Bundesregierung irrt. Künftig keine Überkapazität im EU-Strommarkt

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Parlamentarier richteten an die Bundesregierung die Frage, ob aus Sicht der Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren angesichts des gesetzlich verankerten Atomausstiegs bis spätestens 2022 und der Altersstruktur der fossilen Kraftwerke Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten notwendig sind, um eine sichere Stromversorgung Deutschlands zu gewährleisten.

Die Bundesregierung beantwortete die Frage in der Drucksache 19/4386 vom 18. 09.2018 wie folgt: „Der Bericht zum Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 63 EnWG wird im vierten Quartal 2018 veröffentlich; darin werden die genauen Ergebnisse des Gutachtens „Definition und Monitoring der Versorgungssicherheit an den europäischen Strommärkten von 2017 bis 2019“ bis zum Jahr 2030 enthalten sein. Es ist davon auszugehen, dass weitere Investitionen in Erzeugungstechnologien erforderlich sein werden. Zur Erreichung der Klimaziele ist ein deutlicher Ausbau der Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien erforderlich. Darüber hinaus ist auch bei einzelnen KWK-Anlagen zu erwarten, dass ältere Anlagen durch neue Anlagen mit geringeren CO2-Intensitäten ersetzt werden.

Die Bundesregierung geht ebenfalls davon aus, dass Ertüchtigungsinvestitionen in geringem Umfang erforderlich sein werden, damit bestehende Anlagen die Anforderungen der Kapazitätsreserve erfüllen können. Kurzfristig sieht die Bundesregierung darüber hinaus keinen Bedarf an neuen zusätzlichen konventionellen Erzeugungskapazitäten, da die europäischen Strommärkte weiterhin von deutlichen Überkapazitäten geprägt sind.“

Was bedeutet „kurzfristig“?  Angesichts der langen Planungs- und Errichtungsdauer neuer Stromerzeuger eine folgenschwere Fehleinschätzung! „Die derzeit noch vorhandenen Überkapazitäten an gesicherte Leistung schmelzen überall in Europa mittel- bis langfristig ab. Damit stehen auch die Nachbarländer vor der Herausforderung, die Versorgungssicherheit bei steigenden Anteilen volatiler Kapazitäten zu gewährleisten“, schrieb der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 22.8.2018 *).

Der BDEW beruft sich auf den wissenschaftlichen Dienst der EU (JRC-Joint Research Center), wonach sich von 2016 bis 2025 in der EU ein Rückgang der installierten Leistung von Kohlekraftwerken von 150 Gigawatt (GW) auf 105 GW ergibt und ein weiterer Rückgang auf 55 GW bis 2030. Das entspricht einer Abnahme von 63 Prozent. Auch der Anteil der Kernenergie geht in einigen EU-Ländern zurück.

Die Zeiten, in denen sehr viel Strom nachgefragt wird, seien in Mitteleuropa nahezu deckungsgleich. Ist die Stromnachfrage in Deutschland hoch, dann sei dies in der Regel auch in den angrenzenden Staaten der Fall.Auch immer mehr Windräder und Solarparks helfen in solchen Situationen nicht weiter, betont BDEW: „Die für Wind und Fotovoltaik entscheidenden Großwetterlagen führen in Zentraleuropa zu einer mehr oder weniger deutlichen Gleichzeitigkeit von Erzeugungsmangel oder Überflusssituationen.“ Erneuerbare Energien trügen nur in geringem Umfang zur gesicherten Leistung bei.

 *)  BDEW/Awh_20180816_Verfuegbarkeit-auslaendischer-Kraftwerkskapazitaeten

Schlechtes Wetter für die Windkraft: FDP fordert Rücksicht auf den Natur- und Artenschutz – Bericht Nr. 2

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Auch dieser zweite Bericht handelt von der endlich auch im Bundestag aufgelebten kritischen Debatte über die Windenergie. Die letzten Wochen waren in der GroKo durch erheblichen Streit über die Bedingungen für den beschlossenen weiteren Windkraftausbau gekennzeichnet – dazu gab es auf dieser Webseite den Bericht Nr. 1. Aber auch die Opposition im Parlament meldete sich mit Kritik und Forderungen. Nach der grundsätzlichen Kritik der AfD an der gesamten Klima- und Energiepolitik der Regierung hat jetzt auch – überraschenderweise – die oppositionelle FDP Forderungen erhoben, die dem Natur- und Artenschutz dienen und zerstörerische Konsequenzen des Windkraftausbaus verhindern sollen.

