Zeitpunkt der Endlager-Standortauswahl wird gestrichen

Im Vordergrund links die Schachtanlage des Endlager-Erkundungsbergwerkes Gorleben. Im Hintergrund das Castor-Behälterlager und Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Quelle: https://www.bge.de/de/das-bergwerk-gorleben/

Im Standortauswahlgesetz (StandAG) von 2013, die die Suche eines Standortes für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle regelt, heißt es in § 1 Abs. 5: „Die Festlegung des Standortes wird für das Jahr 2031 angestrebt“. Medien vom 4.2.2026 berichten nunmehr über einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums, wonach das Zieljahr 2031 ersatzlos gestrichen wird. Das Ziel sei nicht realistisch, hieß es demnach in der Begründung. Zudem sei eine gesetzliche Vorgabe nicht mit den Anforderungen an das Auswahlverfahren kompatibel. Details dazu wurden nicht bekannt.

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