Fernwärmeplanung: Wer soll, wer kann das bezahlen?

Nach dem Wärmeplanungsgesetz vom 1. Januar 2024 sind Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen und vorzulegen, um den Umbau der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien bis 2045 zu regeln.  Die Fristen für die Vorlage sind nach Einwohnerzahle gestaffelt:

  • Großstädte (> 100.000 Einwohner): Bis spätestens 30. Juni 2026.
  • Kleinere Städte und Gemeinden (< 100.000 Einwohner): Bis spätestens 30. Juni 2028.

Die jetzige Regierung plant eine Novelle des Gesetzes. Im Februar 2026 wurde von den Koalitionsfraktionen Eckpunkte der Novelle vereinbart, u.a.:

  • Vereinfachung für kleine Kommunen:Die Wärmeplanung soll für kleinere Gemeinden deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.
  • Datenerhebung:Die Erhebung notwendiger Daten für die Wärmeplanung soll unter Wahrung des Datenschutzes vereinfacht werden.

Leipzigs Wärmeplan ist bereits fertig [1]. Mindestens 12 Milliarden Euro würde es kosten, um die Energieversorgung klimaneutral aufzustellen. Der Plan ist vom Stadtrat noch zu genehmigen.

Samt Stromtrassen und Umfeldverbesserungen wären 12 bis 20 Milliarden Euro an Investitionen nötig, um Leipzig klimaneutral zu bekommen, rechnete OBM Jung vor. „Die Förderprogramme bundesweit liegen zurzeit bei 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. Das zeige die Diskrepanz.“

12 bis 20 Milliarden Euro allein nur für Leipzig! Wieviel kostet das für alle deutschen Städte insgesamt? Schon jetzt klagen die meisten deutschen Städte über permanente Unterdeckung ihres Haushaltes. Woher soll dann das Geld kommen?

Fernwärme ist im Vergleich zu fossilen Heizungen (Gas/Öl) zumeist eine der teureren Heizoptionen. Der Wegfall von Wartungs- und Schornsteinfegerkosten wiegt den Kostenunterschied nicht auf. Die Kosten können stark schwanken, liegen aber im Schnitt bei ca. 17 Cent/kWh, teilweise auch über 25 Cent/kWh.

Hinzu kommen beträchtliche Umrüstungen in den Häusern und Wohnungen bei Fernwärmeanschluss und den damit anfallenden Kosten, für die der Hausbesitzer aufzukommen hat. Fernwärmeanschlüsse werden nach KI-Information zwar (noch) mit bis zu 70 % gefördert, was die Anschaffungskosten auf 1.000 – 6.000 Euro pro Wohnung senken kann, aber gleichwohl bleiben erhebliche Kosten beim Hausbbesitzer hängen.

Und was beachtet werden muss: Fernwärme ist eine Monopol-Heizung, ein Wechsel zu preiswerteren Anbietern wie bei Gas, Öl und Strom ist nicht möglich. Die Kosten werden vom Gemeinderat festgelegt, gegen die der Einzelne sich schwerlich wenden kann, ähnlich wie bei Straßenreinigung, Müllentsorgung oder aktuell gegen Grundsteuererhöhungen.

[1] Leipziger Volkszeitung, 7. Mai 2026