Cicero deckte auf. Wie BMWK und BMUV bei der KKW-Abschaltung täuschten.

Am 25.4.2024 enthüllte das Cicero-Magazin, wie Habecks Spitzenbeamte Fachurteile zum Atom-Aus umgeschrieben hatten. Von einem möglichen Fehlverhalten seiner Mitarbeiter will aber der Minister nichts wissen. Ulrich Waas*)schrieb dazu den folgenden Gastbeitrag für die Berliner-Zeitung:

Das Thema „Redlichkeit und Transparenz beim Ausstieg aus der Kernenergie“ wird derzeit wieder heftig diskutiert. Lange hatte das Habeck-Ministerium die vom Cicero-Magazin nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragte Aktenherausgabe verweigert. Nach Klage war diese gerichtlich angeordnet worden. Damit wurden Details aus dem Entscheidungsablauf belegbar, die ein manipulatives Vorgehen nahelegen.

Außerdem führte der erste Jahrestag der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke Mitte April zu Wortmeldungen vonseiten der KKW-Gegner. Offensichtlich gibt es dort das Gefühl, sich weiterhin für die problematische Entscheidung der Abschaltung rechtfertigen zu müssen.

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Strom-Unsicherheit auf dem Vormarsch. Wie lange geht das noch gut?

Strom kommt noch immer zuverlässig aus der Steckdose. Der Ausstieg aus der Kernenergie, die Abschaltung weiterer Kohlekraftwerke und der Verlust russischer Gasimporte haben trotz fehlender Energiespeicher, die es auch in Jahren in Deutschland nicht geben wird, bislang zu keiner Beeinträchtigung einer sicheren Stromversorgung geführt.

Die Befürworter der Energiewende sehen dies als Erfolg der zunehmenden Ausrichtung der Stromerzeugung auf Windenergie- und Solaranlagen an. Keine Frage, die Stromerzeugung dieser Anlagen überschreitet stundenweise deutlich die Hälfte des momentanen Strombedarfs.

Können wir demnach beruhigt und mit Zuversicht dem weiteren Ausbau der Windenergie- und Solaranalgen entgegensehen, auch wenn die Bundesregierung deren Stromanteil von mindestens 80 Prozent anpeilt? Den Rest sollen nach dem Kohleausstieg Gaskraftwerke beisteuern, die in erforderlicher Kapazität noch nicht existieren und wegen ihres (nur) Backup-Einsatzes für Investoren unwirtschaftlich wären.

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Bürgermeisterämter warnen vor der Scheinlösung „Wasserstoff“

Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (seit 01.01.2024 in Kraft) sind die Kommunen Deutschlands verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen.

Kürzlich beschloss der Bundestag im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes ein Gesetz zum Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Das Kernnetz soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und Importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind nahezu 10.000 km an Leitungen, die schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden sollen. In großen Teilen soll es sich um die „Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes handeln“. Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro.

Die Gaslieferer sehen hier eine Chance, allmählich von fossilem Erdgas auf höhere Wasserstoff-Anteile umzuschalten und so mittel- bis langfristig das bestehende Geschäftsmodell zu sichern. Entsprechend aktiv ist deren Lobby.

Vor diesem Hintergrund haben mehrere Organisationen unter Federführung des Umweltinstituts am 21.03.2024 einen offenen Brief [1] an die Bürgermeisterämter aller Gemeinden Deutschlands geschickt, in dem vor der Scheinlösung Wasserstoff gewarnt wird:

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Klage vor dem EGMR: Schweizer Seniorinnen sehen ihr Leben durch Hitzewellen gefährdet

Seniorinnen der Schweiz klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Überprüfung der schweizerischen Klimapolitik. Auf ihre Klage urteilte das Gericht, dass die Schweiz aufgrund von Versäumnissen ihrer Klimapolitik die Europäische Menschenrechtskonvention verletze. Das wegweisende Urteil ist ein Präzedenzfall für 46 Mitgliedsstaaten des Europarats.

Die älteren Schweizerinnen behaupteten, dass ihr Leben durch Hitzewellen gefährdet sei, die durch den „Klimawandel“ verursacht würden.  (Wir leben erdgeschichtlich gesehen in einem Eiszeitalter!) Nach dem Urteil des Gerichts besteht keine Zweifel daran, dass Hitzewellen – wie „wissenschaftliche Erkenntnisse“ angeblich deutlich machen – durch die Nutzung fossiler Brennstoffe in der modernen industriellen Zivilisation hervorgerufen werden. Dies ist das erste Mal, dass ein internationales Gericht über eine klimabezogene Menschenrechtsfrage entschieden hat. Diese Entscheidung bestätigt, dass Regierungen eine rechtliche Verpflichtung haben, Menschen vor den angeblichen Auswirkungen des Klimawandels zu „schützen“.

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Was wir von der Klima-Historie wissen sollten, um politische Aussagen zu bewerten

Kaum gibt es noch ein natürliches Ereignis, dessen Ursache nicht dem Klimawandel zugeordnet wird. Die Klimaentwicklung sei besorgniserregend, und der Mensch sei schuld. Der UN-Generalsekretär António Guterres findet besonders drastische Worte:

Zum Auftakt der Weltklimakonferenz COP28 in Dubai bezeichnete er das Jahr 2023 als das „heißeste Jahr in der Geschichte der Menschheit“ und warnte vor den Folgen. „Wir erleben den Kollaps des Klimas in Echtzeit und die Folgen sind verheerend“. Die hohen Temperaturen sollten den Politikern Schauer über den Rücken jagen.

„Wir sind auf dem Highway zur Klimahölle – mit dem Fuß auf dem Gaspedal“, sagte Guterres in einer Rede vor mehr als 100 Staats- und Regierungschefs in Scharm el-Sheich.

