Widerspruch der französischen Energiewende

Widerspruch der französischen Energiewende  1)

Es ist ein Widerspruch, gleichzeitig die Treibhausgas-Emissionen und den Anteil der Kernenergie an der Stromproduktion verringern zu wollen. Zu diesem Schluss kommt die französische Académie des sciences in einer Stellungnahme vom 19. April 2017 2).
Im Juli 2015 billigte Frankreichs Nationalversammlung den Gesetzesvorschlag der Regierung zur «Energiewende für ein grünes Wachstum». Die sechs Hauptziele sind die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2030 und um 75% bis 2050, die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe um 30% bis 2030, die Verringerung des Kernenergieanteils am französischen Strommix von heute 75% auf 50% bis 2025, die Begrenzung der installierten Leistung des Kernkraftwerksparks auf die heutigen 63,2 GW, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 23% bis 2020 und auf 32% bis 2030 sowie die Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50% bis 2050.

In einer Erklärung vom 19. April 2017 stellt die Académie des sciences fest, die Diskussion über Frankreichs Energiewende sei unvollständig. «Eigentlich müssen die energiepolitischen Programme die physischen, technologischen und wirtschaftlichen Einschränkungen besser berücksichtigen», heisst es. «Die gegenwärtige Debatte könnte unsere Mitbürgerinnen und Mitbürgern dazu verleiten zu glauben, dass durch die massive Entwicklung der neuen erneuerbaren Energien das System entkarbonisiert wird.»

Die Unbeständigkeit der Wind- und Sonnenenergie erfordere den Einsatz anderer Energieformen, um dies auszugleichen, erklärt die Akademie. «Man könnte meinen, dass die Energiebörsen auf europäischer Ebene mit dieser Situation umgehen können. Die Nächte sind indes in Europa überall zur gleichen Zeit lang und die Hochdruckgebiete sind oft bei uns und in unseren Nachbarländern gleichzeitig.»

Kernenergie als zuverlässige Bandenergie nötig
Die Akademie weist darauf hin, dass Speicherlösungen für grosse Strommengen aus neuen erneuerbaren Quellen noch nicht vorlägen oder derzeit zu teuer seien. Darüber hinaus erfordere die Zunahme der neuen erneuerbaren Energien auch eine erhebliche Ausweitung des Stromübertragungsnetzes. «Der gesunde Menschenverstand führt daher zum Schluss, dass die Erzeugung elektrischer Energie, welche die Bedürfnisse des Landes erfüllen können, eine On-Demand-Verfügbarkeit erfordert», schreibt die Académie. Eine Verfügbarkeit also, die jederzeit abgerufen werden könne und nicht volatil sei. Solange nicht genügend Energiespeicher vorhanden seien, könne kein Land auf neue erneuerbare Energien setzen, ohne Wärme- und Kernkraftwerke heranzuziehen.

Am Beispiel Deutschland zeigt die Académie auf, wie das Land durch den 2011 beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie der grösste CO2-Emittent Europas blieb. 2010 war der Kernenergieanteil an Deutschlands Stromerzeugung 22%. Sechs Jahre später betrug dieser Anteil 13% und der Anteil der neuen erneuerbaren Energien stieg auf 30%. Der Anteil der fossilen Quellen blieb jedoch unverändert 55%, da Deutschland, fossile Brennstoffe als Back-Up für die volatilen neuen erneuerbaren Energien benötigte.

Tiefe CO2-Emissionen dank Kernenergie
Frankreich hingegen sei durch seinen hohen Kernenergieanteil eine der niedrigsten Emittenten von Treibhausgasen pro Kopf der Bevölkerung: etwa drei Mal weniger als die USA und halb so viel wie Deutschland. Frankreich produziert rund 540 TWh Strom mit einem Ausstoss von 46 Mio. t CO2 pro Jahr, während Deutschland 631 TWh Strom erzeugt und insgesamt 334 Mio. t CO2 emittiert, das heisst 6,2 Mal mehr je produzierter KWh.

«Die Kernenergie ist objektiv gesehen der effektivste Weg, der Anteil fossiler Energieträger bei der Erzeugung elektrischer Energie zu verringern», lautet das Fazit der Académie. Es sei ein Widerspruch, gleichzeitig die Emissionen reduzieren und den Anteil der Kernenergie verringern zu wollen. In der Tat, zeigten viele Studien, dass der Anteil der erneuerbaren Energien 30–40% nicht übersteigen könnte, ohne dass die Stromkosten exorbitant zunehmen, die Treibhausgas-Emissionen steigen und die Versorgungssicherheit in Frage gestellt würde.