Es scheint sich tatsächlich bei einigen politischen Parteien – jedoch nicht bei den GRÜNEN und der Partei DIE LINKE – eine zunehmend kritische Bewertung der Konsequenzen des extremen Ausbaus der Windenergieanlagen durchzusetzen. Die mittlerweile über 1000 Bürgerinitiativen, die dagegen kämpfen, haben offenbar ein Umdenken bewirkt. Und nun die Liberalen…

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Schlechtes politisches Wetter für die Windkraft -Bericht Nr.1

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Die letzten Wochen brachten nicht nur für die GroKo erheblichen, allerdings hauptsächlich selbstgemachten, internen Ärger.  Auch die Windturbinenhersteller und ihre im Windschatten tätigen Mitverdiener sowie die politischen Unterstützer dieser für die Regierung wichtigsten Maßnahme zum sog. Klimaschutz hatten eine schwere Zeit. Das geschah nicht ganz zufällig, denn die von den Kritikern angeprangerte „Verspargelung Deutschlands“ mitsamt allen ihren Nebenwirkungen hat einen stetig zunehmenden Widerstand zur Folge. Er wächst gewissermaßen proportional zum immer weiter gehenden Ausbau dieser Technik, deren prinzipielle und schwerwiegende Nachteile immer klarer zum Vorschein kommen – und nicht nur in Deutschland.
Zu den grundlegenden Nachteilen und Problemen des mit staatlicher Planwirtschaft (das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) erzwungenen riesenhaften Ausbaus der Windstromerzeugung ist bereits viel geschrieben worden (1, 2, 3, 4). Dennoch soll dieser Ausbau nach dem Willen der Großkoalitionäre fortgesetzt werden.

Doch gerade in der Großen Koalition beginnt ein Streit zwischen der CDU/CSU und der SPD über die Bedingungen, die dafür sorgen sollen, dass der beschlossene Windkraftausbau mit weniger Belastungen und Schäden für Mensch und Umwelt einhergehen muss.
Dies ist auch der Gegenstand dieses ersten Berichts zu dieser für das Gelingen der Energiewende angeblich wichtigsten Technik der Stromerzeugung mit „Erneuerbaren Energien“, die man allerdings  in einem Physikbuch nicht finden wird, weil es erneuerbare Energien nicht gibt. Die Erfinder dieses Begriffs haben es leider versäumt, in dem Physik-Schulbuch den Abschnitt über den 1. Hauptsatz der Thermodynamik zu studieren.
Doch selbsternannte „Vorreiter“ brauchen keine Rücksicht auf die Physik zu nehmen.

 

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Die Reaktorsicherheitskommission eine unabhängige, qualifizierte Beratungskommission der Bundesregierung

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Die Bestätigung der Sicherheit der belgischen Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 durch die RSK-Reaktorsicherheitskommission (siehe auch entsprechenden Artikel auf dieser Webseite) hat „Experten“ auf den Plan gerufen, deren Glaubwürdigkeit von Medien und auch von Teilen unserer Politiker anscheinend höher bewertet werden als die der RSK.

Die Bezeichnung Experte*ist rechtlich nicht geschützt. So werden in der Politik laut Wikipedia „häufig die Mitglieder der Fachausschüsse in der Tagespresse als Experten bezeichnet, ohne dass ihnen irgendeine zugehörige fachliche Ausbildung eigen wäre“. Mit dem Hinweis auf einen “Experten” bei der Erläuterung eines naturwissenschaftlich/technischen Zusammenhangs ist man in den Medien rasch zur Hand, suggeriert man doch dem Leser oder Zuschauer damit Sachkompetenz und Seriosität. Gerade bei umweltrelevanten Themen mit im allgemeinen hohem Aufmerksamkeitsgrad beim Publikum erreicht der Gebrauch des Begriffs “Experte” mittlerweile inflationäre Ausmaße.