Im Sicherheitsrat warnte er vor einem „Massensterben biblischen Ausmaßes“ aufgrund des durch die Erderwärmung verursachten Meeresspiegelanstiegs und forderte Änderungen im Flüchtlings- und Völkerrecht für die Betroffenen.

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Ökologische Transformation verliert an Attraktivität für Investoren

Im Mai und im Oktober 2023 berichteten wir über das abnehmende Interesse von Banken und Investoren an ESG, Environment (Umwelt), Social (Sozial), Governance (Unternehmensführung). Nach ESG-Kriterien zu handeln, bedeutet, neben der Beachtung wirtschaftlicher Anlageziele auch ethische Wertvorstellungen zu berücksichtigen. Über die Bestimmung der ESG-Kriterien können bestimmte Branchen und Unternehmen, die diese Grundsätze missachten, bei der Kapitalanlage oder als Geschäftspartner ausgeschlossen werden.

Banken stehen unter der Aufsicht von Finanzaufsichtsbehörden, die unter anderem die Vergabe von Geldern gemäß ESG zu beurteilen haben. Aber, die Klimapolitik liegt außerhalb des Fachwissens einer Finanzaufsichtsbehörde. Angesichts der Unsicherheit innerhalb der klimawissenschaftlichen Gemeinschaft selbst gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass sie ein besseres Verständnis der Klimarisiken haben können. Das strenge ESG-Reglement löste in den USA bereits eine Bankenkrise aus.

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CO2-Reduzierung – Ein schädliches und völlig unnötiges Ziel

Wenn die neueste wissenschaftliche Erkenntnis von Roy Spencer sich bestätigen sollte, dann gehört die Hypothese des vom Menschen verursachten Klimawandels endgültig beerdigt und damit auch die diversen mathematischen Klimamodelle. Roy Spencer ist bekannt für seine satellitengestützten Temperaturüberwachungsarbeiten, für die er mit dem Special Award der American Meteorological Society ausgezeichnet wurde. Seine Skepsis an dem anthropogenen Klimawandel brachte er bereits in einem früheren Artikel zum Ausdruck.

Hier seine neueste Erkenntnis [1]:

Das Ziel, die globalen anthropogenen Emissionen von Kohlenstoffdioxid „Netto-Null“ zu erreichen, ist geradezu unmöglich. Während die Menschheit weiterhin CO2 in zunehmendem Maße produziert (mit einer vorübergehenden Pause während COVID), wie können wir dann jemals den Punkt erreichen, an dem diese Emissionen zu sinken beginnen, geschweige denn bis 2050 oder 2060 Null zu erreichen?

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Erhebliche Mängel beim Umbau der Energieversorgung

Vor einem Jahr wurden die letzten drei deutschen Kernkraftwerke endgültig abgeschaltet. Der Tenor in deutschen Medien war: Die Abschaltung habe der Stromversorgung nicht geschadet. Sie sei unverändert sicher.

Veronika Grimm*) sieht die Abschaltung und den Umbau der Energieversorgung  kritisch. Nachfolgend äußert sie sich zu den Auswirkungen und zum Umbau der Energieversorgung. Ihre Äußerungen wurden ihrem Interview mit der WirtschaftsWoche [1] entnommen.

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Die Schottische Regierung reduziert ihre Klimaziele

Berichten zufolge wird die schottische Regierung ihr ehrgeiziges Klimaziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 75 % zu reduzieren, aufgeben, heißt es in der Energyvoice [1]. Zum Vergleich: Deutschland will bis zum Jahr 2030 die Emission von „Treibhausgasen“ um mind. 65 Prozent gegenüber 1990 senken [2].

BBC Scotland berichtet, dass Schottlands Ziel, bis 2045 Netto-Null zu erreichen, bestehen bleibt, aber die Regierung könnte ihre jährlichen Klimaziele aufgeben.

Die Kabinettssekretärin für „Net Zero and Just Transition“, Màiri McAllan, soll am 18.4.2024 eine Ministererklärung zu den nächsten Schritten der Regierung abgeben.

Der Schritt folgt auf einen kürzlich veröffentlichten Bericht des unabhängigen Climate Change Committee (CCC), in dem festgestellt wurde, dass das Niveau der Emissionsreduzierungen, die Schottland benötigt, um seine Klimaziele für 2030 zu erreichen, nun „jenseits dessen liegt, was glaubwürdig ist“.

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Ein revolutioniertes Verfahren der Schiefergas-Förderung

Seit der Unterbrechung des Gasimportes aus Russland besteht in Deutschland das Risiko des Gasmangels. Ein akuter Mangel konnte seither durch Import von Flüssiggas unter anderem aus den USA verhindert werden. Bei diesem Gas handelt es sich um Schiefergas oder auch als Fracking-Gas bezeichnet, das mit Schiffen angeliefert wird.

In der aktuellen Lagebewertung heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur

  1. Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt dennoch wichtig.
  2. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, muss bis zum 1. Oktober 2024 ein Speicherfüllstand von 85 % erreicht werden.

In Deutschland bestände kein Risiko ausreichender Gasversorgung, wenn die Bundesregierung bereit wäre, die im Lande vorhandenen mächtigen Gasvorkommen zu fördern und zu nutzen.  Das mit dem Fracking-Verfahren zu fördernde Gas ist in Deutschland gesetzlich untersagt. Wir berichten hier, hier, und hier darüber.

Das Fracking-Verfahren in Deutschland zu verbieten, gleichwohl Fracking-Gas zu importieren, ist eine nicht nachvollziehbare politische Logik.

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