Windenergie in Deutschland und Europa

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Unter diesem schlichten Titel veröffentlichten Dipl.-Ing. Thomas Linnemann und Dipl. Phys. Guido S. Vallana, beide VGB PowerTech. e. V., den 2. Teil “Europäische Situation im Jahr 2017” ihrer Untersuchung über Status quo, Potenziale und Herausforderungen in der Grundversorgung mit Elektrizität *).

Dieser Artikel ist eine überaus deutliche Warnung an alle, die dem Glauben an die gesicherte Stromversorgung durch Windkraftanlagen anhängen. Sie ist und bleibt unter den gegebenen technischen Möglichkeiten nicht ohne nukleare oder fossile Energiequellen zu bewerkstelligen. Weder in Deutschland noch im europäischen Verbundsystem.

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Asse: Siegt der Aberglaube?

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Dr. Hermann Hinsch nahm den Artikel “Lies rechnet bei Asse mit Kosten in Milliardenhöhe” in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 06.12.2018 zum Anlass für nachfolgenden Kommentar:

Dr. Hermann Hinsch, Diplomphysiker und promovierter Biophysiker, arbeitete unter anderem auf dem Gebiet der Strahlenwirkung und in der Schachtanlage Asse auf den Gebieten Auslaugverhalten von radioaktiven Abfällen, Einlagerung hochradioaktiver Abfälle und Dosimetrie.

Kommentar

Berichtet wird über den Besuch des “tapferen” Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies im Bergwerk Asse. Dort hat er sich der Strahlung aus den teilweise schadhaften Abfallfässern ausgesetzt und radioaktives Tritium und Radon mit der Grubenluft eingeatmet. Zwar wird gesagt, jedes strahlende Teilchen wäre gefährlich, aber anscheinend hat Lies die Grubenluft gut überstanden.

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EU: Kernkraft für kohlenstofffreie Stromerzeugung unerlässlich

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In dem im November 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 heißt es: „Die deutsche Klimaschutzpolitik orientiert sich am Leitbild einer weitgehenden Treibhausgasneutralität. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer schrittweisen Abkehr von der Verbrennung fossiler Energieträger bis 2050.“

Diese Zielsetzung ist mit der gleichwertigen Erfüllung der Maßstäbe Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit bei der Stromversorgung nicht zu erreichen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie nunmehr auch auf konventionelle Kraftwerke zu verzichten, würde die sichere Stromversorgung erheblich gefährden. Die regenerativen Energien werden, solange keine geeigneten Stromspeicher existieren – und das wird auf absehbare Zeit der Fall sein – Kohle und Gas nicht ersetzen können.

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“Öko-Energien überholen Kohle, Gas und Atom”: Eine irreführende Berichterstattung

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Der folgende Artikel entstammt einem Leserbrief von Prof. Dr. Helmut Alt, Lehrbeauftragter an der FH Aachen, an die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 30.11.2018.

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 29.11.2018 ließ Wolf Dewitz die Leser wissen, dass “erstmals die mit Öko-Energie betriebenen Anlagen in Deutschland mehr Strom liefern können, als konventionelle Kraftwerke.”

Dieser Bericht führt zu einer vollkommen irreführenden Vorstellung der realen Erfordernisse zur Gewährleistung einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung, schreibt Alt in seinem Leserbrief. Bereits die im ersten Absatz genannten Werte der installierten Kraftwerkskapzitäten: 112,5 GW Leistung der Erneuerbaren und 105,1 GW Leistung der Kohle-, Kernkraftwerke und anderer Anlagen sind zwar korrekt, sagen aber überhaupt nichts über deren reale Verfügbarkeit. Es folgtdann im dritten Ansatz der harmlose, verschönernde Satz: „Allerdings werden die Kapazitäten der Erneuerbaren nicht ausgeschöpft“ … „Von den im Jahr 2017 insgesamt erzeugten 601,4 TWh kommt nur gut ein Drittel (204,8 TWh) von erneuerbaren Energieträgern. Die Konventionellen liegen bei 396,6 TWh“.

Genau das ist das Problem, denn obschon die konventionellen Erzeugungsanlagen ganzjährig rund um die Uhr verfügbar sind, sind das die Erneuerbaren aus Wind- und Sonnenenergie leider nicht. Tatsache ist nun, dass unsere Stromversorgung ebenso bedarfsgerecht und sicher verfügbar wäre, wenn es die nur fluktuierend verfügbaren Wind- und Solaranlagen nicht geben würde. Dann hätten die Stromverbraucher aber auch deren Kosten nicht zu tragen, denn was nicht vorhanden ist, verursacht auch keine Kosten.

