Deutschland 2017 – Auf dem Weg in die Große Transformation

In der Vorbereitung auf die Bundestagswahl am 24.09.17 haben nun alle Parteien ihre Wahlziele festgelegt. Darin nimmt die Umweltpolitik einen wichtigen Platz ein. Alle aktuell im Bundestag vertretenen Parteien und die FDP bekennen sich zu den Beschlüssen der UN Klimakonferenz COP21 vom Dezember 2015 in Paris und wollen die beschlossenen sogenannten Klimaschutzmaßnahmen im nächsten Bundestag schwerpunktmäßig vorantreiben. Nur die AfD lehnt jegliche Projekte und gesetzliche Regelungen zur Erreichung der in Paris formulierten Ziele zum sogenannten „Klimaschutz“ ab.

Konkret sind diese Ziele im „Paris Agreement“ der 195 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der UN (UNFCCC)1 als Nachfolge des Kyotoprotokolls niedergelegt. Das Übereinkommen sieht vor, dass die als Faktum unterstellte vom Menschen verursachte Klimaerwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf unter 2° gegenüber vorindustriellen Werten begrenzt werden soll. Bis Juni 2017 wurde das Übereinkommen von allen beteiligten Staaten außer Syrien, Nicaragua und den USA anerkannt. Um China, als weltweit größter CO2-Emittent nicht zu verprellen, wird es, sowohl im Kyoto-Protokoll, als auch im Abkommen von Paris von allen Verpflichtungen bis 2030 freigestellt. Alle anderen Staaten sind aufgefordert, Pläne zu erarbeiten, welche Maßnahmen vorrangig getroffen werden sollen. Für die deutsche Bundesrepublik wurde dazu der „Klimaschutzplan 2050“ erstellt, den umzusetzen sich alle o.a. Parteien außer der AfD verpflichten. Dieser Plan sieht vor, den Ausstoß von “Treibhausgasen“ bis 2050 um 90% zu reduzieren mit einem Zwischenziel von 40% bis 2020! Da hat unsere im Herbst zu wählende Regierung eine hohe Messlatte zu überwinden.

Auf der COP21 wurde auch das im „Green Climate Fund“ GCF festgelegte Vorhaben bekräftigt, nach dem die im UNFCCC beteiligten Industrieländer Geld in einen Fonds einzahlen, aus dem bis 2020 jährlich 100 Mrd. US$ bereitgestellt werden sollen, um ärmeren Ländern zu helfen, die durch den Klimawandel am stärksten betroffen sind. Mit diesem „Ablass“ können sich die Industrieländer als die „Verschulder“ des Klimawandels gewissermaßen von ihren Sünden reinwaschen. Dieser vom UNFCCC zu verwaltene Fund hat seinen Sitz in Incheon in Korea. Im Detail ist es noch unübersichtlich, wo diese Mittel im Einzelnen herkommen sollen. Deutschland spielt im internationalen „Klimageschäft“ auf jeden Fall eine Schlüsselrolle. Die im Haushalt mit Bezug auf Klimaschutz ausgegebenen Gelder stammen aus verschiedenen Titeln zu denen auch Entwicklungshilfe und wirtschaftliche Zusammenarbeit gehören. Insgesamt waren aber laut Wikipedia in diesem Zusammenhang im Jahr 2010 bereits 1,27 Mrd. EUR im Bundeshaushalt für klimarelevante Ausgaben veranschlagt! Dabei ist ein besonders irritierendes Faktum, dass die ins unermessliche steigenden finanziellen Belastungen und damit verbundenen Beschränkungen unserer Freiheit beschlossen werden ohne dass man irgendwo erkennt, dass die damit verbundenen Ziele immer wieder in Frage gestellt und auf ihre Relevanz kontrolliert werden, wie es etwa in den Naturwissenschaften üblich ist!

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Endlager: Finnland und Schweden zeigen, wie es geht

Die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle ist eine technisch lösbare Aufgabe. Man muss die Endlagerung nur wollen. In Deutschland ist der Bund für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlager rechtlich verantwortlich. Seit fast fünfzig Jahren ist der Bund mit dieser Aufgabe befasst, hat aber bis zum heutigen Zeitpunkt kein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorzuweisen. Schlimmer noch, seine durchaus aussichtsreiche Erkundung des Salzstockes bei Gorleben lässt er ruhen (oder gibt er sie endgültig auf?) und beginnt wieder bei null, nämlich mit der, wie es heißt, ergebnisoffenen Standortsuche, die laut Gesetz bis 2031 erfolgt sein soll. Es gibt berechtigte Zweifel, dass die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (z.B. abgebrannte Brennelemente) noch in diesem Jahrhundert realisiert werden kann. Politisch hat sich der Bund immer wieder Fallstricke in den Weg gelegt. Durch das Standortauswahlgesetz haben die Möglichkeiten der Behinderung noch zugenommen.

Für das Endlager Konrad für mittel- und schwachradioaktive Abfälle, ein ehemaliges Erzbergwerk in Salzgitter, kann trotz eines über dreißig jährigen Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsverfahrens noch kein verlässlicher Termin für die Inbetriebnahme angegeben werden.

Finnland und Schweden machen es uns vor, wie man die Endlageraufgabe zeitgerecht angeht und löst.

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