Taxonomie: Die EU gefährdet ihre eigenen Ziele durch “grüne” Dominanz

Sicherlich werde ich mit dem folgenden Beitrag einen mit der Thematik nicht vertrauten Leser mehr Kopfzerbrechen bereiten als Aufklärung vermitteln . Nach meinem Eindruck, wurde das EU-Vorhaben in Wortlaut und Komplexität so angelegt, dass es selbst für viele Politiker unter der Wahrnehmungsschwelle rangiert und mithin die späteren Konsequenzen zunächst unbewusst bleiben, und so das Gesetz über die Bühne zu bringen.

Das Taxonomie-Ziel der EU ist gleichsam Hängen im Schacht, somit unausgewogen risikoreich und mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen.

Sollte die Kernenergie von der Technical Experts Group (TEG) der EU nicht als förderungswürdig im Sinne der Taxonomie eingestuft werden, stellt sich die bereits von Samuel Furfari aufgeworfene Frage nach der Verletzung des Lissabon-Vertrages und der EU-Charta. Im Moment sieht es so aus, dass der EU-Green Deal die Kernkraft nicht begünstigt. Diese Entwicklung hatte kürzlich der französische Staatpräsident Emmanuel Macron in seiner Rede im Stahlwerk der Framatome in Le Creusot zum Anlass genommen, auf die Unerlässlichkeit der Kernenergie zur Erreichung der ökologischen Ziele hinzuweisen.

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EU stuft Kernenergie als “grün” ein

Am 08. März 2018 veröffentlichte die EU den Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums (COM(2018) 97 final), der eine Reihe von Handlungsempfehlungen für die Finanzierung der klimapolitischen Ziele von Paris und der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) durch Umlenkung der Kapitalströme vorlegt. Durch die erhöhte Berücksichtigung klimapolitischer Risiken soll außerdem ein langfristigeres Denken in der Kapitalmarktanlage gefördert werden, wodurch ein stabilerer Finanzmarkt geschaffen werden soll.

Zum Aktionsplan gehört die Taxonomie der Nachhaltigkeit. Zur Erarbeitung der Nachhaltigkeits-Taxonomie wurde eine Technical Expert Group einberufen, die ein einheitliches Klassifikationssystem der Nachhaltigkeit erarbeitet und die Gebiete identifiziert, in denen nachhaltige Investments die größte Wirkung erzielen. Die Kommission schlägt ein Stufenkonzept vor, beginnend mit einer Taxonomie, die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen sowie bestimmte umweltbezogene Tätigkeiten einschließt. In einem zweiten Schritt wird die Taxonomie dann auf die übrigen umweltbezogenen und sozialen Tätigkeiten ausgeweitet.

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