Quellen:

  1. Nuklearforum Schweiz, Newsletter E-Bulletin 26. April 2017 – 2. Mai 2017
  2. M.A. nach Académie des sciences, «La question de la transition énergétique est-elle bien posée dans les débats actuels?», 19. April 2017

Die Caritas baut keine Gaskraftwerke

Zitate zur deutschen Energiepolitik

Vorbemerkung

Die deutsche Energiepolitik der vergangenen Dekade hat eine unübersehbare Menge von Stellungnahmen, Gutachten, Artikeln, Leserbriefen, Magazinbeiträgen, Reden und Sprüchen hervorgebracht, die zumindest in Papierform schon lange nicht mehr speicherbar sind. Aber in dieser Informationsflut befinden sich doch zahlreiche Fundstücke, die verständlich formuliert, oft durch einen hilfreichen Sarkasmus verdaulicher gemacht wurden – und jeweils einen speziellen Sachverhalt interessant, knapp und fachlich fundiert kommentieren, wobei Einseitigkeit nicht unbedingt von Nachteil ist, schließlich geht es um ein Thema, bei dem Ausgewogenheit weder glaubwürdig noch möglich ist. Auf die Wiedergabe der zahlreichen Energiewende-Propagandasprüche wurde hier verzichtet, weil das die Bundesregierung kürzlich selbst mit ihrem großen Erfolgsbericht besorgt hat.
Die vorliegende Sammlung erhebt deshalb nicht den Anspruch auf politische Korrektheit, auch nicht auf Vollständigkeit, ebenso wenig auf Ausgewogenheit. Das Auswahlkriterium war Klarheit und Originalität. Dass die Energiepolitik der Regierung überwiegend schlecht dabei wegkommt, liegt am behandelten Objekt, das ein einzigartiges Sammelsurium von Fehlern, Wissensdefiziten, Umgehungsversuchen der Physik, Faktenunterdrückung, Rücksichtslosigkeit gegen die Natur, Ausplünderung der Bürger, direkten Lügen und Manipulationen darstellt, das es so in der Nachkriegszeit noch nie gab.

Die Zitate stammen weitestgehend von Menschen, die wissen, wovon sie sprechen – Experten aus der Wirtschaft, Wissenschaftler und Journalisten bilden die Mehrheit, aber auch Betroffene kommen zu Wort. Die Gesamtheit der „Clips“ enthält viel Klartext zu den einzelnen Themen; es ist aber auch ein Stimmungsbild.

Der Titel des Artikels ist ein Zitat von Günther Oettinger, das er als voll ins Schwarze treffenden Kommentar zu den politischen Leerformeln über die Notwendigkeit eines großen Ausbaus der Gaskraftwerke beisteuerte, die aber niemand mehr finanzieren will, weil sie durch eben diese Politik mit dem EEG in den Ruin getrieben werden.

Oettinger kommt manchen Leuten als trockener Bürokrat vor; tatsächlich ist er ein schwäbischer Schalk, dessen zielsicheren Spott schon viele erleiden mussten – in der Regel zu Recht.

Der Leser möge verzeihen, dass andauernd von erneuerbaren Energien die Rede ist. Selbstverständlich gibt es keine erneuerbaren Energien. Aber dieser Schwachsinnsbegriff hat sich durchgesetzt, so dass ihn mittlerweile selbst Fachleute benutzen, die während ihrer Ausbildung das eherne physikalische Gesetz, das den Namen “Erster Hauptsatz der Thermodynamik” trägt und die Grundlage der gesamten Energietechnik ist, eingebleut bekamen. Aber vielleicht weiß die Regierung gar nicht, dass die Gesetze der Physik einfach gelten, auch wenn sie politisch inkorrekt erscheinen mögen.

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Russland schenkt der Welt die ungefährliche Kernkraft

In zahlreichen Meldungen konnte man in den letzten Jahren lesen, dass Russland sehr stark  in seine kerntechnische Forschung und Entwicklung investiert und inzwischen eine eindrucksvolle Palette von Kernkraftanlagen der unterschiedlichsten Technologien besitzt. Die Früchte dieser langfristigen Strategie, die Nutzung der Kernkraft zu einem Schwerpunktbereich der russischen Industrie zu machen, führten letztlich auch zu Exporterfolgen, da ihre Kernkraftwerke zu den modernsten und sichersten im weltweiten Angebot gehören – und nicht zuletzt weil diese Exportoffensive auch durch attraktive Finanzierungsangebote begleitet wird.