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Stickstoffdioxid-Grenzwert “Straße” ist unverhältnismäßig

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Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge. Klagen. Rechtsurteile. Dringend benötigter Umweltschutz oder blinder Aktionismus? Ist das wieder einmal eine der für Deutschland typischen Hysterien? Das Umweltbundesamt warnt vor giftigem NO2. „6.000 vorzeitige Todesfälle durch Stickstoffdioxid“, lautete eine Schlagzeile von ZEIT-Online am 8. März 2018 und beruft sich dabei auf einen Bericht des Umweltbundesamtes. Stickoxide sollen Erkrankungen wie Asthma, Allergien und Herzkreislauferkrankungen begünstigen.

 

Gesundheitliche Bewertung

Was sagen Experten: „Aus medizinischer Sicht ist der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m3) völliger Unsinn“, argumentierte kürzlich Alexander Kekulé, Professor für Medizinische Mikrobiologie und Virologie an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg, im Magazin „Zeit Doctor“. Die Menge des Stickstoffdioxids in unserer Luft sei weder giftig noch krebserregend. „Asthmatiker reagieren bei Werten oberhalb von 180 μg/m3mit einer leichten Schleimhautreizung. Bei Gesunden hingegen gibt es bis 1000 μg/mkeinen messbaren Effekt.“ Die EU habe den 40 Mikrogramm-Grenzwert 1999 ungeprüft von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen. Doch er tauge nicht, um ihn auf den Straßenverkehr zu übertragen.1) Die WHO wiederum gibt seit mehr als zwei Jahrzehnten an, dass der Grenzwert im Jahresmittel 40 Mikrogramm betragen solle. Sie räumt selbst ein, dass es keine besonderen Studien gäbe, die diesen Wert belegen.

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Wieso leben wir noch?

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Dr. Dixy Lee Ray (1914 – 1994) war eine in den USA hoch geschätzte Wissenschaftlerin. Vorsitzende der Atomenergie Kommission, Lehrstuhl für Zoologie an der Universität Washington, Leiterin des “Pacific Science Center” in Seattle, Trägerin des Friedenspreises der Vereinten Nationen und auch Gouverneur (als erste Frau) des Staates Washington. Zahlreiche Veröffentlichungen, unter anderem “Trashing the planet”, ein sehr lesenswertes Buch. Ich traf sie (dereinst) anlässlich eines Interviews zu diesem Buch auf Fox Island (Washington). Zwei Bemerkungen von ihr fand ich nachdenkenswert: “Wir haben unterschiedliche Computer-Modelle ausprobiert. Je nachdem, welche Zahlen wir eingaben, mussten wir entweder erfrieren oder verbrennen.” Und: “Wir haben das Ozon-Loch, den Treibhauseffekt, die Klimakatastrophe, wir hatten die DDT-, Dioxid-, PCB- und Asbestkatastrophe. Wieso leben wir noch?”

Konsens unter Wissenschaftlern

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Geht es um einmal vorgefasste Meinungen, dann wird von Horroristen immer gern der Konsens unter Wissenschaftlern beschworen, besonders, wenn es um den Klimawandel geht und dessen Verursachung durch den Menschen. Was aber ist Konsens? Fragen wir im Nachlass von Frau Thatcher nach: “Konsens ist der Prozess der Aufgabe aller Überzeugungen, Prinzipien, Werte und Politik auf der Suche nach etwas, an das niemand glaubt.” Fast noch besser hat es Carl Hilty (1833 – 1909), Schweizer Staatsrechtler gesagt: “Unter dem Titel “Wissenschaft” geht oft das einfältigste und unwahrste Zeug von der Welt spazieren, und alle, die es nicht verstehen, ziehen eine Zeitlang ehrerbietig den Hut vor ihm.” Was das mit der Umwelt zu tun hat? Unendlich viel…

So kann es nicht weitergehen: Negativ-Bilanz der Energiewende

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Eine Oppositionspartei richtete an die Bundesregierung die Frage nach der aktuellen Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien und des Energieverbrauchs in Deutschland. Sie beruft sich dabei auf Vorgaben der Europäischen Union. Die Europäische Union hat für das Jahr 2020 verbindliche Ziele für den Anteil an erneuerbaren Energien in allen Mitgliedstaaten beschlossen. Demnach muss die Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 18 Prozent steigern. In einer Bundestagsanfrage heißt es, imJahr 2016 läge der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch in Deutschland bei 14,8 Prozent. Es würde also eine deutliche Lücke zum 2020er- Ziel von 18 Prozent klaffen. Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Zielverfehlung bestehe die Gefahr, dass Deutschland hohe Strafzahlungen aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens drohen.

