Fernwärmeplanung: Wer soll, wer kann das bezahlen?

Nach dem Wärmeplanungsgesetz vom 1. Januar 2024 sind Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen und vorzulegen, um den Umbau der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien bis 2045 zu regeln.  Die Fristen für die Vorlage sind nach Einwohnerzahle gestaffelt:

  • Großstädte (> 100.000 Einwohner): Bis spätestens 30. Juni 2026.
  • Kleinere Städte und Gemeinden (< 100.000 Einwohner): Bis spätestens 30. Juni 2028.

Die jetzige Regierung plant eine Novelle des Gesetzes. Im Februar 2026 wurde von den Koalitionsfraktionen Eckpunkte der Novelle vereinbart, u.a.:

  • Vereinfachung für kleine Kommunen:Die Wärmeplanung soll für kleinere Gemeinden deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.
  • Datenerhebung:Die Erhebung notwendiger Daten für die Wärmeplanung soll unter Wahrung des Datenschutzes vereinfacht werden.

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Erdbecken-Wärmespeicher eine weitgehend ungenutzte Option

Warum wird nicht die Wärmespeicherung im großen Stile propagiert und gefördert, anstatt sich über die Hitzewellen zu beklagen und verstärkte Klimaschutzmaßnahmen zu fordern? Mit großen Erdbecken-Wärmespeicher liegen praktische Erfahrungen vor.

Etwa 12 Prozent des Heizungs- und Warmwasserbedarfs in Europa wird durch Fernwärmesysteme gedeckt. Die Gaskrise in Deutschland gab den Betreibern von Fernwärmesystemen einen starken Impuls nach zuverlässigen und nachhaltigen alternativen Wärmequellen wie Solarthermie, Abwärme und Erdwärme zu suchen. Der Ausbau und die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen in Fernwärmesysteme ist nur möglich, wenn große thermische Energiespeicher (Large Thermal Energy Storages – LTES) in das Gesamtsystem integriert werden.

Große thermische Energiespeicher sind noch nicht sehr weit verbreitet. Die meisten Erfahrungen liegen mit thermischen Erdbecken-Speichern, die in den letzten 20 Jahren in Dänemark gebaut wurden und mit thermischen Aquifer-Energiespeichern in den Niederlanden vor.

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