Nach dpa-Meldung vom 15.08.2022 stellte der stellvertretende Vorsitzende der Expertenkommission „Fracking“, Holger Weiß, das in Deutschland geltende Verbot der Erdgasförderung durch das sogenannte Fracking infrage.
„Man kann das eigentlich nur mit ideologischen Vorbehalten erklären. Einer sachlichen Grundlage entbehrt das.“ Die beim Fracking mittlerweile verwendete Flüssigkeit sei kein Gift, das sei „Spüli“. „Heutzutage kann man Fracking mit einem vertretbaren Restrisiko machen“, sagte Weiß.
Entsprechende Aussagen sind in den kürzlich eingestellten Berichten hier, hier zu finden. Per Fracking ließen sich die gewaltigen Energie-Reserven, über die Deutschland verfügt, erschließen.
Die Expertenkommission Fracking ist eine unabhängige Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde. Dies erfolgte auf Grundlage § 13a Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Die Expertenkommission Fracking leistet wissenschaftliche Beratung für den Deutschen Bundestag und legt jährlich Berichte vor. Der erste Expertenbericht wird am 30. Juni 2019 dem Deutschen Bundestag übergeben. Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots [2].
„Nach Gesetz war der Deutsche Bundestag verpflichtet, die Angemessenheit des Fracking-Verbotes bereits 2021 zu überprüfen“, heißt es in der Welt vom 10.08.2022 [1]. Das ist bislang nicht geschehen.
Im Berichtsjahr 2021/22 wurden keine weiteren Studien mehr beauftragt oder zusätzliche Literatur ausgewertet. Mit der fachlichen Grundlage des bereits vorliegenden Berichtes von 2021 kann nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1, Wasserhaushaltsgesetz, WHG) vorgenommen werden.
Trotz positiver Aussagen der Wissenschaftler scheint das Interesse der Politik unverständlicherweise gering. Laut Welt mache selbst die Opposition keinen Druck. Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende und Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Klimaschutz und Energie, Andreas Jung, sieht die Prüfung des Frackingverbots zwar als „einen gesetzlichen Auftrag“. Er lehnt Fracking aber ab, trotz Erdgasmangels: Die Technologie sei in Deutschland „aus gutem Grund wegen drohender Auswirkungen auf Umwelt und Natur ein Riegel vorgeschoben“ worden. Aber genau den „drohenden Auswirkungen“ widersprechen die Wissenschaftler.
Im Fazit des Berichtes der Expertenkommission heißt es:
„Somit sind die wichtigen geowissenschaftlich-technischen Grundlagen vorhanden, eine Entscheidung zum Fracking unkonventioneller Lagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes im politischen Raum treffen zu können. Die Expertenkommission empfiehlt den zuständigen politischen Gremien, eine solche Entscheidung umgehend zu treffen.
Forschung und Erprobungsmaßnahmen nach § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes können dazu beitragen, die technische Machbarkeit der Handlungsempfehlungen und Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten zu verbessern. Ein Restrisiko wird allerdings immer bestehen.“
Nochmals die Welt [1]: KEINE KERNKRAFT, KEIN FRACKING Deutschland sitzt in der Energiewende-Falle.
So einfach kann die Regierung das Fracking allerdings nicht abschütteln. Es bestehe „rechtlicher Handlungsbedarf“, stellt der Rechtswissenschaftler Michael Reinhardt von der Universität Trier fest. Experten hätten für Fracking ein „eher geringes und beherrschbares Risiko für Mensch, Umwelt und Gewässer attestiert“, was der Gesetzgeber in eine „komplexe Verhältnismäßigkeitsprüfung“ einfließen lassen müsse.
[1] https://www.welt.de/autor/axel-bojanowski/