Gutachten des Internationalen UN-Gerichtshofes im Fall Vanuatu

Der Inselstaat Vanuatu im südwestlichen Pazifik fühlt sich in seiner Existenz durch den steigenden Meeresspiegel als Folge des Klimawandels bedroht. Ganze Dörfer hätten bereits umgesiedelt werden müssen. Vanuatu hatte deshalb auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) angeregt, beim Internationalen Gerichtshof (IGH), dem obersten Rechtssprechungsorgan der UN, eine Stellungnahme zum Klimaschutz einzuholen. Der Inselstaat forderte eine Klärung, welche völkerrechtlichen Pflichten Staaten beim Klimaschutz haben und welche Konsequenzen bei Klimaschäden durch einzelne Staaten drohen. Dem entsprechenden Antrag wurde im März 2023 in der Generalversammlung stattgegeben [1].

In einem Rechtsgutachten formulierten die IGH-Richter einen klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft zum Klimaschutz. Kommen Staaten dieser Pflicht nicht nach, stelle das nicht nur einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar, sondern könne unter Umständen zu Schadensersatzansprüchen führen.

Nach IGH-Auffassung seien alle Staaten der UN nach den Regeln des Völkerrechts verpflichtet, etwas gegen den Klimawandel zu tun und hierbei zusammenzuarbeiten. Diese Pflicht gelte auch für jene Staaten, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris sind.

Diese Rechtsauffassung könnte den Weg für künftige Schadensersatzklagen von Staaten gegen andere Staaten ebnen. Obwohl sie nicht bindend ist, stärkt sie die Bemühungen verwundbarer Nationen, große Emittenten zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Jahrhundertaufgabe für Juristen. Es könnte schwierig sein, herauszufinden, wer welchen Teil des Klimawandels verursacht hat.

Die Industrieländer argumentierten jedoch, dass die bestehenden Klimaabkommen, einschließlich des wegweisenden UN-Abkommens von Paris aus 2015, ausreichend seien und den Staaten keine weiteren rechtlichen Verpflichtungen auferlegt werden sollten.

Kommentar

Als Organ der UN urteilt der IGH auf der Basis der UN-Auffassung, dass der Klimawandel eine Folge der vom Menschen verursachten CO2-Emissionen ist, die zur Erhöhung der Erdtemperatur führen würden. Die Erforschung des Ursachenzusammenhangs zwischen den CO2-Emissionen durch Verbrennung fossiler Energieträger und dem Klimawandel wird seit Jahrzehnten betrieben. Sie hat bisher keinen naturwissenschaftlich belegbaren, d. h. messtechnisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen beiden Größen erbracht. Es gibt nicht eine einzige wissenschaftliche Veröffentlichung mit einem solchen Nachweis, auch nicht vom IPCC. Es gibt allerdings wissenschaftliche Untersuchungen (hier, hier, hier, hier), die nachweisen, dass es einen solchen Zusammenhang nicht gibt und nicht geben kann. Im Fall einer Klage müsste daher primär die Ursachen des Klimawandels wissenschaftlich eindeutig geklärt werden. Respektive müsste die „Schuld“ des vom Menschen erzeugten CO2 am Klimawandel eindeutig bewiesen werden.

Klimawandel hat es nachweislich seit Jahrtausenden gegeben, längst bevor der Mensch existierte. Klimawandel mithin auch die aufgetretenen Temperaturschwankungen haben eine natürliche Ursache, wobei nach heutigen Erkenntnissen das Zusammenwirken von Sonnenaktivität, Erdrotation, ozeanische Oszillationen, Wolkenbildung und den im tropischen Pazifik auftretenden Klimaphänomenen El Niño und La Niña eine maßgebliche Rolle spielt. Es wäre nicht vorstellbar, wieso der Klimawandel im Industriezeitalter andere Ursachen haben sollte, zumal auch der menschliche Anteil am gesamten CO2-Aufkommen nur etwa 3 Prozent beträgt.

Gegen die Unbilden der Natur musste der Mensch sich stets zur Wehr setzen. Und wo er es versäumt hatte, fegten Naturereignisse ihn fort. So schützten sich Küstenbewohner mit Dämmen gegen Sturmfluten und Hochwasser und besserten sie nach, wenn sie sich als nicht mehr ausreichend erwiesen. Ohne solche Vorkehrungen wären zum Beispiel große Gebiete von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und der Niederlande nicht mehr bewohnbar. Auch auf die Folgen des Klimawandels muss sich die Menschheit in erster Linie einstellen, bevor sie nach dem imaginären Schuldigen sucht. Insofern kommt auf jeden Staat, der durch einen steigenden Meeresspiegel bedroht wird oder bedroht werden könnte, die Pflicht zu, rechtzeitig geeignete Abwehrmaßnahmen zu treffen. Insbesondere auch die Bewohnbarkeit in unmittelbarer Ufernähe kritisch zu betrachten (Bild). Auch auf Vanuatu.

Steigender Meeresspiegel? Vanuatu liegt in einem vulkanisch aktiven Gebiet und befindet sich im Pazifischen Feuerring, einer Region mit hoher seismischer und vulkanischer Aktivität. Die 83 Inseln des Inselstaates sind vulkanischen Ursprungs. Sie liegen auf einer tektonischen Plattengrenze, was zu häufigen Erdbeben und Vulkanausbrüchen führt. Bekannt sind Erdsenkungen und -hebungen in vulkanischen Gebieten, von denen auch die Insel betroffen sein könnten und dadurch je nach Fall Uferbereiche überschwemmt werden oder sich die Insel vergrößert.

[1] Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Machtwort beim Klimaschutz“, Nr.170, 25.07.2025