Wer ist schuld an grünen Albträumen?

Bei der Gläubigerversammlung in Hamburg am 22. Juli 2014 stimmten die Gläubiger des insolventen Windkraftunternehmens Prokon – entgegen dem Willen des Firmengründers Carsten Rodbertus – dem vorläufigen Insolvenzplan zu. Redakteur Julian Stech vom Bonner General-Anzeiger kommentierte am 23. Juli 2014 im Wirtschaftsteil unter dem Titel „Grüne Albträume“ wie folgt:

„Investieren in die gute Sache, das wollten Zehntausende beim Windkraftfinanzierer Prokon. Schon jetzt ist klar, dass die Anleger viel von ihrem Geld, das sie in die „Ökologische Kapitalanlage“, so die Prokon-Werbung, steckten, buchstäblich in den Wind werden schreiben müssen. Wie zuvor schon die Aktionäre und Gläubiger der Bonner Solarworld und vieler anderer Unternehmen, die mit erneuerbaren Energien unterwegs sind. Es ist immer das Gleiche: Viele glauben an die ökologisch gute Sache, die sich dann früher oder später zur ökonomischen Katastrophe entwickelt. Die Wertvernichtung geht längst in die Milliarden.

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Gesetz verhindert Castor-Zwischenlagerung in Gorleben: Staatliche Willkür?

Soweit erkennbar ist der Öffentlichkeit nicht bewusst, dass mit dem am 1. Januar 2014 vollständig in Kraft getretenen „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG)“ eine politische Entscheidung getroffen wurde, die gegen Grundgesetze verstößt. Die Verstöße gehen überwiegend zu Lasten der Kernkraftwerksbetreiber und letztendlich zu Lasten aller Stromkunden, die die finanziellen Auswirkungen der Verstöße über die Stromkosten zu tragen haben.

Zur Sachlage: Die Kernkraftwerksbetreiber haben die atomgesetzliche Pflicht, der Genehmigungsbehörde gegenüber jährlich den Verbleib der anfallenden abgebrannten Brennelemente nachzuweisen. Die Betriebsgenehmigung für ihre Anlage ist an diesen so genannten „Entsorgungsvorsorgenachweis“ gebunden. Als Nachweis hatten sie die Wahl zwischen der Wiederaufarbeitung des Kernmaterials in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Sellafield) oder der Lagerung in Castor-Behältern in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben, die eigens für diesen Zweck errichtet worden sind. Von beiden Möglichkeiten wurde Gebrauch gemacht.

Für das Verständnis des Folgenden ist wichtig zu wissen, dass das Zwischenlager Gorleben zusätzlich für die nach Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden verfestigten radioaktiven Abfälle, ebenfalls in Castor-Behältern aufbewahrt, im Sinne des oben genannten Nachweises vorgesehen und genehmigt ist. Mit anderen Worten: Nur über das Zwischenlager Gorleben können sowohl die Rücknahmeverpflichtung wie auch die atomrechtliche Nachweisverpflichtung erfüllt werden.

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Japan auf dem Weg zurück zur Kernenergie

Japan vollzieht einen bemerkenswerten Wandel seiner Energiepolitik. Noch unter der schockierenden Wirkung der Zerstörung von drei Reaktoren durch einen Tsunami im März 2011 wurden sämtliche 51 Kernkraftwerke des Landes außer Betrieb genommen. Im Folgejahr beschloss die Regierung den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.

Inzwischen gab es einen Regierungswechsel und mit ihm eine Neubewertung der künftigen Energieversorgung. In dem im Dezember 2013 von der „strategischen Regierungskommission“ vorgelegten Energiekonzept („Basic Energy Plan“), das vierte seiner Art nach 2003. 2007 und 2010, wird die weitere Nutzung der Kernenergie als wichtige Komponente des Energie – Mixes empfohlen. Unter der Voraussetzung der nuklearen Sicherheit verweist die Kommission auf die Vorteile der Kernenergie wie die stabile Stromversorgung, die Kostenreduktion sowie der CO2 – Einsparung. Die Kernenergie soll mittel- und langfristig die Energiepolitik Japans bestimmen. Das Konzept räumt auch den alternativen Energien Platz ein und will diese – soweit sinnvoll – ausbauen /1/.

Am 11. April 2014 beschloss das japanische Kabinett unter Premierminister Shinzo Abe das neue Energiekonzept und bekennt sich damit klar zur weiteren Nutzung der Kernenergie /2/.