So nahmen Parlamentarier der Linken die negative Beurteilung der obigen RSK-Bewertung durch die „International Nuclear Risk Assessment Group“ **)zum Anlass, das Bundesumweltministerium nach Einzelheiten der RSK-Beauftragung zu fragen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellte in seiner Antwort***) eingangs klar, dass seitens der Bundesregierung eine offizielle Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraftwerken anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen, grundsätzlich nicht erfolgt. Die sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Kernkraftwerke läge in der alleinigen Verantwortung der dafür zuständigen belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC). Nur der nationalen zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde lägen alle Unterlagen vor, um eine Bewertung der Sicherheit im Hinblick auf zu unterstellende Störfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik abgeben zu können.

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BRH: “Die Energiewende droht zu scheitern”

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Mit diesem Titel erschien am 28.09.2018 eine Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes. Unsere Leser wird diese Erkenntnis nicht neu sein. Die “Arbeitsgemeinschaft Energie und Umwelt” hat seit langem und in etlichen Berichten auf die gravierenden Fehler der Energiewende und ihre negativen Folgen für Umwelt, Wirtschaftlichkeit und der Stromversorgungssicherheit ausführlich hingewiesen und vor einem unkoordinierten und ausufernden Ausbau der regenerativen Energien und ihrer marktwirtschaftsfeindlichen Förderung gewarnt. Nun endlich gelangt auch der Bundesrechnungshof zu dieser Erkenntnis. Noch ist sein ausführlicher Bericht nicht veröffentlicht, seine Pressemitteilung aber ist bereits ein Schlag ins Gesicht all jener Politiker, die allzu sehr ihren ideologischen Grundsätzen gefolgt sind, statt rationale Politik zu betreiben.

Der Bundesrechnungshof bilanziert Stand der Umsetzung der Energiewende:

„Die Bundesregierung droht mit ihrem Generationenprojekt der Energiewende zu scheitern. Darauf deuten teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin“, bilanziert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Berichts an den Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Der enorme Aufwand und die starke Belastung der Bürger und Wirtschaft stehen in krassem Missverhältnis zum bisher dürftigen Ertrag der Energiewende. Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung umsteuern“, sagte Scheller.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das BMWi die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Die bisherigen finanziellen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte sind enorm. Der Bundesrechnungshof geht für das Jahr 2017 von mindestens 34 Mrd. Euro aus. Trotzdem wird Deutschland fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass dies auch auf Mängel bei der Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi zurückzuführen ist.

Damit lässt das BMWi die notwendige Handlungsbereitschaft vermissen, die angesichts eines derart komplexen Projekts zu erwarten wäre. So hat es auch nach fünf Jahren nicht genau bestimmt, was es tun muss, um die Energiewende so zu koordinieren, dass die Bundesregierung die damit verbundenen Ziele wirtschaftlich erreicht.

Der Bundesrechnungshof hat Möglichkeiten aufgezeigt, die die Koordination und Steuerung der Energiewende verbessern können. So ist beispielsweise eine gesamtverantwortliche und entscheidungsbefugte Stelle für die Umsetzung der Energiewende unerlässlich.

Nicht nur für die Steuerung, sondern auch für die Akzeptanz der Energiewende ist es notwendig, dass das BMWi die Kosten der Energiewende vollständig transparent macht. Es muss außerdem klar machen, was genau es unter den Zielen der Bezahlbarkeit und der Versorgungssicherheit bei der Energiewende versteht. Die Bundesregierung sollte den Ansatz aufgeben, die Energiewende mit einer Vielzahl komplizierter Gesetze und Verordnungen zu regeln. Vielmehr sollte sie einen rechtlichen Rahmen und ökonomische Anreize zu umweltverträglichem Verhalten setzen. In Betracht käme dafür z. B. eine allgemeine CO2-Bepreisung. Dadurch könnten verschiedene derzeit zu zahlende Umlagen und Steuern entfallen und auch das bisherige Regelungsdickicht könnte erheblich gelichtet werden.

Das BMWi hat die Vorschläge des Bundesrechnungshofes überwiegend zurückgewiesen. Es sieht keinen Handlungsbedarf und hält die Energiewende für effektiv und effizient koordiniert.

In den letzten fünf Jahren wurden für die Energiewende mindestens 160 Mrd. Euro aufgewendet. Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähig­keit von Regierungshandeln. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes sind entscheidende Verbesserungen bei der Koordination und Steuerung der Energiewende unumgänglich.

