Grünes Fiasko: 92% der Schweizer Wähler stimmen gegen eine Kohlenstoffsteuer

Meldung des Wall Street Journal vom 8.3.2015, Autor Neil Maclucas

Am Sonntag dem 8. März lehnten die Schweizer Wähler in einem überwältigendem Votum eine Initiative ab, die das Mehrwertsteuer-System des Landes abschaffen und es durch eine Kohlenstoffsteuer ersetzen wollte. Rund 92% der Wähler stimmten dagegen, während es 8% befürworteten.

Ein Merkmal der Initiative war die steuerliche Befreiung der Nutzung sogenannter erneuerbarer Energiequellen, einschließlich Solar und Wind, wodurch sich die Initiatoren eine höhere Nutzung durch die Haushalte versprachen.  Der Zweck sollte die Verringerung von Kohlenstoffemissionen und der globalen Erwärmung sein. Die Kohlenstoffsteuer hätte Benzin, Heizöl und andere Energieformen für die Verbraucher verteuert.

Hinter dieser Initiative stand die Grüne Liberale Partei der Schweiz,  unterstützt wurde sie durch die Grüne Partei der Schweiz, den World Wildlife Fund und Greenpeace Schweiz.

Übersetzung von G. Keil

Mietervertreibung für das Klima – eine weitere Folge der Energiewende

Erstellt am 27.9.2014

Wesentliche Komponenten der Energiewende sind die Energie-Einspar-Verordnung EnEV (1), die auf dem Energie-Einsparungs-Gesetz EnEG beruht, und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz EEWärmeG (12).

Wie bei dem EEG und der Energiewende werden die erforderlichen Kosten zur Umsetzung von der Regierung und den Profiteure klein geredet oder verschwiegen. Durch die Verordnung und das Gesetz sollen den Verbrauch von vorwiegend fossilen Energieträgern für das Heizen privater und öffentlicher Gebäude vermindern und damit der geplanten Absenkung der CO2-Emissionen dienen. Die EnEV wurde 2002 erlassen. Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach mit dem Ziel novelliert, zuletzt 2013, insbesondere die Forderungen an die Wärmedämmung und die Heizsysteme der Gebäude, weiter zu verschärfen .

Teil 1: Die gesetzlichen Instrumente

1.1 Die Energieeinsparverordnung EnEV

Die Verordnung und das Gesetz sollen den Verbrauch von vorwiegend fossilen Energieträgern für das Heizen privater und öffentlicher Gebäude vermindern und damit der geplanten Absenkung der CO2-Emissionen dienen. Die EnEV wurde 2002 erlassen (Lit.1). Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach mit dem Ziel novelliert, zuletzt 2013, insbesondere die Forderungen an die Wärmedämmung und die Heizsysteme der Gebäude, weiter zu verschärfen .

Beide gesetzlichen Maßnahmen stehen deutlich seltener als das EEG im öffentlichen Fokus, obwohl die durch diese gesetzlichen Maßnahmen verursachten Kosten für die Haus- und Wohnungseigentümer und anschließend auch für die Mieter in die Milliarden gehen. Nach vielen negativen Erfahrungen, die insbesondere die nicht eingetroffenen Einsparungseffekte sowie auch negative Auswirkungen der Fassadendämmung betreffen, hat sich nun deutliche Kritik erhoben, die sich insbesondere in Fernsehberichten niederschlug.

„Wärmedämmung – der Wahnsinn geht weiter“ und „Wärmedämmung – die große Energiesparlüge“.

Das waren die Titel umfangreicher Berichte im NDR (Lit.2; 3) und im WDR (Lit.4; 19), die schonungslos die überwiegende Nutzlosigkeit der teuren Dämmungsmaßnahmen, aber auch die damit verbundenen Gefahren offenlegten. Die folgenden Ausführungen beruhen weitgehend auf diesen Berichten.

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Am Ende der Energiewende-Sackgasse lauert das Dunkelflaute-Gespenst

Erstellt am 10.09.2014

Eigentlich wollte ich nur mal nachlesen, was sich genau hinter dem §13a Abs.2 EnWG verbirgt. Das ist der Paragraph im Energiewirtschaftsgesetz EnWG, mit dem die Regierung allen Kraftwerksbesitzern, denen das EEG die Wirtschaftlichkeit ruiniert hat und die deshalb ihre Anlagen so schnell wie möglich stilllegen wollen, die Pläne durchkreuzt hat.

