Endlagerung in Deutschland nicht mehr in diesem Jahrhundert?

Weder verfüge ich über prophetische Gabe, noch liegt mir fern, mir auf die Schulter zu klopfen, aber die angekündigte Verschiebung der Standortauswahl für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle im angekündigten Ausmaß war vorauszusehen. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt.

Unsere Leser empfehle zuerst einen Blick auf den dazu verfassten Bericht zu werfen, bevor Sie die nachfolgende Information der Kerntechnischen Gesellschaft Fachinfo 28/2022 vom 15.11.2022 lesen.

Ende vergangener Woche hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt, dass sie über die erste zeitliche Abschätzung zum weiteren Verfahren der Standortauswahl mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in eine Diskussion eintreten möchte. Anfang dieser Woche hat BASE dazu Fragen grundsätzlicher Bedeutung aus seiner Sicht sowie Anhaltspunkte zur tatsächlichen zeitlichen Neueinschätzung öffentlich gemacht.

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Das Erkundungsbergwerk Gorleben wird geschlossen

Die Bundesregierung wird das von ihr im Jahre 2001 für die Endlagerung radioaktiver Abfälle als „eignungshöffig“ bezeichnete Erkundungsbergwerk in Gorleben endgültig schließen. Dies geht aus der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 14.06.2022 veröffentlichten Presseerklärung [1] hervor. Der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurde ein Rückbau-Auftrag erteilt. Die Schließung umfasse die Verfüllung von Bergwerk und Schächten unter Verwertung des Salzes der Salzhalde und den Rückbau von Tagesanlagen, soweit für diese keine anderweitige Nutzung in Betracht kommt.

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Schließung des Bergwerkes Gorleben. 1,7 Milliarden Euro zum Fenster rausgeworfen

Letzter Akt der politischen Gorleben-Groteske: Am 17. September 2021 gab das Bundesumweltschutzministerium die Schließung des Bergwerkes Gorleben bekannt [1]. Damit wurden 1,7 Milliarden Euro zum Fenster hinausgeworfen. Bereits im „Zwischenbericht Teilgebiete Standortauswahlverfahren“ vom 28.09.2020 war Gorleben vom weiteren Auswahlverfahren wegen angeblicher Defizite im Deckgebirge ausgeschlossen worden.

Diese Aussage steht im eindeutigen Widerspruch zur Aussage der rot-grünen Bundesregierung in der Vereinbarung der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000, in der es heißt:

„Die analytisch bestimmten Hebungsraten des Salzstockes lassen erwarten, dass im Hinblick auf mögliche Hebungen auch in sehr langen Zeithorizonten (größenordnungsmäßig 1 Mio. Jahre) nicht mit hierdurch verursachten Gefährdungen zu rechnen ist. Es wurden keine nennenswerten Lösungs-, Gas- und Kondensateinschlüsse im Älteren Steinsalz gefunden. Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierenfunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen.“

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