Japan: Aufsichtsbehörde billigt den KKW-Betrieb über 60 Jahre hinaus

Die japanische Nuclear Regulation Authority (NRA) hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Betriebsdauer der japanischen Kernkraftwerke über 60 Jahre hinaus genehmigt.

Laut den im Juli 2013 in Kraft getretenen Richtlinien haben japanische Kernkraftwerkseinheiten eine Betriebsdauer von 40 Jahren. Verlängerungen können nur einmal gewährt werden und sind auf maximal 20 Jahre begrenzt, sofern strenge Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

Auf einer außerordentlichen Sitzung vom 13. Februar 2023 stimmte eine Mehrheit der NRA-Kommissare für ein neues System, bei dem nach 30 Betriebsjahren alle zehn Jahre eine zusätzliche Betriebsverlängerung gewährt werden kann. Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen.

Die NRA genehmigte zudem einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Regulierung von Kernreaktoren, mit dem die Vorschrift über die Betriebsdauer von Kernreaktoren aufgehoben wird. Dadurch wird der Weg für einen Betrieb über 60 Jahre hinaus geebnet, da Perioden, in denen die Einheiten nicht in Betrieb sind, beispielsweise während Sicherheitsinspektionen, ausgenommen werden.

Eine Woche zuvor hatte das japanische Kabinett einen Plan genehmigt, der den Bau neuer Kernkraftwerke und die Verlängerung der Betriebsdauer bestehender Reaktoren von 40 auf 60 Jahre vorsieht. Die Regierung plant zudem die Entwicklung fortgeschrittener Reaktoren, um die stillgelegten Einheiten zu ersetzen. Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der neuen Politik werden dem Parlament noch in dieser Sitzungsperiode vorgelegt.

Quelle

Nuklearforum Schweiz, Newsletter 15. – 21.02.2023

M.A. nach WNN, 14. Februar 2023 und Jaif, Atoms in Japan, 15. Februar 2023

Der Todfeind der Regierung: Die Physik

In der DDR gab es den Witz: „Wer sind die vier Todfeinde des Sozialismus?….. Frühling, Sommer, Herbst und Winter.“  Seit der friedlichen Revolution in diesem Land, bei der sich die Bevölkerung von der Partei- und Stasidiktatur befreite, sind diese Todfeinde arbeitslos geworden – aber sie kommen gerade in der ehemaligen „BRD“ wieder. Den Vortritt hat der Winter, der mit der Dunkelflaute zusammenarbeitet. Es sind aber leider wieder neue Todfeinde hinzugekommen, die ebenso wie die alten schon immer da waren – nur eben früher nicht als Feinde, sondern als eherne Grundpfeiler eines jeden Industrielandes. Es ist die Physik mit ihren Gesetzen.

Seit unsere Regierung beschlossen hat, anstelle der bisher üblichen Energiepolitik eine Energiewende zu veranstalten, befindet sie sich im Kampf mit den neuen Todfeinden, die daran Schuld sind, das buchstäblich alles, was man sich dazu an angeblich neuen Energiequellen ausgedacht hat, von der mitleidlosen Physik nicht nur behindert, sondern geradezu sabotiert wird.
Eine Reihe von Beispielen soll das veranschaulichen.

Erneuerbare Energien. So heißen Gesetze, so steht es als Titel in Regierungsberichten, so haben es folgsam die Medien übernommen. Aber erneuerbare Energien gibt es nicht. Was es aber gibt, das ist der 1. Hauptsatz der Thermodynamik. auch als Gesetz von der Erhaltung der Energie bekannt. Energie kann danach immer nur umgewandelt werden, wobei eine höhere Energieform (elektrische, mechanische, potenzielle Energie) stets nur in eine niedrigere Energieform umgewandelt werden kann, was mit Verlusten – vor allem in Form von Niedertemperaturwärme – verbunden ist. In solchen Umwandlungsprozessen bleibt die Energiemenge gleich; nichts daran ist „erneuerbar“.
Es ist bezeichnend, dass dieser mit der Energieerzeugung und –Versorgung befasste Politikbereich von vornherein eine physikalisch falsche Bezeichnung trägt. Als wollten die Verantwortlichen den Bürgern mitteilen: „Bitte kommt uns nicht mit der Physik – die gilt bei uns nicht.“

Weiterlesen