltschützern an die Europäische Kommission geschrieben und eine “rechtzeitige und gerechte Bewertung” der Kernenergie in der EU-Taxonomie gefordert. Der Brief wurde von Satu Helynen, amtierender Präsident der Plattform für nachhaltige Kernenergietechnologie (SNETP), an EU-Energiekommissar Kadri Simson und an zwei Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis und Frans Timmermans, gesendet.

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EU Richtlinien für “grüne” Investitionen

Nach einem Bericht der NNW [1] haben das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Europäische Rat eine Kompromissvereinbarung über Kriterien getroffen, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit umweltverträglich ist. Die sogenannte „Taxonomieregelung“ schließt die Kernenergie nicht ausdrücklich aus.

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EU stuft Kernenergie als “grün” ein

Am 08. März 2018 veröffentlichte die EU den Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums (COM(2018) 97 final), der eine Reihe von Handlungsempfehlungen für die Finanzierung der klimapolitischen Ziele von Paris und der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) durch Umlenkung der Kapitalströme vorlegt. Durch die erhöhte Berücksichtigung klimapolitischer Risiken soll außerdem ein langfristigeres Denken in der Kapitalmarktanlage gefördert werden, wodurch ein stabilerer Finanzmarkt geschaffen werden soll.

Zum Aktionsplan gehört die Taxonomie der Nachhaltigkeit. Zur Erarbeitung der Nachhaltigkeits-Taxonomie wurde eine Technical Expert Group einberufen, die ein einheitliches Klassifikationssystem der Nachhaltigkeit erarbeitet und die Gebiete identifiziert, in denen nachhaltige Investments die größte Wirkung erzielen. Die Kommission schlägt ein Stufenkonzept vor, beginnend mit einer Taxonomie, die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen sowie bestimmte umweltbezogene Tätigkeiten einschließt. In einem zweiten Schritt wird die Taxonomie dann auf die übrigen umweltbezogenen und sozialen Tätigkeiten ausgeweitet.

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Sinn, Zweck und Verdienste des EURATOM-Vertrages

Gemäß einer am 9. April 2019 veröffentlichten Mitteilung will die Europäische Kommission untersuchen, wie die Rolle des Parlaments geändert werden kann, um «die demokratische Legitimität der Beschlussfassung im Rahmen von EURATOM zu verbessern». Die Europäische Kommission beabsichtigt dazu, in den kommenden Monaten eine hochrangige Sachverständigengruppe einzusetzen, die sich mit der Weiterentwicklung des EURATOM-Vertrags befassen soll. Sie betonte jedoch, dass es sich um ein langfristiges Projekt handle, das erst nach 2025 Ergebnisse zeigen werde. Die Europäische Kommission hat die Staats- und Regierungschefs der EU aufgefordert, sich aktiv an einer Überarbeitung zu beteiligen.

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