Außer diesem Gesamteindruck hätte man gerne etwas Genaueres über diese Strategie gehört, weil der Blick auf die Vielfalt der Entwicklungen dazu keine Erkenntnisse brachte.  Dass man dort schlicht alles, was irgendwie eine nutzbare Anwendung der Kerntechnik zu versprechen scheint, auch fördert, konnte eigentlich nicht stimmen.

So war es auch nicht.

Der wohl größte Unterschied in der Bewertung der Kerntechnik zwischen Russland – und inzwischen auch China – gegenüber den westlichen Industrieländern zeigte sich bereits nach dem schweren Unfall von Tschernobyl. In den westlichen Ländern und besonders in Deutschland, wo die Anti-Kernkraft-Bewegung mächtigen Auftrieb erfuhr, reagierte die Elektrizitätswirtschaft fast schuldbewusst und weinerlich. Man hoffte wohl in den Vorstandsetagen, dass die unbestreitbaren Vorteile ihrer Kernkraftwerke der Politik wohl bewusst waren und man nach einer gewissen Zeit der Kritik und der Angstmacherei wieder zum ruhigen Tagesgeschäft zurückkehren würde. Diese Haltung hatte sich bereits vor dem Unfall in Fukushima als völlige Fehleinschätzung herausgestellt – und das Ergebnis ist heute ein Absturz der größten Energiekonzerne mit realer Aussicht auf den vollständigen Bankrott.

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Kleiner-sicherer-günstiger: Reaktoren von Morgen

iacta alea est  (die Würfel sind gefallen). Diese Worte soll Caesar gesagt haben, als er am 10. Januar 49 v. Chr. den Rubikon überschritt und damit einen klaren Rechtsverstoß beging. Damit machte Caesar deutlich, dass seine Tat unwiderruflich Folgen haben würde, deren Ausgang jedoch noch nicht absehbar war.

Auch für die deutschen Kernkraftwerke (KKW) sind die Würfel gefallen. In 2022 geht das letzte  KKW vom Netz. Noch verrichten acht KKW  sicher und zuverlässig ihren Dienst: Gundremmingen B und C (mit je 1.345 MW), Emsland und Neckarwestheim II (mit 1.400 MW), Grohnde und Philippsburg 2 (mit je 1.450 MW) sowie Brockdorf und Isar 2 (mit je 1.480 MW).

Ihr Wegfall wird in unserem Land, einem der bedeutendsten Wirtschaftsnationen, eine riesige Stromlücke im Grundlastbereich hinterlassen, welche durch die unsteten Wind- und Sonnenkraftwerke nicht annähernd ausgeglichen werden kann. Hinzu kommt, dass die großen Gleichstromtrassen von der deutschen Küste in die Industriegebiete Bayerns und Baden-Württembergs frühestens 2025 zur Verfügung stehen werden.

International aber geht der Bau großer Kernkraftwerke ungebremst weiter. Zu einem so kurzfristigen Ausstieg wie Deutschland hat sich keine Nation bekannt. Im Gegenteil, der Kreis der Kernenergie nutzenden Länder hat sich vergrößert (Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland).

Auch die Entwicklung neuer Kernkraftwerkstypen ist international ungebremst. Eine dieser Entwicklungen gilt dem Bau kleiner Kernkraftwerke, dem „Small Modular Reactor (SMR)“, mit einer Leistungsgröße bis zu 300 MW. Ihr Vorteil ist mehrfach: Deutlich geringere Kosten als die großen Leistungsreaktoren, die Option der Modulbauweise und – ganz entscheidend – die höhere Sicherheit.

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EVU können Entschädigungen einklagen – Atomgesetz in Teilen nicht verfassungskonform

Zum besseren Verständnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 6.12.2016 ein kurzer Blick auf die Vorgeschichte:

In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 „respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet zu beenden.“

Für jede einzelne Anlage wird in der Vereinbarung festgelegt, welche Strommenge sie gerechnet ab dem 01.01.2000 bis zu ihrer Stilllegung maximal produzieren darf (Reststrommenge). Die Berechtigung zum Betrieb eines Kernkraftwerks (KKW) endet, wenn die vorgesehene bzw. durch Übertragung geänderte Strommenge für die jeweilige Anlage erreicht ist. Für jede Anlage wird auf der Grundlage einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs die ab dem 01.01.2000 noch verbleibende Restlaufzeit errechnet.

Auf der Grundlage der Vereinbarung beschloss der Bundestag am 14. 12. 2001 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergie. Aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Restlaufzeiten für die deutschen Reaktoren hätte das erste Kernkraftwerk voraussichtlich 2003 und das letzte 2021 vom Netz gehen müssen.