Sie haben davon gelesen: Die Kraftwerksbesitzer müssen einen Antrag auf Stilllegung stellen, den ihr Netzbetreiber (ÜNB) – also  Amprion, Transnet, Tennet und 50Hertz – prüft. Dieser soll bewerten, ob das Kraftwerk „systemrelevant“ ist oder nicht – und dann der Bundesnetzagentur BNetzA einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorlegen.

Diese Anträge werden immer mehr: Mitte August waren insgesamt 7.900 Megawatt zur endgültigen Stilllegung angezeigt. Allein mehr als 4.500 MW entfielen dabei auf den süddeutschen Raum. Dort sollen jedoch nach dem Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung bis 2022 fünf Kernkraftwerke vom Netz gehen.

Wie ernst die Situation schon heute ist, in der bereits jetzt alle Stilllegungsanträge aus dem süddeutschen Raum abgelehnt werden (müssen), ergibt sich aus den unten zitierten Feststellungen der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat in jedem Fall unangenehme Konsequenzen für den Besitzer der verlustbringenden Anlage, denn selbst wenn das Kraftwerk als doch nicht systemrelevant eingeordnet ist,  wird ihm der Weiterbetrieb um ein ganzes Jahr angeordnet und die weiter auflaufenden Verluste muss er selber tragen, nicht der anordnende Staat, den die BNetzA vertritt. Noch härter trifft es die systemrelevanten Kraftwerke: Sie müssen 24 Monate weiter am Netz bleiben und auch in diesen Fällen erhalten die Besitzer für die ersten 12 Monate gar nichts. Für die folgenden 12 Monate ist dann eine Entschädigung fällig, über die verhandelt werden muss. Wie berichtet wurde, deckt diese Entschädigung manchmal auch nur 70% der Verluste.

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Das supraleitende Kabel – eine Chance ?

Leserbrief vom 10.4.13

Im April 2013 wurde Zeitungslesern die Meldung „RWE testet Supraleiterkabel“ präsentiert. Darin wurde zunächst erklärt, dass damit große Strommengen fast ohne Verluste transportiert werden könnten. Und es wurde die schöne Vision vermittelt, dass nun in naher Zukunft der Stromanschluss großer Städte über derartige Kabel und nicht mehr über die ungeliebten Freileitungen erfolgen würde – und das fast verlustlos.

Die Tatsachen sind weniger sensationell: Ein supraleitendes Kabel, das in der Tat bei sehr tiefen Betriebstemperaturen fast keinen elektrischen Widerstand hat, erzeugt zwar kaum  Leitungsverluste, aber die sehr aufwendige Kühlung produziert sehr wohl beträchtliche Verluste. Und es handelt sich nicht um Haushaltskühlschränke, sondern um etwa alle 200 Meter zu errichtende vielstufige Super-Kälteaggregate, die das Kühlmittel flüssiger Stickstoff auf minus 200 Grad halten müssen.

Die supraleitenden Stromkabel wurden bereits vor 40 Jahren intensiv vom Bundesforschungsministerium gefördert.  Die Idee der Stromversorgung großer Abnehmer war exakt die gleiche wie heute wieder.  Nur scheiterte alles – nicht an der beeindruckenden Technik der Supraleitung, sondern an der  Einschätzung der Folgen, die ein  Schaden an einem solchen Kabel hätte.  Wenn wieder einmal ein Bagger  ein  Stromkabel, eine Gas- oder Wasserleitung durchtrennt, kennt man die Folgen. Erwischt der Bagger aber ein supraleitendes Kabel, dann verdampft der gesamte Flüssigstickstoff und das Kabel erwärmt sich auf dem gesamten Abschnitt zwischen zwei Kältemaschinen. Die folgende Reparatur ist bei diesem komplizierten Kabelaufbau mit seiner supraleitenden Schicht und der Hochvakuumisolierung wesentlich schwieriger und langwieriger als bei einem normalen Kabel.  Danach aber kommt  unvermeidlich eine lange andauernde Phase der Wiederabkühlung von plus 20 Grad auf minus 200 Grad – und die vielleicht wichtigste Stromleitung zu einem Ballungszentrum wäre für zwei Wochen  tot – ein Alptraum.

