Ohne Energiespeicherung kein Verzicht auf Fossil-Kraftwerke möglich

Die Energiewende im Strombereich zielt darauf ab, die Stromversorgung einzig und allein durch erneuerbare Energien sicherzustellen, die durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz erheblich gefördert werden mit der Folge der zweithöchsten Strompreise in Europa. Windenergie- und Solaranlagen als Hauptträger der erneuerbaren Energien können – unabhängig von deren Anzahl und Leistung – Kohle,- Gas- und Ölkraftwerke dann und nur dann ersetzen, wenn Energiespeicher zur Verfügung stünden, die für mindestens 14 Tage den wetterbedingten Ausfall der Erneuerbaren kompensieren und die sichere Stromversorgung übernehmen könnten. Energiespeicher in der erforderlichen Kapazität stehen nicht zur Verfügung und wird es in absehbarer Zeit auch nicht geben, wenn überhaupt jemals. Alle Aussagen, die das Gegenteil behaupten, stehen auf tönernen Füssen. Auch das europäische Verbundsystem stünde wohl kaum zur Verfügung, wie eine Studie der BDEW belegt [3].

Erforderlich wären Energiespeicher, die mindestens 21.000 Gigawattstunden (GWh) Strom liefern könnten. Die als Energiespeicher in Deutschland vorhandenen Pumpspeicherkraftwerke liefern zusammen 40 GWh. Das mit 9 GWh größte deutsche Pumpspeicherkraftwerk befindet sich in der thüringischen Gemeinde Goldisthal. Diese Pumpspeicherkraftwerke kommen zum Stromausgleich bei kurzzeitigen Schwankungen des Wind- und Solarstroms zum Einsatz.

Fazit: Mit dem Kernenergie-Ausstieg ab 2022 können wir zur Aufrechterhaltung einer gesicherten Stromversorgung auf Kohle-, Gas- oder Ölkraftwerke nicht verzichten.

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