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England forciert Ausbau der Kernkraft

Am 15. September stimmte die britische Regierung unter Theresa May dem Kernkraftwerksneubau Hinkley Point C nach einer Neubeurteilung des Projektes zu.

Bemerkenswert ist: Die britische Regierung betrachtet Kernkraftwerke als wichtige Technologie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung. Der Ausbau der Kernenergie soll den Verzicht auf Kohlekraftwerke erleichtern und mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie einhergehen.

Interessant: Nicht Großbritannien wird den Ausbau stemmen, sondern die französische Elecricite de France (EDF) zusammen mit der China General Nuclear Power Group (CGN). Beide Unternehmen unterzeichneten zusammen mit der britischen Regierung am 3. Oktober 2016 die Verträge zum Bau von zwei EPR-Einheiten am Standort Hinkley Point in der Grafschaft Somerset. Jede EPR-Einheit wird eine Leistung von 1600 Megawatt haben. Die Baukosten werden auf 18 Milliarden britische Pfund geschätzt. CGN ist mit einem Drittel an den Kosten beteiligt.

Der Baubeginn ist für Mitte 2019 geplant. Nach der für 2025 erwarteten Inbetriebnahme soll Hinkley Point C 7% des britischen Stroms liefern und 60 Jahre am Netz bleiben. Der Bau schafft während der Bauzeit 25.000 Arbeitsplätze in Somerset.

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Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher

– Kommentar zum Kommissionsbericht –

Am 5. Juli 2016 übergab die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren nahezu 700 Seiten starken Abschlussbericht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und der Bundesumweltministerin. Der Titel des Berichtes: „Verantwortung für die Zukunft. Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes“. Einrichtung und Aufgabe der Kommission beruhen auf dem Standortauswahlgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat.

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Will der Staat überhaupt noch ein Endlager für hochradioaktive Abfälle? Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

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Betrieb von Kohlekraftwerken bleibt unverzichtbar

Im General – Anzeiger vom 21. September 2016 erschienen die folgenden beiden Leserbriefe von Dr. Rainer Six und Dr. Klaus Tägder zum GA – Artikel “Abschalten und was dann?”

Dr. Rainer Six:
Mehr als eine dreiviertel Seite wurde bedruckt, um mitzuteilen, dass bis zum Jahr 2022 der letzte Atommeiler vom Netz genommen und damit die Kernkraftnutzung in Deutschland beendet wird. Die wichtige Frage nach dem danach, blieb jedoch unbeantwortet. Die genannten, noch am Netz befindlichen 8 KKW haben eine Gesamtleistung von über 10.000 MW (10 Millionen Kilowatt) und sind in der Lage, rund 25 Millionen Haushalte rund um die Uhr mit Strom zu versorgen. 5.000 Windkraftanlagen (2 MW/WKA) hätten zwar diese Kapazität, können diese aber nur nutzen, wenn der Wind optimal weht und liefern nichts bei Windstille. Windkraftnutzung in Deutschland liegt im Durchschnitt unter 20% der Leistungskapazität. Rechnerisch müssten dann fünf mal so viele, nämlich 25.000 WKA zur Verfügung stehen. Dennoch liefern auch diese bei der in Deutschland weitgehend einheitlichen Wetterlage bei Flaute keinen Strom, so dass fossile Kraftwerke als Reservekraftwerke zur Verfügung stehen müssen.

 

Dr. Klaus Tägder:

Die im Titel gestellte Frage “Abschalten und was dann?” blieb im nachfolgenden Artikel leider unbeantwortet. Darin geht es ausschließlich um die Stilllegung der derzeit noch im Betrieb befindlichen 8 Kernkraftwerke. Die Frage lässt sich leicht beantworten: Noch tragen diese 8 Kernkraftwerke zu rund 14 Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Zusammen mit der Stromerzeugung aus Braunkohle (24 Prozent) und Steinkohle (18 Prozent) trugen sie in 2015 trotz des Strombeitrags von 26000 Windkraftanlagen mit 56 Prozent zur Stromerzeugung bei und zwar hauptsächlich zur Grundlastversorgung, jenes Stromes, der 24 Stunden am Tag sicher zur Verfügung steht und stehen muss. Die Leistung von Kernkraftwerken ist, besser noch als die von Kohlekraftwerken, gut regelbar und kann somit die stark und dauerhaft schwankenden Stromerzeugungen aus erneuerbarer Energie (Wind, Sonne) ausgleichen. Dazu muss man wissen: Jede Stromentnahme aus dem Netz muss wieder ergänzt werden, um die zwei wesentlichen Stromgrößen Spannung und Frequenz stabil zu halten. Was die Verfechter der erneuerbaren Energie nicht wahr haben wollen: Ein weiterer Zubau an Windkraft- und Solaranlagen wird an der Notwendigkeit der Regelung durch Großkraftwerke nichts ändern. Im Gegenteil, die Sicherheit der Stromversorgung und Netzstabilität zu gewährleisten wird mit jedem Zubau noch schwieriger als sie derzeit schon ist. Der Wegfall der kohlendioxidfreien Stromerzeugung in Kernkraftwerken kann daher nur durch Kohlekraftwerke aufgefangen werden mit der Folge weiterer Zunahme der Kohlendioxidemissionen. Wie allerdings die Bundesregierung mit der von ihr angestrebten Decarbonisierung, also nunmehr auch der Verzicht auf die Verbrennung von Kohle, Gas und Öl, die Stromversorgung sichergestellt wissen will, hat sie bisher nicht erklärt. Da es in Deutschland keine ausreichenden Stromspeicher in Form von Pumpspeicherkraftwerken geben kann und geben wird, bleibt zumindest der Betrieb von Kohlekraftwerke dauerhaft unverzichtbar. Die Decarbonisierung würde Deutschland in ein Stromversorgungschaos stürzen. Dem gegenüber gab die britische Regierung vor wenigen Tagen grünes Licht für den Bau neuer Kernkraftwerke, um im Gegenzug die Nutzung von Kohlekraftwerke reduzieren zu können.

Endlagerfinanzierung: Hop oder Top?

– Kommentar zum KFK – Bericht –

Mit der politischen Verschiebung der Endlagerplanung für Wärme entwickelnde hochradioaktive Abfälle auf den Sankt-Nimmerleins-Tag geriet schlagartig die Finanzierbarkeit der Endlagerkosten ins Blickfeld der Politiker. Solange die vom Bund betriebene Endlagerplanung Gorleben Bestand hatte, war die Finanzierung durch die Endlagervorausleistungsverordnung eindeutig geregelt und bis zum heutigen Tag allem Anschein nach auch gesichert. Die Kosten haben die Abfallverursacher zu tragen, die für Planung und Errichtung eines Endlagers wie auch für die Stilllegung ihrer Kernkraftwerke bereits erhebliche finanzielle Rückstellungen gebildet haben. Die Endlagerkosten waren hinreichend kalkulierbar, die Zeitvorstellung bis zur Fertigstellung des Endlagers einigermaßen überschaubar, wenn durchaus auch mit Unwägbarkeiten verbunden. Sachlich fachlich war die Salzstockerkundung auf gutem Wege. 

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Nukleare Entsorgung: Der Bund kommt seinen Verpflichtungen nicht nach

In ihrer Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken radioaktiver Abfälle propagierten politische Entscheidungsträger bereits vor Jahrzehnten die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle durch ihren dauerhaften Einschluss in tiefen geologischen Formationen als die sicherste Entsorgung.

Eine weitere politische Prämisse besagte, um die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die den Nutzen der Kernenergie hat.

Die Genehmigung zum Betrieb von Kernkraftwerken ist an die Erfüllung der von Bund und Länder getroffenen Grundsätze zur Entsorgung für Kernkraftwerke (1) gebunden. Einer dieser Grundsätze betrifft die Endlagerung. Er lautet: „Fortführung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (Gorleben) sowie Fortschritte bei der Erkundung und Erschließung eines Endlagers.“

Ferner: „Die oberirdischen Fabrikationsanlagen für die eine oder andere Entsorgungstechnik sowie die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle werden spätestens zum Ende der 90er-Jahre betriebsbereit sein.“ Wir schreiben inzwischen das Jahre 2016, doch weder gibt es eine Anlage zur Sicherstellung noch ein betriebsbereites Endlager.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Errichtung und Betrieb eines Endlagers liegen allein in der Verantwortung des Bundes.

Aus heutiger Sicht ist auch folgende Bekundung aus 1980 bemerkenswert: „Es besteht Einvernehmen der Regierungschefs von Bund und Länder, dass nur für eine Übergangszeit die Zwischenlagerungsmöglichkeiten ausgebaut werden müssen.“ Als Übergangszeit ist die Zeit bis zur Fertigstellung eines Endlagers gemeint. Zeiten von 30, 40 und noch mehr Jahrzehnte können schlechterdings nicht als Übergangszeiten bezeichnet werden, und an solche war sicher auch nicht gedacht. Aber um solche Zeiten handelt es sich inzwischen. Der Bund kommt mithin seinen Verpflichtungen nicht nach.

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