Nach dem Wärmeplanungsgesetz vom 1. Januar 2024 sind Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen und vorzulegen, um den Umbau der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien bis 2045 zu regeln. Die Fristen für die Vorlage sind nach Einwohnerzahle gestaffelt:
- Großstädte (> 100.000 Einwohner): Bis spätestens 30. Juni 2026.
- Kleinere Städte und Gemeinden (< 100.000 Einwohner): Bis spätestens 30. Juni 2028.
Die jetzige Regierung plant eine Novelle des Gesetzes. Im Februar 2026 wurde von den Koalitionsfraktionen Eckpunkte der Novelle vereinbart, u.a.:
- Vereinfachung für kleine Kommunen:Die Wärmeplanung soll für kleinere Gemeinden deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.
- Datenerhebung:Die Erhebung notwendiger Daten für die Wärmeplanung soll unter Wahrung des Datenschutzes vereinfacht werden.