Seniorinnen der Schweiz klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Überprüfung der schweizerischen Klimapolitik. Auf ihre Klage urteilte das Gericht, dass die Schweiz aufgrund von Versäumnissen ihrer Klimapolitik die Europäische Menschenrechtskonvention verletze. Das wegweisende Urteil ist ein Präzedenzfall für 46 Mitgliedsstaaten des Europarats.
Die älteren Schweizerinnen behaupteten, dass ihr Leben durch Hitzewellen gefährdet sei, die durch den „Klimawandel“ verursacht würden. (Wir leben erdgeschichtlich gesehen in einem Eiszeitalter!) Nach dem Urteil des Gerichts besteht keine Zweifel daran, dass Hitzewellen – wie „wissenschaftliche Erkenntnisse“ angeblich deutlich machen – durch die Nutzung fossiler Brennstoffe in der modernen industriellen Zivilisation hervorgerufen werden. Dies ist das erste Mal, dass ein internationales Gericht über eine klimabezogene Menschenrechtsfrage entschieden hat. Diese Entscheidung bestätigt, dass Regierungen eine rechtliche Verpflichtung haben, Menschen vor den angeblichen Auswirkungen des Klimawandels zu „schützen“.