USA bringen Gesetze zur Förderung der Kernenergie auf den Weg

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Was interessieren uns in Deutschland US-Gesetze zur Förderung der Kernenergie, könnte sich der Leser fragen, zumal doch die Kernenergie in Deutschland ein auslaufendes Modell ist. Genau deshalb, weil sich Deutschland mit dieser Entscheidung international ins Abseits manövriert. Staaten, die die CO2-Emissionen vermindern wollen, haben erkannt, dass dieses Ziel nur bei verstärkter Nutzung von Kernkraftwerken möglich ist, um eine sichere Stromversorgung aufrecht zu erhalten. Selbst in den Vereinigten Staaten, wo die Wettbewerbssituation für die Kernenergie infolge preisgünstiger Förderung von Gas und Öl (Fracking) schwierig geworden ist, werden politische Schritte unternommen, so genannte fortgeschrittene Kernkraftwerke zu entwickeln, beziehungsweise, die bereits begonnene Entwicklung weiter zu unterstützen.

Wie “World Nuclear News” am 19. September berichtete, wurde am 13. September 2018 der Nuclear Energy Innovation Capabilities Act (NEICA) vom US-Parlament verabschiedet. Die im März vom Senat verabschiedete Gesetzesvorlage soll das Department of Energy (DOE) veranlassen, Partnerschaften mit privaten Innovatoren zu priorisieren, um fortschrittliche Reaktorkonzepte zu testen und zu demonstrieren. Das Gesetz ermächtigt die Schaffung eines nationalen Reaktor-Innovationszentrums, das die technische Expertise der nationalen Laboratorien der USA und des DOE zusammenbringt, um den Bau von Versuchsreaktoren zu ermöglichen. Eingebunden ist die Nuclear Regulatory Commission (NRC), die ihr Fachwissen zu Sicherheitsthemen einbringen soll und gleichzeitig etwas über die neuen Technologien lernen kann, heißt es im Bericht. Die Gesetzgebung weist das DOE auch an, eine reaktorbasierte schnelle Neutronenquelle für das Testen fortschrittlicher Reaktorbrennstoffe und -materialien zu entwickeln und ein Programm zur Verbesserung der Fähigkeit zur Entwicklung neuer Reaktortechnologien durch leistungsfähige Computermodellierungs- und -simulationstechniken durchzuführen.

Eine weitere gesetzliche Initiative zur Kernenergieförderung ist der Internetseite des US Nuclear Energy Institute (NEI) zu entnehmen. Eine parteiübergreifende Gruppe von US-Senatoren hat den Nuclear Energy Leadership Act (NELA) eingebracht, ein Gesetz, das Amerika helfen soll, seinen Vorsprung in der Kernenergietechnologie angesichts des zunehmenden globalen Wettbewerbs zurückzugewinnen. Die Gesetzgebung enthält einen umfassenden Vorschlag zur Finanzierung von Forschung, Entwicklung und beschleunigter Einführung fortgeschrittener Kernenergietechnologien.

Das Gesetz (S 3422) soll eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der US-Regierung und der Nuklearindustrie in Gang setzen, um Amerikas globale Führung in der kommerziellen Nukleartechnologie wieder zurückzugewinnen. Neben anderen Zielen würde die Gesetzgebung ein Pilotprogramm schaffen, um langfristige Stromabnahmevereinbarungen zwischen der US-Regierung und einem Versorgungsunternehmen zu treffen, die eine hohe Versorgungssicherheit durch frühzeitigen Einsatz von Nukleartechnologien garantieren. Entscheidend ist, dass die Gesetzgebung die maximale Laufzeit von Stromabnahmeverträgen von 10 auf 40 Jahre verlängert und diese Verträge jährlich bewertet werden können. Dies ist wichtig, weil die größeren Anfangsinvestitionen in Kernreaktoren im Allgemeinen bedeuten, dass sie mehr als 10 Jahre benötigen, bevor sie in die Gewinnzone kommen.

Die Gesetzgebung (Schwerpunkte)

–       weist das Energieministerium an, einen Forschungsreaktor für schnelle Neutronen zu bauen, um hochmoderne Reaktorbrennstoffe und -materialien zu testen. Gegenwärtig sind die einzigen Anlagen, um diese Materialien testen können, in Russland und China.

