Netto Null und die Augenwischerei

 

Egal, ob Green Deal der Europäischen Union, ob Klimaneutralität, Netto Null oder Dekarbonisierung, hinter allen Begriffen steht die Verminderung des vom Menschen verursachten Kohlenstoffdioxids (CO2) in der Atmosphäre bis hin zur vollständigen Vermeidung von CO2-Emissionen.

Die Größenordnung, um die es dabei allerdings geht, sollte allen bewusst sein, um das politische Vorhaben beurteilen zu können. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre beträgt derzeit 420 ppm (particles per million) mit einer jährlichen Zunahme um ca. 2,2 ppm (Mittelwert der letzten 15 Jahre).  Diese Angabe bedeutet:

420 CO2-Parikel in 1.000.000 Luftpartikel

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Der Kernenergieausstieg verschärft den Druck auf Stromversorgung und CO2-Reduktionsziel

Im November startet in Glasgow die UN-Klimakonferenz 2021, international bekannt als COP 26 (United Nations Framework Convention on Climate Change, 26th Conference of the Parties). Laut britischer Presse werden 25.000 Teilnehmer (!) erwartet. Klimatourismus: ad absurdum. Hierbei wird wieder Bilanz gezogen über national erreichte CO2-Reduktionen seit der letzten Konferenz.

Deutschland, das sich gern als Musterschüler im Klimaschutz ausgibt, wird keinen Anlass haben, große Töne zu spucken:

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Bald werden Notstromdiesel zum Verkaufsschlager

Wir sind nicht mehr weit davon entfernt. Wer über ein Mindestmaß an elektrischer Versorgung in seinem Haushalt verfügen will, muss allmähliche Vorsorge treffen und sich einen Notstromdiesel zulegen.

Zum Ende dieses Jahres müssen drei Kernkraftwerke endgültig abgeschaltet werden, deren Strombeitrag im Wesentlichen von Kohlekraftwerke übernommen werden muss. Im nächsten Jahr folgt die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke. Wiederholt ist die Forderung zu hören, nicht erst 2038 aus der Kohle auszusteigen. Gaskraftwerke stehen nicht in ausreichender Kapazität zur Verfügung.

Wie, bitte sehr, soll eine gesicherte Stromversorgung aufrecht gehalten werden? Sind unsere maßgeblichen Politiker inzwischen auf beiden Augen blind?

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Die Energiewende, Risiken für den Industriestandort Deutschland

Aktueller Gastbeitrag1) von Dr.-Ing. Peter Preusser2)

Deutschland ist das einzige hochentwickelte Industrieland der Welt, das für seine Energieversorgung allein auf die volatilen erneuerbaren Energien setzt. Die Politik vertraut bei ihren Vorgaben fast ausschließlich auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, die einander allerdings in wesentlichen Punkten widersprechen. Wesentliche Bausteine der Konzepte und ihr Einfluss auf die Versorgungssicherheit sind bisher nur unzureichend beschrieben. Eine belastbare Bedarfsprognose, die auch den Effekt der Sektorkopplung und den Umbau der Industrielandschaft einschließt, ein beschlussfähiges Rahmenkonzept, ein durchkalkulierter Kostenrahmen und ein Rahmenterminplan mit Eckpunkten fehlen bis heute trotz der strammen Zeitvorgaben. Es gibt keine Projektorganisation und keine ganzheitlich für das Projekt Verantwortlichen. An industriellen Maßstäben gemessen, ist eine derartige Projektabwicklung undenkbar. Es geht um nicht weniger als um den nahezu vollständigen Umbau eines über mehr als 100 Jahre aufgebauten Systems einschließlich der von der Art der Energieversorgung abhängigen Industrie innerhalb von 24 Jahren.

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Bundesverfassungsgericht kippt Entschädigungsregelung

Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Er war wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossen worden. Der Energiekonzern Vattenfall hatte dagegen geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 12.November 2020, dass der Bundesgesetzgeber seine im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember 2016 ausgesprochene Verpflichtung zur Beseitigung bestimmter Verfassungsverstöße im Atomrecht trotz Ablaufs der dafür geltenden Frist noch nicht erfüllt habe, und zwar insbesondere nicht mit der 18. Atomgesetz-Novelle.Die Atomgesetznovelle von 2018 sei unzureichend und wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschieden die Karlsruher Richter. Der Finanzausgleich für die Kraftwerksbetreiber muss komplett neu geregelt werden.

Mit Urteil vom 6. Dezember 2016 erklärte das BVerfG die Regelungen zum beschleunigten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie (13. AtG-Novelle) teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Grund dafür war, dass die dort geregelten festen Abschalttermine der Kernkraftwerke eine im Wesentlichen vollständige Verstromung der den Kernkraftwerken zuvor aufgrund der Atomkonsensvereinbarung aus dem Jahr 2001 gesetzlich zugewiesenen sogenannten Reststrommengen nicht sicherstellen und hierfür auch kein angemessener Ausgleich gewährt wird. Vattenfall steht somit Ausgleich zu.

Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen und den Ausstieg bis 2022 verkündet.

 

Bei längerem nationalen Stromausfall ist Kollaps der gesamten Gesellschaft fast nicht zu verhindern

Auch bei Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung müssten, wie in der Kerntechnik grundsätzlich üblich, auf Grund theoretischer Überlegungen und wissenschaftlicher Untersuchungen Störfälle und Ereignisse, die den großflächigen Stromausfall zur Folge hätten, vorausgesehen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ihrer Verhinderung eingeplant werden.

Die Bundesregierung hat in den Jahren 2011/2012 zwei Studien erstellen lassen, deren Ergebnis von großer Brisanz sind, die aber, so scheint es, von den Auftraggebern nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen worden sind.

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