Zur Erinnerung: In dem bislang nicht überarbeiteten Energiekonzept 2010 heißt es: „Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Es wird dabei vor allem um die Umsetzung eines zentralen politischen Ziels für unser Energiesystem der Zukunft gehen: Deutschland soll in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden. Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, ein wirksamer Klima­ und Umweltschutz sowie eine wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sind zugleich zentrale Voraussetzungen, dass Deutschland auch langfristig ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt.“

„Entscheidend kommt es darauf an, eine integrierte Gesamtstrategie zu formulieren. So muss beispielsweise im Strombereich der Ausbau der erneuerbaren Energien zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz, dem Ausbau der Stromnetze und dem Bau neuer Speicher angegangen werden.“ Demzufolge wird auch die Energieeffizienz als Schlüsselfrage im Energiekonzept herausgestellt. Soweit das Energiekonzept 2010. Waren das nun politische Wunschvorstellungen oder wurde seither tatsächlich etwas erreicht?

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Naturschutz als Staatsziel – mit unerwarteten Folgen

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Unter diesem Titel veröffentlichte der Deutsche Arbeitgeberverband (DAV) in seiner Kolumne “Die Energiefrage 63”, die von Dr. Björn Peters, Ressortleiter Energiepolitik beim DAV verfasst wurde *). Die Energiefrage 63 im Wortlaut:

 

Hessen hat im vergangenen Monat abgestimmt. Während an Kommentaren zum Ausgang der Landtagswahl kein Mangel ist, wollen wir uns heute mit einer der parallel stattgefundenen Volksabstimmungen beschäftigen. In die hessische Landesverfassung wurde als ein Staatsziel der Naturschutz aufgenommen, ähnlich wie bereits von einem Vierteljahrhundert in Artikel 20a des Grundgesetzes. Doch dieses Staatsziel könnte für die Ausbaufreunde von Solar- und Windkraft unerwartete und sehr negative Folgen haben.

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist heute nicht nur den Bürgern enorm wichtig, sondern sollte auch Grundlage allen staatlichen Handelns sein. Hierfür sorgen umfangreiche Staatsziele und das Bundesnaturschutzgesetz. Zuletzt wurde das Staatsziel Nachhaltigkeit am vergangenen Wochenende in die hessische Landesverfassung aufgenommen. Wörtlich heißt es in der Vorlage, die wohl mit großer Mehrheit von den Bürgern aufgenommen wurde, „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren“.

Soweit die Theorie. Dass tatsächlich gerade unter der angeblichen Maßgabe der Nachhaltigkeit mit der hiesigen Energiepolitik erhebliche negative Eingriffe in die Natur, die Artenvielfalt und den Wasserhaushalt vorgenommen werden, ist ein Grundwiderspruch, der eine Angriffsfläche für fehlgeleitete Entscheidungen der öffentlichen Hand bietet. Es geht hier bei vor allem um drei Bereiche:

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Profiteure des Klimawandels

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Die etwas andere Sichtweise des Klimawandels:

Es gibt wenige Pflanzen, die so sehr vom Klima abhängig sind wie die Wein-Rebe. Und der Klimawandel? Fritz Keller, Winzer vom Kaiserstuhl: “Wir haben hier inzwischen ein Klima wie in Burgund vor einem halben Jahrhundert.” Und er bezeichnet die Winzer als “Profiteure des Klimawandels.” Der Direktor der (Wein-) Fachhochschule in Geisenheim geht sogar noch weiter: “Der Klimawandel ist die Rettung des deutschen Weines.” Das lässt sich durch Zahlen belegen: Bisher galt der 52. Breitengrad (etwa 60 km südlich von Berlin) als die nördliche Grenze des Weinanbaus. Die hat sich über den 57. Breitengrad nach Norden verschoben, etwa 500 Kilometer nördlich von Berlin. Weinanbau gibt es heute nicht nur in England, Dänemark und sogar in Schweden. Mit Genehmigung der EU? Keineswegs, an der Ostsee, in Dänemark und England wurde schon im 12. Jahrhundert Wein angebaut.Damals gab es eine der heutigen vergleichbaren Klimaperiode, die ging erst mit der sogenannten kleinen Eiszeit im Mittelalter zu Ende.