Rückholung radioaktiver Abfälle erneut überdenken

Gastbeitrag (leicht gekürzt) von Dr. Dipl. Phys. Hermann Hinsch, ehemals tätig in der Schachtanlage Asse auf den Gebieten Auslaugverhalten von radioaktiven Abfällen, Einlagerung hochradioaktiver Abfälle und Dosimetrie, in dem er sich mit der politisch beschlossenen Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem zu Forschungszwecken eingerichteten Endlager Asse auseinandersetzt.

Dürfen Leute, die weit mehr als eine Milliarde Euro an Steuergeldern, also Geld anderer Leute, für ein angeblich der Gefahrenabwehr dienendes Projekt ausgeben wollen, auf jede rationale Begründung verzichten? Genügt da auf die Frage „warum?“ eine nichtssagende Antwort wie diese:

„Bei einem Verbleib der Abfälle im Bergwerk ist es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich, einen genehmigungsfähigen Langzeitsicherheitsnachweis zu führen.“

Dies ist die „Begründung“ für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse laut dem offiziellen Informationsblatt „Asse Einblicke“ vom 05. Januar 2019 (Herausgeber: Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE). Weit billigere Projekte im Rettungswesen oder beim Umbau gefährlicher Straßenkreuzungen werden mit der Vermeidung von Todesfällen begründet.

Weiterlesen