–       verlangt eine Eigenversorgung mit dem speziellen Kernbrennstoff HALEU.  Dieser Begriff steht für „High Assay Low-Enriched Uranium“, das sind Brennelemente mit einer Urananreicherung zwischen 5 % und 20 % U-235. Fortgeschrittene Reaktoren werden mit HALEU betrieben, aber derzeit gibt es keine kommerziellen Möglichkeiten der Herstellung des Kernbrennstoffes.

–       richtet ein Programm für nukleare Leadership an der Universität ein, um die nächste Generation von hoch qualifizierten Fachpersonal für die neuen fortgeschrittenen Reaktoren auszubilden.

 

20 Fragen zur Energiewende

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Die im Folgenden aufgeworfenen Fragen und Antworten sollen die grundlegenden Probleme der Energiewende in übersichtlicher, möglichst kurzer und verständlicher Form beleuchten, ohne dabei in die Tiefe zu gehen und sollen Anregungen für vertiefte Nachforschungen geben. Einige vertiefte Darstellungen sind bereits auf dieser Internetseite enthalten.

 

  1. Können die Wind- und Solaranlagen Kohle- und Kernkraftwerke vollständig ersetzen?
  2. Ist der Verzicht auf Kohle, Gas und Öl zum jetzigen Zeitpunkt infolge ihrer begrenzten Verfügbarkeit zwingend?
  3. Lässt sich der Strom speichern und welche „Speichermöglichkeiten“ gibt es real?
  4. Sind die EEG-Regelungen aus marktwirtschaftlicher Sicht sinnvoll und was bewirken sie?
  5. Warum muss das Stromnetz ausgebaut werden?
  6. Ist das vom Menschen erzeugte CO2für den Klimawandel verantwortlich?
  7. Lässt sich das Klima schützen?
  8. Was bedeuten die Klimaziele quantitativ und welchen globalen Beitrag liefert die in Deutschland angestrebte CO2-Einsparung?
  9. Was führen Politiker mit der Energiewende wirklich im Schilde?
  10. Welche Bedeutung haben Batterien der Elektroautos als Hilfsspeicher für die sichere Stromversorgung?
  11. Was bedeutet Emissionshandel und wie wirkt er?
  12. War der Verzicht auf Kernenergie zwingend und welche Folgen hat er?
  13. Aus welchen Kosten setzt sich der Strompreis zusammen und wie kommt es zum Strompreisanstieg, wo doch die Sonne keine Rechnung schickt?
  14. Wer sind die Träger der Windkraft- und Solaranlagen?
  15. Ist ökologischer Strom tatsächlich ökologisch?
  16. Wie kommt es zum Stromüberfluss und was geschieht damit?
  17. Was versteht man unter „Redispatch“ und wie häufig sind diese Maßnahmen?
  18. Welchen Einfluss übte die Energiewende auf den Strommarkt aus?
  19. Wie beurteilt das Ausland die deutsche Energiewende?
  20. Wie wird die Energiewende von maßgeblicher Seite beurteilt?

Nachfolgend die Antworten, die denen, die sich für dieses Thema interessieren, nicht aber mit diesem Thema vertraut sind, Anlass zum Nachdenken geben sollten.

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Schweiz: Kernkraftwerke erfüllen Erwartungen

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In der Medienmitteilung vom 20. August 2018 informiert das Schweizer Nuklear Forum über den Nutzen der Kernenergie für Wirtschaft und Gesellschaft mit folgender Veröffentlichung:

Seit fast fünf Jahrzehnten nutzt die Schweiz die Kernenergie. Die hohen Erwartungen in diese Technologie wurden und werden weiterhin erfüllt: Sie liefert kostengünstig, umweltschonend und zuverlässig Strom für Wirtschaft und Gesellschaft. Strommangel, rauchende Kamine und unbezahlbare Stromrechnungen kennt die Schweizer Bevölkerung nur aus dem Ausland. Dieses Privileg verdanken wir nicht zuletzt der Nutzung der Kernenergie.

Die Schweizer Kernkraftwerke sind vor Jahrzehnten im Auftrag einer breiten politischen Mehrheit zur Sicherstellung einer verlässlichen, umweltschonenden und kostengünstigen nationalen Energieversorgung gebaut worden. In den vergangenen Jahrzehnten haben sie die in sie gesteckten Erwartungen voll erfüllt.

