Stromerzeugungsmix und Leistungsbedarf im Oktober 2021

Ob nun wie hier der Oktober 2021 oder die Monate zuvor, die Darstellungen des Stromerzeugungsmix gleichen sich. Sie alle zeigen die Unverzichtbarkeit der konventionellen Stromerzeugung (braune Fläche). Die Strombeiträge der Windenergie- und Solaranlagen decken zu keinem Zeitpunkt den Strombedarf. Auch, wenn das Windangebot im Oktober doppelt so hoch ist wie im Vormonat September. Vergleiche dazu die Darstellung vom Juni 2021 mit einer ausführlichen Erklärung der Strombeiträge.

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Taxonomie: EU plant, Gas und Kernenergie als grüne Energie einzustufen

Euroactiv [1] berichtete: „In Brüssel kursiert ein Vorschlag, sowohl Kernkraft als auch Erdgas in die Ökofinanztaxonomie des „Blocks“ zu integrieren. Das Papier wurde von Aktivisten als “wissenschaftliche Schande” gebrandmarkt, die davor warnten, dass es die Glaubwürdigkeit der EU in Der Grünen Finanzen beschädigen würde.“

Das sogenannte “Non-Paper” legt detaillierte technische Kriterien für Gas fest, um als Übergangsaktivität gemäß den EU-Vorschriften für nachhaltige Finanzen zu gelten [2].

Um als “nachhaltige” Investition zu gelten, dürfen Gaskraftwerke oder Blockheizkraftwerke nicht mehr als 100 Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde ausstoßen, so der Entwurf.

Der Entwuf folgt auf Erklärungen der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die sagte, die EU-Exekutive werde bald Vorschläge zu Gas und Kernkraft als Teil des Green Finance Rulebook vorlegen.

“Wir brauchen mehr erneuerbare Energien. Sie sind billiger, kohlenstofffrei und hausgemacht”, schrieb von der Leyen auf Twitter nach einem EU-Gipfeltreffen vor zwei Wochen, bei dem die Staats- und Regierungschefs über die Reaktion des Blocks auf steigende Energiepreise debattierten.

“Wir brauchen auch eine stabile Quelle, nukleare und während des Übergangs Gas. Aus diesem Grund werden wir unseren Taxonomievorschlag vorlegen”, fügte sie hinzu.

Die EU hatte zwischenzeitlich die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomieregelung zwar eingeplant, sicher aber war das noch nicht. Die Bundesregierung hatte zusammen mit anderen EU-Staaten eine Aufnahme abgelehnt.

[1] https://www.euractiv.com/section/energy-environment/news/leaked-paper-on-gas-and-nuclears-inclusion-in-eu-green-finance-rules/?mc_cid=1345b6879c&mc_eid=2560bc397b

[2] https://www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2021/11/ComplementaryDA_leak.pdf

 

 

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 und seine möglichen Folgen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), von der verfassungsgebenden Versammlung, als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaats, eingerichtet, ist zugleich höchste richterliche Instanz, als auch ein, von den anderen Staatsgewalten unabhängiges und selbständiges Verfassungsorgan. Es besteht aus zwei Kammern mit jeweils 8 Richtern und Richterinnen.

Ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, ist für jede Regierung, gleich welcher Couleur, bindend. Jede Eingabe, die sich auf „Gleichbehandlung“ nach der Verfassung, dem deutschen Grundgesetz beruft, wird nach dieser Norm geprüft.

Nun hat der Erste Senat des BVerfG mit Beschluß vom 24. März 2021 entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019, wonach die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren seien, insofern die in Art. 20a GG festgelegten Grundrechte (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen) nicht ausreichend berücksichtige, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

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Globale Kernkraftsituation Ende 2020

Ende 2020 gab es 441 betriebsfähige Kernreaktoren mit einer Gesamtkapazität von 392 GWe. Insgesamt erzeugten Kernreaktoren im Jahr 2020 weltweit 2.553 TWh Strom, etwas mehr als 10% der weltweiten Stromversorgung. Die Gesamtkapazität der betriebsfähigen Kernkraftwerke ist in den letzten drei Jahren nahezu konstant geblieben. Zwischen 2018 und 2020 wurden 20 Reaktoren mit einer Gesamtkapazität von 21,3 GWe in Betrieb genommen. Im gleichen Zeitraum wurden 26 Reaktoren mit einer Gesamtkapazität von 20,8 GWe dauerhaft abgeschaltet.

Mehr als die Hälfte der Reaktoren, die in den letzten Jahren dauerhaft abgeschaltet wurden, haben dies nach Angaben der Nuclear World Association nicht aufgrund technischer Einschränkungen getan, sondern aufgrund politischer Ausstiegspolitik oder des Versagens der Märkte, den Wert einer nachfrageorientierten, kohlenstoffarmen und zuverlässigen Kernenergie angemessen zu erkennen.

Kernreaktoren haben weltweit dazu beigetragen, die Emission von 72 Milliarden Tonnen Kohlenstoffdioxid in den letzten fünfzig Jahren im Vergleich zur Kohleverstromung zu vermeiden. Dies ist mehr als das Doppelte der Gesamtmenge an CO2, die jedes Jahr weltweit emittiert wird. Wäre allein in den letzten zehn Jahren mit Kohle die gleiche Strommenge erzeugt worden, wie sie durch Kernkraft geliefert wurde, wären zusätzlich 20 Milliarden Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen worden. Dies entspricht den kombinierten jährlichen Emissionen von China, den USA und Indien, den drei Ländern mit den höchsten CO2-Emissionen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Beitrag des Kernkraftwerkstroms zunimmt, um zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen beizutragen. Zusätzlich zu ihrem enormen Beitrag zur kohlenstoffarmen Stromerzeugung kann die Kernenergie auch kohlenstoffarme Wärme erzeugen, was enorme Möglichkeiten zur Dekarbonisierung von Sektoren der Wirtschaft bietet, deren Umstellung auf CO2-freie Techniken nur schwer möglich ist, wie Wasserstoffproduktion, Heizung und Kühlung von Gebäuden, industrielle Prozesse, Süßwasserproduktion, Transport und Schifffahrt.