Wer trägt die Kosten der nuklearen Entsorgung?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von den rechtlichen Vorgaben und den daraus abgeleiteten Entsorgungsgrundsätzen zur Nutzung der Kernenergie ab, in starkem Maße aber auch von den häufigen Veränderungen der Vorgaben und Grundsätze durch erhebliche politische Einflussnahmen über die Zeitschiene der letzten Jahrzehnte. Letzteres führte im Hinblick auf die erforderlichen Rückstellungen für spätere Entsorgungsverpflichtungen dazu, dass die übliche Sorgfaltspflicht des Kaufmanns nahezu unmöglich gemacht wurde.

Ob die Rückstellungen für die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Kernenergienutzung reichen werden, ist fraglich. Die in jüngster Zeit aufgekommenen Zweifel scheinen nicht unberechtigt. Die vier großen Stromkonzerne befinden sich in einer wirtschaftlich kritischen Situation.

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