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung
Die Kernenergie ist weiterhin im Rahmen der vom Volk im Jahr 2017 beschlossenen «Energiestrategie 2050» für die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Netzstabilität unverzichtbar. Davon wiederum hängt der Wohlstand des Landes und die Sicherheit der Arbeitsplätze ab. Strom ist die Grundlage unserer Zivilisation. Wir alle, die jahrzehntelang von den Vorzügen der Kernenergie profitiert haben, stehen in der Verantwortung, auch in Zukunft ein zielführendes Umfeld für den Weiterbetrieb der heutigen Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu schaffen.

Diese und weitere Informationen zum Thema sind im neuen Faktenblatt «Der Nutzen der Kernenergie für Wirtschaft und Gesellschaft» zu finden.

Meeresspiegelanstieg bislang wissenschaftlich ungeklärt

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Über den Anstieg des Meeresspiegels besteht eine wissenschaftliche Kontroverse, trotz auch Satelliten gestützter Daten. Dies bedeutet, dass man äußerste Sorgfalt beim Betrachten und Interpretieren der Daten der Vergangenheit, bei neuen Studien und insbesondere der Berichterstattung in den Medien zu diesem Thema walten lassen muss. Dies gilt auch für den jüngsten Bericht des Weltklimarates, in dem der globale Anstieg zwischen 1901 und 2015 mit 19,5 cm angegeben wird, d.h. um 1,7 mm pro Jahr. Im Textende angegebenen Link*heißt es, „Es spricht nichts dafür, dass der Meeresspiegel gefährlich oder rapide steigt. Auch beschleunigt sich der Anstieg im globalen Maßstab nicht, wobei unsere Fähigkeit, globale Änderungen in diesen kleinen Größenordnungen (millimeterweise) zu messen, sehr fragwürdig ist.“

Bedauerlicherweise wird ein Meeresspiegelanstieg unverhohlen als Taktik der Panikmache seitens der Propagandisten einer katastrophalen globalen Erwärmung herangezogen.

 

Auf die parlamentarische Anfrage, welche Veränderung des Meeresspiegels an Nord- und Ostsee zu erwarten sind, wenn die Durchschnittstemperatur bis 2050 um 20 Celsius ansteigt, antwortete die Bundesregierung**)unter anderem:

„Der Bundesregierung liegen derzeit nicht die für die angefragte Bewertung erforderlichen genauen Zahlenwerte vor, welche Veränderungen und mögliche Einschränkungen durch den Meeresspiegelanstieg an der Nord- und Ostseeküste, insbesondere auf den Inseln, zu erwarten sind und inwieweit mögliche Gebiete unbewohnbar sein werden.“

„Um mögliche, mit dem Meeresspiegelanstieg zusammenhängende Gefahren und Anpassungsnotwendigkeiten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Betroffenheit zu identifizieren und umzusetzen, erarbeitet die interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung (IMAA) unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) derzeit an einer Strategie zum Umgang mit dem Meeresspiegelanstieg im Ressortkreis und mit den Bundesländern. Die wissenschaftlichen Einrichtungen der Bundesregierung prüfen die neuen wissenschaftlichen Arbeiten zum Meeresspiegelanstieg. Wichtige Basis für die Identifizierung von Handlungsoptionen wird in diesem Zusammenhang der „IPCC-Sonderbericht über die Ozeane und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima“ sein, der im September 2019 erwartet wird.“

Die Bundesregierung bestätigt zwar in ihrer Antwort die fortlaufenden wissenschaftlichen Diskussionen über den Meeresspiegelanstieg, beruft sich aber zugleich – was fragwürdig ist -auf  “neuere Arbeiten, die es möglich erscheinen lassen, dass es zu einem höheren und beschleunigten Anstieg kommen kann, als vom Weltklimarat 2013 angenommen wurde.“

*) https://wattsupwiththat.com/2018/01/09/sea-level-rise-and-fall-part-4-getting-a-rise-out-of-nothing/