Kein Wunder, dass damals niemand dieses Risiko, das sich auch heute nicht geändert hat,  tragen wollte.

Auch ein Zeitablauf von mehreren Jahrzehnten ändert nichts an der Unbrauchbarkeit dieser inzwischen durchaus verbesserten Technik für diesen speziellen Einsatzfall.

Dass die Supraleitung durchaus bei anderen, sehr sinnvollen Anwendungen zu finden ist und weiterhin eine bedeutende Zukunft vor sich hat– heute schon bei  Strombegrenzern im Hochspannungsnetz oder in den starken Magneten in Physiklabors – steht außer Zweifel.

 

Braunkohlekraftwerke – nicht klimaschädlich, sondern unverzichtbar

Leserbrief vom 9.1.14

Unter der Überschrift „Rekord beim Braunkohle-Strom“ wurde in entrüstet klingenden Zeitungsartikeln der Eindruck vermittelt, als ob die Zunahme der Stromerzeugung aus Braunkohlekraftwerken auf die Verbilligung der CO2-Zertifikate zurückgeht. Das ist falsch und soll offenbar die unangenehme Wahrheit verdecken:

Egal wie billig oder teuer die CO2-Zertifikate sind, die von Kohle- und Gaskraftwerken gekauft werden müssen; die Braunkohlekraftwerke müssen immer mehr als Steinkohle- und Gaskraftwerke davon kaufen, eben weil sie mehr Emissionen pro Kilowattstunde verursachen. Deshalb wird Braunkohlestrom immer höher belastet als Steinkohle und Erdgas.

Wenn trotzdem mehr Strom aus Braunkohlekraftwerken verkauft wird, liegt das nicht an den Zertifikatepreisen; im Gegenteil. Der wahre Grund liegt daran, dass das immer öfter auftretende Überangebot des Wind- und Solarstroms den Strompreis an der Börse drückt und die Steinkohle- und insbesondere die emissionsarmen, aber teuer produzierenden Gaskraftwerke nicht mehr auf ihre Mindestzahl an Jahresproduktionsstunden kommen. Deshalb werden immer mehr von ihnen unwirtschaftlich und zur Stilllegung angemeldet.

Nur weil die Braunkohlekraftwerke sehr geringe Erzeugungskosten haben, können sie im Moment noch überleben und sogar ihren Anteil erhöhen.

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Der Anfang vom Ende der konventionellen Kraftwerke ?

Leserbrief vom 3.12.2014

Die Nachricht, daß der größte deutsche Energieversorger Eon sein gesamtes Kohle-, Gas- und Kernkraftgeschäft in eine eigene Gesellschaft ausgliedern wird,  hat teilweise  merkwürdige Stellungnahmen hervorgerufen. Der grüne NRW-Umweltminister Remmel  begrüßte diesen Schritt, was nicht sehr verwundert, denn die Grünen wollten schon immer die konventionelle Kraftwerkswirtschaft zerstören.  Die Kapitulation von Eon  vor den Dauerverlusten durch das Erneuerbare Energien-Gesetz EEG ist für ihn ein Erfolg. Auch der zweite der drei großen Energiekonzerne, die schwedische Vattenfall, will ihre deutsche Braunkohlensparte verkaufen, was wohl Tausende von Arbeitsplätzen kosten wird. Ein weiterer Erfolg. Dem dritten Konzern RWE geht es aus dem gleichen Grunde ebenso schlecht; schon wurde die Dividende drastisch gesenkt und den Stadtkämmerern etlicher großer Städte im Ruhrgebiet, die RWE-Anteile besitzen,  öffnen sich riesige Löcher in ihrem Haushalt. Und auch die meisten Heizkraftwerke der Kommunen schreiben bereits rote Zahlen; die Stadtwerke Gera sind bereits insolvent.

Eon-Chef Teyssen hat sich nun eine raffinierte Foltermaschine für die Regierung ausgedacht: Die Ausgliederung der konventionellen Energiebereiche in eine Tochtergesellschaft, die anscheinend sogar vollkommen abgespalten werden soll. Das eröffnet Eon die Möglichkeit, diesen riesigen Verlustbringer, der einst das Rückgrat des Konzerns war, ohne weitere Hilfe untergehen zu lassen.

