Endlagerung: Das „1-Millionen-Jahre“-Missverständnis

Internationale Grundlagen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle sind in der Reihe IAEA Safety Standards die „Safety Requirements No. WS-R-4 „Geological Disposal of Radioaktive Waste“ aus 2006 und die „EU-Council Directive on the management of spent fuel and radioactive waste“ aus 2010, um zwei Beispiele zu nennen. In keiner dieser Grundlagen wird die Forderung nach einer 1-Millionen-Jahre Sicherheit der Endlagerung erhoben.

Die 1 Millionen Jahre sind eine deutsche „Erfindung“. Auslöser war dem Vernehmen nach ein Vortrag des ehemaligen Abteilungsleiters im Bundesumweltministerium,  Wolfgang Renneberg, in der U.S National Regulatory Commission (NRC)  zu Beginn der Bundeskanzler Schröder-Ära gewesen, in dem er – unabgesprochen mit den nuklearen Beratungskommissionen des Bundes –  die Empfehlung dieser Langfristsicherheit machte.  Dieser Zeitraum wird im späteren Genehmigungsverfahren in der Form, wie er in den Sicherheitsanforderungen für ein Endlager festgeschrieben ist, Probleme bereiten. Die Nachweise sind in der gebotenen Stringenz nicht zu führen. Auch geologisch nicht. Denn zum Beispiel habe sich der 240 Mio. Jahre alte Salzstock in Gorleben im Laufe seiner Geschichte nach oben bewegt, wodurch sich seine Form änderte.

Dipl.-Phys. Ulrich Waas, Erlangen erklärt, warum es dieser langen Zeitspanne nicht bedarf:

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