**) Bundestagsdrucksache 19/3677 vom 27. Juli 2018

Endlich wieder ein Hochsommer – aber für die Klimapaniker ein Menetekel

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Wenn in diesem Lande endlich einmal wieder ein stabiles Hochdruckgebiet für mehrere Wochen sommerliche Temperaturen beschert, beeindruckt das die Meteorologen nicht im Geringsten. Sie kennen das. Aber im Gegensatz zu den selbsternannten Klimaschützern in den Medien und den Mitbürgern, die anscheinend nur über ein Kurzzeitgedächtnis verfügen, haben die Wetterfrösche ihre Aufzeichnungen und Normalbürger ihre Erinnerungen, die derartige Wetterbeschreibungen in ausreichender Zahl enthalten.
Man kann sich die Frustration dieser Experten vorstellen, wenn sie heute an frühere Zeiten zurückdenken. Als noch nicht die von dem indischen Eisenbahningenieur Pachauri geleitete und absolut nicht zu eigener Klimaforschung befähigte rein politische UN-Behörde IPCC (die hier unter dem großartigen, aber irreführenden Namen„Welt-Klima-Rat“ bekannt ist) damit begann, eine mit ungeeigneten Computermodellen von externen Wissenschaftlern prognostizierte „Klimakatastrophe“ als Szenario für die Zukunft des Planeten zu verkünden.

Viele Jahre dauerte die wissenschaftliche Auseinandersetzung über die Seriosität dieser Arbeiten an und mittlerweile befinden sich die Untergangspropheten auf dem Rückzug. Ihre Computermodelle erwiesen sich als unzureichend, weil sie wesentliche Prozesse des Klimageschehens schlicht nicht abbilden und berechnen können – z.B. die entscheidend wichtige Bewölkung – und weil sie unbewiesene, hypothetische Verstärkungseffekte enthielten, die erst damit die alarmierenden Prognosen über künftige  Erwärmungsvorgänge „ausspuckten“.
Am fatalsten war schließlich der einfache Vergleich der tatsächlich in den vergangenen 30 Jahren gemessenen Globaltemperaturen (die selbst ein Problem enthalten: man mixt die regionalen Temperaturen auf dem Planeten zu im Grunde wenig aussagenden Mittelwerten zusammen). Die vom IPCC verkündeten Prognosen über die Veränderung der Erd-Mitteltemperatur erwiesen sich als falsch.  Seit der letzten „Kleinen Eiszeit“, dem sog. Dalton-Minimum, die erst 1820 zu Ende ging, erfolgte (gottlob) eine Wiedererwärmung. Seit dem Ende der 90er Jahre aber steigt diese Globaltemperatur nicht mehr an – sie schwankt nur noch um einen konstanten Mittelwert – während die vom IPCC verbreiteten Vorhersagen ständig weiter ansteigende Werte verkündeten.
Erst wenn sich der Temperatur-Mittelwert der vergangenen 3 Dekaden im Vergleich mit der gleich langen Periode davor verändert hat, sprechen die Klimaforscher von einer Klimaveränderung. Einen derartigen Mitttelwert kann man selbstverständlich nicht „schützen“. Der Begriff „Klimaschutz“ ist ein politischer; fachlich ist er unsinnig.

Die sich nun jedes Jahr weiterhin als nicht weiter ansteigend verhaltende Globaltemperatur versetzt die Klimahysteriker in Verzweiflung.  Ein messbarer Klimawandel ist derzeit nicht nachzuweisen.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Klimawandel seit der Entstehung der Erde etwas Normales war – und es auch bleiben wird. Aber den entscheidenden Einfluss darauf hat offensichtlich nach wie vor die Sonne, während die Konzentration des Spurengases CO2 in der Atmosphäre nur einen minimalen Effekt auf das Klima hat, wie mehrere Klimaforscher nachgewiesen haben.