Vor der Wiederinbetriebnahme müssen die abgeschalteten Kernkraftwerke die am 8. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Sicherheitsrichtlinien erfüllen. Mit diesen Richtlinien soll den Auswirkungen von Naturgewalten wie Tornados, Erdbeben und Tsunamis sowie von Bränden besser Rechnung getragen werden.

Der Ausfall der Kernkraftwerke wurde durch verstärkten Kohle- und Gasimport ausgeglichen. Allein der Wert der importierten Kohle betrug seither mit 80 Mrd. US-$ nahezu 10 % des gesamten japanischen Imports.

Nach einer Verlautbarung von Jaif /3/ vom 7. Juli 2014 hat der Ausfall der Kernkraft eindeutig negative Auswirkung für die Wirtschaft. Regionale Wirtschaftsorganisationen hatten an die Regierung appelliert, so bald wie möglich die Kernenergienutzung wieder aufzunehmen.

Bis Mitte Juli 2014 wurden von neun Betreiberfirmen für 19 Reaktorblöcke Anträge auf Wiederinbetriebnahme gestellt.  Anfang September 2015 nahm Sendai-1 (PWR, 846 MW) der Kyushu Electric Power Co. als erste Kernkraftwerkseinheit nach dem Reaktorunfall die kommerzielle Stromerzeugung wieder auf. Am 17. November 2015 folgte die Aufnahme des kommerziellen Betriebes von Sendai-2 (846 MW). Die Kernkraftwerke Takahama-3 und Takahama-4 gingen Anfang 2016 wieder ans Netz, mussten aber wegen Anwohnereinsprüche wieder abgefahren werden. Nach gerichtlicher Klärung wurde beide Anlagen im ersten Halbjahr 2017 wieder in kommerziellen Betrieb genommen.  Am 12. August 2016 nahm das Kernkraftwerk Ikata-3 seinen Betrieb wieder auf. Mit Stand Mitte 2017 befinden sich 5 Reaktorblöcke am Netz.

/1/ Japan Atomic Indusrial Forumm (JaiF), Atoms in Japan, 4. März 2014
/2/ World Nuclear News, 11. April 2014
/3/ JaiF, 14. Juli 2014

Ökostrom – Öko oder großer Bluff?

Fragt man den Mann/die Frau auf der Straße, woher denn der so nachgefragte „Ökostrom“ komme, könnte eine Antwort lauten „aus der Steckdose“, „von meinem Stromanbieter“ oder auch „das weiß ich nicht“. Während die erste Antwort zwar richtig, aber trivial ist, kann die zweite Antwort richtig, aber auch falsch sein. Richtig ist sie nur, wenn der Stromanbieter tatsächlich nur „Ökostrom“ erzeugt und der Kunde in enger räumlicher Nähe wohnt, denn Strom nimmt immer den Weg des geringsten elektrischen Widerstandes.

Falsch wäre die Antwort, wenn zum Beispiel ein Haushalt in Bonn seinen „Ökostrom“ von den Stadtwerken Flensburg bezöge. Denn mit dem Strom ist es so wie mit einem großen See, der aus vielen Zuflüssen gespeist wird und viele Abflüsse hat. Kraftwerke, egal ob fossil oder nuklear, Windkraftanlagen, Biomassekraftwerke und Photovoltaikanlagen speisen diesen „Stromsee“ – Haushalte, Gewerbebetriebe, Industrie etc. entnehmen aus ihm Strom. Aus der Steckdose kann also beispielsweise nicht reiner Kohle- oder Solarstrom fließen, sondern nur ein „Strom-Mischmasch“, der so genannte „Strom-Mix“. Strom kann also nur bei seiner Einspeisung, aber nicht mehr bei seiner Entnahme aus dem Netz unterschieden werden.

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Endlagerung kontra Rückholung radioaktiver Abfälle

Die vom niedersächsischen Umweltminister erhobene Forderung, für das in Bau befindliche Endlager Konrad die Rückholbarkeit der Abfälle zu prüfen (“Wir brauchen auch hier die Möglichkeit der Fehlerkorrektur”), ist ein erneuter Versuch, die Fertigstellung des Endlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung weiter zu verzögern.

 Die Endlagerung radioaktiver Abfälle bedeutet, die  Abfälle so zu verpacken und end  zu lagern, dass sie dem Menschen und der Umwelt auch nach tausenden von Jahren nicht gefährlich werden können. International unterscheiden sich die Endlagerkonzepte. In Frankreich beispielsweise werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle oberirdisch in Betonwannen endgelagert und nach Befüllung mit wasserundurchlässigem Material abgedeckt. In Deutschland dagegen müssen alle Arten radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Gesteinen endgelagert werden. Schutzziel ist – im Fachjargon – der dauerhafte  und extrem langfristige Einschluss  der Abfälle in tiefem Gestein und somit das Fernhalten der Abfälle von der Biosphäre.