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Ein ahnungsloser Energieminister: Gabriels Uralt-Technologie

Leserbrief zur Meldung „Gabriel: Kein Geld der EU für Atom“ vom 6.3.15

Der für Energie zuständige Minister Sigmar Gabriel hat vor der steuerlichen Förderung der „Uralt-Technologie“ Atomkraft gewarnt. Entweder spielt er den Unwissenden oder er hat tatsächlich keine Ahnung über die tatsächliche Entwicklung bei dieser Technik, die in unserer unmittelbaren Nachbarschaft zu besichtigen ist. Seit 2001 gibt es das „Generation IV International Forum“, eine internationale Arbeitsgemeinschaft von 10 aktiven und 4 beteiligten Industrienationen, die in Arbeitsteilung 6  fortschrittliche Reaktortypen entwickeln. Einsatzreife 2030 geplant. Auch die EU-Atomgemeinschaft ist beteiligt – nur Deutschland (mit seinen Reaktoren der 2. Generation) fehlt.

Man strebt extrem hohe Sicherheit an; ein Teil dieser Technologien ist „inhärent sicher“, also physikalisch zu keiner Kernschmelze imstande. Prozesswärme zur Wasserstoffproduktion, Fernwärme, Thorium statt Uran als Brennstoff und auch die Vermeidung langlebiger radioaktiver Abfälle gehören zu den Entwicklungszielen. Einige dieser Typen können auch bestehende Nuklearabfälle „verbrennen“ und nur kurzlebigen Abfall zurücklassen: Die kommende Lösung  dieses Problems für alle anderen Industrieländer.

Man braucht kein Anhänger der Kernkraft zu sein, um anzuerkennen, dass es sich hier um eine relativ junge und gerade jetzt höchst dynamische Technologie handelt. Wenn Herr Gabriel eine Uralt-Technik sucht, findet er sie im eigenen Haus: Die Windkraftnutzung, der wegen ihrer Unzuverlässigkeit und Unbeständigkeit weltweit am Ende des 19. Jahrhunderts durch die Dampfmaschine ihr verdientes Ende bereitet wurde.

 

 

 

 

Monitorbericht 2014 zur Energiewende

vorgelegt von der Bundesnetzagentur
– Ein Extrakt –

Von Dr. Günter Keil

Die Bundesnetzagentur und das Kartellamt haben mit Datum 14.11.2014 den Monitoringbericht 2014 vorgelegt. Nicht jeder möchte den über 320 Seiten langen Bericht sorgfältig durchlesen, obwohl er das durchaus wert ist. Er enthält viele wichtige Informationen mit dem Vorteil, dass sie objektiv sind und auch keine weniger angenehmen Daten verschweigen, was in einem deutlichen Gegensatz zu Veröffentlichungen der Bundesministerien steht.

Hiermit wird ein Konzentrat interessanter Informationen aus dem Bericht vorgelegt und auch kommentiert, denn Bewertungen bietet die Schrift verständlicherweise nicht. Schließlich handelt es sich bei beiden Institutionen um Bundesbehörden, die ihre Regierung nicht kritisieren. Aber die Leser können ihre Schlußfolgerungen selbst ziehen.

Zitate aus dem Bericht und Kommentare („Komm.) sind hier klar getrennt. Für diejenigen, die den Monitoringbericht selbst näher prüfen möchten, sind insbesondere die sehr guten Abbildungen und Tabellen zu empfehlen, die im Text genannt werden. Auch werden die Seitenzahlen, unter denen man die zitierten Informationen in der Langfassung findet, explizit genannt.


1. Stromerzeugung                                                                                      [Seite 15]

2013, Veränderung gegen 2012
• Kohle:   Braunkohle:                    + 7,2 TWh = + 5,1 %
Steinkohle:                                           + 6,0 TWh = + 5,6%
• Erdgas:                                               – 8,3 TWh = – 12,4%
• Kernenergie:                                  – 2,1 TWh = – 2,2%
Komm.: „Gas sinkt kräftig ab; Kohle kommt. Vorbild Deutschland für den sog. Klimaschutz. “
• Erneuerbare:                              + 8,2 TWh = + 5,9%
Davon PV:                                        + 3,5 TWh = +13,3%
Gesamte installierte Leistung der EE-Anlagen: 78,4 GW (Ende 2012 71,7 GW)
Komm.: „Das ist fast so viel wie die gesamte konventionelle Leistung, die hier im Winter benötigt wird. Von dieser Leistung her betrachtet, haben wir jetzt ein doppelt vorhandenes Stromerzeugungssystem. Die Errichtungs- und Betriebskosten des zusätzlichen EE-Systems übertreffen jedoch die des bisherigen Systems bei weitem. Leider liefert das EE-System nur wenig Strom; schon gar nicht, wenn er gebraucht wird, und sein Beitrag zur Grundlast liegt nahe bei Null.“