Zur Zeit erleben die Deutschen, wie ihre Medien und die nicht mehr so zahlreichen IPCC-Anhänger unter den Wissenschaftlern versuchen, aus dem ein paar Wochen andauernden Sommerwetter einen Beleg für ihre Klimakatastrophen-Theorie zu konstuieren. Wieder meldete sich Prof. Mojib Latif mit den warnenden Worten: „Wir haben jetzt aber eine Situation, die es so noch nie gegeben hat – seit Wochen diese Hitze mit Temperaturen von 30 Grad bis hinauf zum Polarkreis. Der Klimawandel hat sicherlich mit zu der Dramatik der gegenwärtigen Situation beigetragen.“ (Zitat von www.berliner-zeitung.de ).
Dazu zitiert der Meteorologe K.E. Puls (1)(3) die Webseite crash-news.com: „In der Klimaforschung (Anm.: ..die Prof. Latif vertritt) gelten kalte Winter und nasse Sommer stets als „Einzelereignisse“ oder „Wetter“, während schon zwei Tage Sonne am Stück als ultimativer Beweis einer angeblich menschen-gemachten Klimaerwärmung gewertet werden.“
Sie spekulieren dabei nicht nur auf die Verwechselung von Klima und Witterung, sondern auch auf die Vergesslichkeit der Menschen: Denn heiße Sommer hatten wir 2015, 2010, 2006. Im Jahr des „Fußballwunders“ 2006 herrschten mehrmals wochenlang 30 Grad und mehr (im Juli war die Temperatur sogar 2 Grad höher als jetzt). In der Mitte der 90er Jahre gab es mehrmals wochenlange Perioden mit Temperaturen von 30 Grad und darüber.  1989 dauerte der Hochsommer von Ende April bis Mitte August. Super-Sommer hatten wir 1983 und 1975; ebenso 1963 und 1958.
Und dazwischen gab es selbstverständlich verregnete und kühle Sommer.
Das musste sich Prof. Latif von dem Journalisten Torsten Krauel in dessen Kommentar in der WELT vom 8.8.2018, der eine Art von Nachhilfestunde für vergessliche Wissenschaftler darstellte, Punkt für Punkt beibringen lassen (2).
Die Antwort auf die Frage, wie denn die Lage auf der nördlichen Erdhalbkugel war bzw. noch ist, gab Prof. Fritz Vahrenholt in einer von D. Ufer weiter verbreiteten  Email vom 5.8.18:
„Es liegen nun für Juli die satelliten-gestützten globalen Messungen der UAH (University of Alabama) vor. Danach gibt es im Juli gegenüber Juni einen leichten Anstieg der globalen Temperaturen im Vergleich zum 30-jährigen Mittelwert von etwa 0,1 oC. Aber dabei blieben die Temperaturen auf der Nordhalbkugel konstant. Nur die Südhalbkugel erwärmte sich etwas stärker….
Kein klimatischer Ausschlag auf der Nordhalbkugel, wohl aber ein einmalig schönes Sommerwetter in Deutschland, das wir 2003 und 2006 schon einmal geniessen konnten (der Juli des WM-Sommermärchens 2006 war 2 Grad wärmer, wie uns der Meteorologe Kachelmann in Erinnerung ruft). Und so gibt es natürliche Erklärungen eines stabilen Hochdruckgebietes über Nord- und Mitteleuropa, das vom Westen kommende Tiefdruckgebiete abblockt. Flankiert wird dieses Hoch durch eine ausgeprägte Abkühlung im Nordatlantik um Grönland und im Süden vor Westafrika. Und so wundert es nicht, dass das Meereis um Grönland alles andere macht, als zu verschwinden.“

Ob es jemals gelingen wird, diese Begriffs- und Definitions-Verwirrungen loszuwerden – die selbst von einigen TV-Meteorologen bewusst benutzt werden, die im öffentlich-rechtlichen Fernsehen den täglichen Wetterbericht präsentieren (dürfen) –  ist unwahrscheinlich.  Denn diese Verwirrung führt beim Zuschauer zu einer stärkeren Wirkung von unbewiesenen, aber politisch korrekten Katastrophen-Botschaften. Die Wissenschaft wird nur benutzt. Das sich das ändern könnte, bleibt eine schöne Hoffnung.

 

Quellen
1. Dipl. Met. Klaus-Eckart Puls: „Sommer 2018: Eine „Wetter-Lage“ – keine „Klima-Katastrophe“. 5 V-Folien (2017 und 2018).
2. Torsten Krauel: „Sommer der Klimahysteriker“, DIE WELT, 8. August 2018
3.  K.-E. Puls: „Wetter…Witterung…Klima…: Verwirrung für alle Zeiten ?“, 1.4.2018, EIKE
https://www.eike-klima-energie.eu/2018/04/01/wetter-witterung-klima-verwirrung-fuer-alle-zeiten/