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Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

          – Das Standortauswahlgesetz macht es möglich –

Sie stutzen und sind ungläubig? Dann lesen Sie diesen Beitrag und bilden sich Ihr eigenes Urteil. Für jemand, der 32 Jahre lang mit der Endlagerthematik befasst war, drängt sich der Eindruck auf, der gute politische Wille ist nur vorgetäuscht, denn umgesetzt wurde von den Bundesregierungsplänen der  Endlagerung in tiefen geologischen Formationen  trotz rechtlicher Verpflichtung bis heute nichts. In diversen Zwischenlagern stapeln sich derweil die radioaktiven Abfälle.

Die politische Prämisse seit Jahren bei allen Parteien: Um die Entsorgung radioaktiver Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die auch den Nutzen der Kernenergie hat. Es sei unverantwortlich, dieses Problem nachfolgenden Generationen aufzubürden. Von dieser Prämisse hat sich die Politik meilenweit entfernt.

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Schwarz-rote Speziwirtschaft auch in der Energiewende

Im General-Anzeiger Bonn erschien am 19. Februar 2014 unter der Überschrift „Schwarz-rote Speziwirtschaft“ ein Interview mit Christian Lindner, Vorsitzender der FDP im Bund und in NRW, über den Fall Edathy, die Energiewende und die Inklusion. Mit Lindner sprach Wilfried Goebels von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Nachfolgend finden Sie seine Fragen zur Energiewende, Lindners Antworten (kursiv) und eine Bewertung aus AGEU-Sicht:

Bundeswirtschaftsminister Gabriel will die Kosten der Energiewende begrenzen. Reichen die Maßnahmen aus?
Lindner
: Nein. Es werden immer noch zu hohe Subventionen gezahlt. Zudem muss das Tempo aus der Energiewende genommen werden. Wer die Ausbauziele der Bundesregierung addiert, kommt zu Überkapazitäten. Das ist eine Beleidigung für den gesunden Menschenverstand. Ich bin für einen europäischen Energie-Binnenmarkt mit Wettbewerb statt Subventionen. Wasserkraft aus dem Norden und Sonnenenergie aus dem Süden Europas wären besser als der deutsche Sonderweg.

Was ist mit der geplanten EEG-Umlage von einem Cent pro Kilowattstunde auf Eigenstrom?
Lindner: Eine Frechheit. Wer selbst Strom für sich produziert, soll trotzdem zahlen. Das zerstört Investitionspläne und gefährdet Industriearbeitsplätze. Die Eigenstromumlage muss weg. Das ist wichtiger für NRW als das Betteln um Windkraft-Subventionen. Ich verstehe ohnehin nicht, dass SPD, Grüne und sogar die CDU für Windräder in Wäldern sind. Gleichzeitig werden Stromtrassen torpediert. Es ist ein Schildbürgerstreich, wenn der Trassenbau nicht vorankommt, das Tempo beim Ausbau von Wind und Solar aber nicht angepasst wird.

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Stromtrassen durch Deutschland

Leserbrief von Klaus Ridder
im Bonner Generalanzeiger,
16.2.2014 veröffentlicht

Stromtrassen durch Deutschland .

Stromtrassen durch Deutschland – wieder mal wird etwas Falsches und Teures begonnen, ohne dass es für den Verbraucher von Nutzen ist. Was nützen teure Stromleitungen, wenn der Wind nicht weht.
In den letzten 2 Jahren habe ich über Pfingsten in Ostfriesland Urlaub gemacht und am 2.Pfingsttag ist traditionell ‚Deutscher Mühlentag‘. Dann soll gezeigt werden, wie in der Vergangenheit mit Hilfe von Windmühlen Mehl gemahlen wurde. Doch die vielen Besucher bekamen nur stillstehende Windmühlen zu sehen. Auch die zahlreichen Windkrafträder standen still. Also kein Strom für Bayern!!
Nicht Stromleitungen sind wichtig – sondern Stromspeicher. Wir können in Deutschland derzeit nur einen geringen Teil des Tagesbedarfs speichern. Um aber den täglich erforderlichen Strom speichern zu können, sind über 200 Pumpspeicherkraftwerke erforderlich. Die müssen zuerst gebaut werden.
Wenn die fertig sind, dann kann auch Strom nach Bayern transportiert werden. Ansonsten geht der teuer erzeugte und subventionierte Strom verloren oder wird an der Strombörse sogar negativ verkauft, d.h. es wird zugezahlt, damit die anderen Länder den ‚überlaufenden‘ Strom überhaupt abnehmen.
Es muss in Sachen Energiewende doch endlich mal nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehandelt werden – sonst werden die Verbraucher immer mehr belastet und Strom wird ein unbezahlbares Gut werden. Ob das unsere Politiker überhaupt verstehen?
Nebenbei bemerkt, mit der deutschen Energiewende kann man das globale Klima nicht retten!!