Auszahlung an Vergütungen, Markt- und Flexibilitätsprämien: 19.637 Mio Euro       [Seite 16]

Das sind + 6,2% gegenüber 2012 bezüglich der betr. Strommenge
„         „       + 2,7%         „                  „           „             „    von den ÜNB ausgezahlten Fördersumme.

Strompreise für Haushaltskunden (HH-Kunden)                           [Seite 159]
bei einem Verbrauch von 3.500 kWh
Abb. 71 zeigt die Entwicklung seit 200
Abb. 76 stellt die „Aufteilung des Einzelhandels-Preisniveaus für Haushaltskunden für den Zeitpunkt 1.4.2014“ als Kreisdiagramm dar.
Also Energiebeschaffung, Netzkosten, Umlagen, Umsatzsteuer etc. [Seite 167]

Wichtige Aussagen:
1.) Der von den Lieferanten beeinflussbare Anteil am Preis ist  26,6%
2.) Umlagen, Steuern und Abgaben betragen in Summe über 51 % des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für HH-Kunden

Tabelle 42 zeigt die Zusammensetzung des über alle Vertragskategorien                 [Seite 168]
mengengemittelten Preisniveaus vom 1.4.2014 für Haushaltskunden im Detail
Nettonetzentgelt:                             5,87 ct/kWh
Entgelt für Abrechnung:                0,34
„         „   Messung :                                0,09
„         „   Meßstellenbetrieb:           0,24
Energiebeschaffung, Vertrieb,
sonstige Kosten und Marge :      7,86
Konzessionsabgabe:                        1,60
Umlage nach EEG:                             6,24
„         nach KWKG:                               0,18
„       Offshore-Haftung:                    0,25
„     f.  abschaltbare Lasten:             0,01
Stromsteuer:                                         2,05
Umsatzsteuer:                                      4,71
Gesamt:                                                  29,53 ct/kW

Entwicklung des Preisbestandteils „Energiebeschaffung, Vertrieb,       [Seite 172]
sonstige Kosten und Marge“ für Haushaltskunden  s. Abb. 80

„Der Anteil des Gesamtpreises, der unternehmerischen Entscheidungen des Lieferanten zugänglich ist, ist erneut gesunken.
Erstmals seit 2008 ist der Preis wieder unter 8 ct/kWh gefallen und trägt dazu bei, die stetig steigenden staatlich determinierten Preisbestandteile zu kompensieren.“
Aus Abb. 80 geht für 2014 ein Wert von 7,86 ct/kWh hervor.
Dieser Anteil lag am 1.4.2013 noch bei 8,34.
Komm.: „Leider wird hier nicht die sehr nahe liegende Frage beantwortet, ob diese Senkung der Erzeugungskosten nicht die logische Folge der durch das EEG bewirkten Vertreibung der teuer produzierenden Erdgaskraftwerke aus der Stromerzeugung ist (s. Ziff.1, Anfang) und ihr Anteil durch Kohlestrom ersetzt wurde.
Damit wird außerdem das Pressemärchen von den gierigen Stromkonzernen, die nur an einer Steigerung ihrer Gewinne interessiert sind, offiziell widerlegt.“

