
Im Vordergrund links die Schachtanlage des Endlager-Erkundungsbergwerkes Gorleben. Im Hintergrund das Castor-Behälterlager und Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Quelle: https://www.bge.de/de/das-bergwerk-gorleben/
Im Standortauswahlgesetz (StandAG) von 2013, die die Suche eines Standortes für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle regelt, heißt es in § 1 Abs. 5: „Die Festlegung des Standortes wird für das Jahr 2031 angestrebt“. Medien vom 4.2.2026 berichten nunmehr über einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums, wonach das Zieljahr 2031 ersatzlos gestrichen wird. Das Ziel sei nicht realistisch, hieß es demnach in der Begründung. Zudem sei eine gesetzliche Vorgabe nicht mit den Anforderungen an das Auswahlverfahren kompatibel. Details dazu wurden nicht bekannt.
Diese Streichung ist nur folgerichtig. Im November 2022 teilte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bereits mit, dass sich der Rahmen des Zeitbedarfs für die Standortauswahl vom bisher im Gesetz genannten Jahr 2031 auf den Zeitraum 2046 bis 2068 verschiebt. Unter der recht optimistischen Annahme des BASE zum weiteren Zeitbedarf nach der Standortentscheidung (vertiefte Erkundung, Vorbereitung und Beantragung einer Errichtungsgenehmigung, Genehmigungsverfahren, Klageweg, Errichtung, Betriebsgenehmigung, Inbetriebsetzung) von 20 Jahren würde sich daraus eine Inbetriebnahme des Endlagers für hoch radioaktive Abfälle und ggf. auch für einen Teil der schwach- und mittelaktiven Abfälle zwischen 2066 und 2088 ergeben.
Ursprünglich sollte ein Endlager im Salzstock Gorleben entstehen, was erhebliche Proteste auslöste, zudem gab es Zweifel, ob der Standort wirklich geeignet sei. Letztlich scheiterte der Plan. Seit ihrer Gründung im Jahr 2016 ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit der Standortsuche betraut.
Die Zweifel waren unberechtigt. In der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 heißt es unter anderem:
„Die analytisch bestimmten Hebungsraten des Salzstockes lassen erwarten, dass im Hinblick auf mögliche Hebungen auch in sehr langen Zeithorizonten (größenordnungsmäßig 1 Mio. Jahre) nicht mit hierdurch verursachten Gefährdungen zu rechnen ist. Es wurden keine nennenswerten Lösungs-, Gas- und Kondensateinschlüsse im Älteren Steinsalz gefunden. Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierenfunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen.“
Eine durchaus sachgerechte und vor allem positive Bewertung der Erkundung auf der Basis bislang vorliegender Ergebnisse. Dann heißt es jedoch weiter in der zitierten Vereinbarung:
„ Allerdings sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laufenden internationalen Diskussion die Notwendigkeit, die Eignungskriterien für ein Endlager fortzuentwickeln und die Konzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu überarbeiten. Der Stand von Wissenschaft und Technik und die allgemeine Risikobewertung haben sich in den letzten Jahren erheblich weiter entwickelt; dies hat Konsequenzen hinsichtlich der weiteren Erkundung des Salzstockes in Gorleben.“
Die diesem Zitat nachfolgend genannten Fragestellungen sind als Begründung für diese Auffassung völlig ungeeignet. Damit war aber bereits aus rein politischer Sicht das Schicksal von Gorleben vorgezeichnet. Ausführlich berichteten wir auf dieser Webseite unter dem Titel „Endlagerplanung: Ein endloser Akt politischen Unwillens“ über das Endlagerprojekt Gorleben. Ein Bericht, den ich jedem empfehlen, der sich für eine sachliche Betrachtung des Themas interessiert.
Wenn nun Niedersachsens Umweltminister Meyer (Grüne), wie es in der Neue Rhein Zeitung (NRZ) vom 5.3.2026 heißt, jetzt gerne eine Beschleunigung möchte und sein Bundesland setze sich sehr für eine Beschleunigung bei der Endlagersuche sein, grenzt das an Scheinheiligkeit. Niedersachsen hat sowohl beim Endlagerprojekt Gorleben, beim Castor-Behälterlager in Gorleben wie auch beim Endlagervorhaben Konrad alle Register der Erschwernis oder gar zur Verhinderung gezogen, bis heute! Erinnert sei unter anderem an die Zeit der Umweltministerin (1990 – 1998) und Mitbegründerin von Greenpeace Monika Griefahn.
Fazit
Wenn, wie zu Beginn dieses Artikels geschrieben, die gesetzliche Vorgabe nicht mit den Anforderungen an das Auswahlverfahren kompatibel sei, dann trifft diese Feststellung den Nagel auf den Kopf. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt. Solange es keine grundlegende Änderung dieses Gesetzes gibt, wird es in diesem Jahrhundert keine Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland geben. Es wird nicht Wenige geben, die sich fragen, warum das aussichtsreiche Endlagerprojekt Gorleben mit Salz als Wirtsgestein – unter industrieller Leitung aufgegeben – wurde.