Klaus Ridder, Siegburg
16.2.2014

Was bringt Ökostrom für die Umwelt?

Der Schwindel mit dem Ökostrom

Auf der VdM-Tagung 2013 in Düsseldorf gab es einen Vortrag über Car-Sharing in Berlin mit E-Autos. „Natürlich werden unsere Autos nur mit „Ökostrom“ betrieben“, so der Vortragende Stephan Lützenkirchen. Auf der IAA wurden viele E-Autos vorgestellt, natürlich nur Betrieb mit „Ökostrom“. Und wenn man bei der Deutschen Bahn AG ein Ticket kauft, bekommt man die Zusicherung: „Wir fahren zu 100 % mit Ökostrom“ (Wasserstrom). Viele Stadtwerke verkaufen nur „Ökostrom“. Also alles „Öko“?
Die Realität sieht anders aus: Es ist nicht alles „Öko“ und „Bio“.

Keine Definition

Es gibt keine amtliche Definition, was „Ökostrom“ ist – deshalb kann schon jeder Anbieter im Grundsatz seinen Strom als „Ökostrom“ bezeichnen. Er holt sich dabei, um eine „reine Weste“ zu haben, ein Zertifikat z.B. beim TÜV Nord oder auch TÜV Süd. Die TÜVs wiederum geben sich eigene Regeln, was sie als „Ökostrom“ bezeichnen. Für den Kunden ist es wichtig, dass er mit dem Zertifikat in der Tasche nun sagen kann: „Ich verwende Ökostrom.“.

Der „Ökostrom“ wird in Wirklichkeit aus dem Strommix bezogen, wo alle Stromerzeuger (Kohlekraftwerke, Kernkraftwerke, Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biogaserzeuger) ihren Strom einspeisen. Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, dann ist das reale Angebot an „Ökostrom“ sehr gering, es geht gegen „Null“. Es kommt auch vor, dass das Ökokonto sogar ein Minus aufweist. Aber, der Kunde selbst beruhigt sich, weil er ja das Zertifikat des TÜV hat. Und der TÜV verlässt sich bei einer Zertifizierung darauf, dass ja irgendwann mal richtiger Ökostrom eingespeist wurde. Eigentlich ein Etikettenschwindel.

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Die Energiewende – Ein Erfolsprojekt oder zum Scheitern verurteilt?

Dr. W. Ritter und Dr. R. Six

Eine Wende wird vollzogen, wenn man erkennt, dass der bisherige Weg in die falsche Richtung führt, also zu erkennen ist, dass bei weiterem Verbleiben schwerwiegende Nachteile und unwiderrufliche Konsequenzen zu befürchten sind. Die Begründung für die Durchführung der deutschen Energiewende lag anfangs in der Behauptung, dass das bei der bisherigen Energieproduktion freigesetzte  Spurengas CO2 die globale klimatische Entwicklung nachhaltig negativ beinflussen würde. Obwohl diese Aussage weltweit von Naturwissenschaftlern kontrovers diskutiert und beurteilt wird, wird mit den Medien der Eindruck erweckt, dass die überwiegende wissenschaftliche Meinung die Kimaschädlichkeit des CO2 bestätigt. In seriösen wissenschaftlichen Fachberichten und im Internet kann man sich informieren, dass es eher umgekehrt ist und im komplexen Ökosystem aufgrund einer Fülle von Variablen eine statistisch gesicherte Aussage gar nicht möglich ist. Selbst mit den noch so weit greifenden Rechenmodellen ist man nicht mal in der Lage, die vergangenen Klimaverläufe trotz belegbarer Daten aus Sedimenten, Eisbohrkernen, Pflanzenproben und Relikten der Vergangenheit mit modernsten Analysenmethoden nachzu-vollziehen. Die vom Staat verordneten Klimamodelle sind spekulativ und stehen im Widerspruch zum Verlauf der Klimageschichte.

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