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Energiewende: Der Katalog des Versagens

von Günter Keil

Wer bislang die zahlreichen kritischen Schilderungen und Bewertungen der verschiedenen Teilbereiche der deutschen Energiepolitik verfolgt hat, kommt vermutlich zu dem Schluss, dass es sich bei der fast endlosen Kette von Verstößen gegen die Wirtschaftlichkeit, die Funktionalität und den Nutzen der mit dem EEG erzwungenen Investitionen und Maßnahmen nicht mehr um eine Ansammlung von bedauerlichen Zufällen handeln kann. Dieses Bild wird noch durch die mehrfachen Versuche getrübt, sogar die Gesetze der Physik zu ignorieren und bei dem durchgängig existierenden Problem der Unbezahlbarkeit vieler Maßnahmen selbst die 4 Grundrechenarten zu missachten.
Es handelt sich nicht um ein zufälliges, fast tragisches Versagen, sondern um ein systematisches Versagen der früheren und auch der jetzigen Regierung, wobei man die dafür maßgeblichen Gründe in einer grünen Ideologie, in einer Ausschaltung der Marktwirtschaft und einer Hinwendung zur Planwirtschaft und natürlich zu einem beträchtlichen Teil auch in der Unfähigkeit der verantwortlichen Politiker und ihrer ministerialen Zuarbeiter suchen und finden kann. Die folgende Zusammenstellung listet die meisten gravierenden Fehler auf. Vermutlich fallen den Lesern noch weitere ein.

1. Bereits bei der Konzeption der Energiewende geschah die größte Planungskatastrophe: Das „Vergessen“ der unverzichtbaren Stromspeicher für den Ausgleich der wetterabhängigen und daher stark schwankenden Leistung der als künftig wichtigste Stromerzeuger auserkorenen Wind- und Solaranlagen – und das fast zwei Jahre andauernde Ignorieren dieser Tatsache. Dann wurde es schließlich klar, dass es in den nächsten 30 Jahren niemals eine auch nur annähernd ausreichende und dazu noch bezahlbare Speichertechnik für Elektrizität in Deutschland geben kann. Für die einzig geeigneten Pumpspeicherkraftwerke, die in riesiger Anzahl benötigt werden, fehlt es in diesem Lande an einer ebensolchen Anzahl von hohen Gipfeln und Bergseen. Damit war die Energiewende von Vornherein zum Scheitern verurteilt und jeder dafür ausgegebene Euro vergeudet.

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Stromversorgung durch Windparks – ein Märchen

Leserbrief vom 23. Juli 2014 zum Artikel des GA
„Stadtwerke Bonn: Mehr Windkraft“ vom 18.7.2014

Stromversorgung durch Windparks – ein Märchen

Wie berichtet wurde, beteiligen sich die Stadtwerke Bonn (SBW) mit einer nicht genannten, aber gewiss hohen Summe an zwei weiteren Windparks. Das wird die Benutzer des öffentlichen Nahverkehrs im Raume Bonn sicherlich interessieren, denn nun wissen sie, weshalb die SWB-Tarife so teuer sind und wo ihr Geld hingeht. Dieses ihnen abgenommene Geld wird also in Projekte investiert, die einzig und allein den Zweck haben, die SWB-Chefs als bedeutende Klimaschützer zu präsentieren. Dass der Bau von Windkraftanlagen in Deutschland absolut nicht zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen in Europa beiträgt, ist mittlerweile der Regierung mehrfach bescheinigt worden; zuletzt vom UN-Weltklimarat IPCC vor wenigen Monaten, davor vom eigenen Sachverständigenrat. Denn jede hier teuer eingesparte Tonne CO2 führt über den gesetzlich vorgeschriebenen EU-Zertifikatehandel zu einer gleich großen Erhöhung der Emission in einem anderen EU-Land, zum Beispiel Polen.
Ebenfalls hat man auch längst das Märchen von den – hier 10.000 – Haushalten durchschaut, die angeblich von diesen Windparks das ganze Jahr über mit Strom versorgt werden. Die Daten der Strombörse Leipzig zeigen die Wirklichkeit: Regelmäßig bei Hochdruck-Wetterlagen, die eine viel größere Ausdehnung haben als das kleine Deutschland, erzeugen sämtliche deutschen Windturbinen für Tage und oft auch Wochen nicht einmal ein Tausendstel ihrer installierten Gesamtleistung. Von den SWB-finanzierten Windparks wird deshalb nicht ein einziger Haushalt zuverlässig mit Strom versorgt.
Strafrechtsjuristen sollten auch einmal der Frage nachgehen, ob diese sinnlose und nur der Öko-Selbstdarstellung des SWB-Managements dienende Geldverwendung nicht sogar den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Dr.-Ing. Günter Keil,  18. Juli 2014
Sankt Augustin