Der „Notfall“, der eine Hoffnung ist

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Zunächst: Wann spricht man in der Politik von einem Notfall ?

Artikel 115 des Grundgesetzes erklärt es: Der Staat kann übermäßig viele Schulden machen, „im Falle  von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.“ (Unterstreichung vom Autor).

Zum Problem, mit dem sich der Bundestag gerade beschäftigt hat:

Nach der aktuellen Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums BMWK sind 37,6 Mrd. Euro allein bis Ende Oktober 2023 aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF geflossen.

Dazu erklärten vom Bundestag zurate gezogene Experten während einer Anhörung zu den Folgen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts, dass die Ausgaben zur Dämpfung der oben genannten Energiepreise nach diesem Urteil in der Tat verfassungswidrig waren.

Die Stuation war also klar; weniger klar schien zu sein, was man nun tun könnte – und dürfte.

Dazu wurden einige weitere Experten in der Tagespresse zitiert; so z.B. der Verfassungsrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg, der erklärte, „dass es gerade für die Mittel im WSF mit den Strom- und Gaspreisbremsen auch in diesem Jahre einen Notlagenbezug gebe.“

Über die Meinung von Energieexperten wurde leider nichts berichtet.

Dazu eine Bewertung:

Zunächst muß man mit Erstaunen feststellen, daß die  vom Bundestag zugezogenen Rechtskundler entweder den Artikel 115 des Grundgesetzes nicht kannten – oder nicht wussten, dass Deutschland neben Dänemark die höchsten Strompreise in der EU hat – und dass Deutschland dieses für einen hochentwickelten Industriestaat nicht zu erwartende Ergebnis weitestgehend staatlichen Maßnahmen zu verdanken hat, die der gleiche Staat ohne weiteres wieder ändern könnte.

Es handelt sich deshalb bei der jetzigen Situation bei der Stromversorgung nicht um eine „außergewöhnliche Notsituation“ die „der Kontrolle des Staates entzogen war“.

Der Staat, der dieses selbst angerichtet hat, kann diese angebliche Notsituation auch wieder selbst aus der Welt schaffen, wenn er nur dazu bereit wäre.

Folgende staatliche Maßnahmen bieten sich zur Senkung des Strompreises an:

  1. Senkung der Stromsteuer
  2. Drastische Senkung des Anteils der Netzkosten im Strompreis durch Einstellung des extrem teuren Projekts der Nord-Süd-Hochleistungs-Verkabelung für den Windstrom-Transport nach Süddeutschland.
  3. Wiederinbetriebnahme der drei kürzlich zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke.
  4. Inbetriebnahme stillgelegter Kohlekraftwerke.
  5. Stop des staatlichen Finanzierungsanteils am Windkraft-Ausbau sowie Aufgabe der weiteren extremen Windkraft-Ausbaupläne.
  6. Beendigung der Umlage der Windkraft- und Fotovoltaik- (Solarstrom) – Stromerzeugungskosten auf den Strompreis.
  7. Stop der Subventionen für die Einrichtung von Solarstromanlagen.
  8. Streichung aller Elemente des Gesetzes für erneuerbare Energien, die zu einer Erhöhung des Strompreises führen.
  9. Streichung des sog. Heizungsgesetzes, das zu einem beträchtlich erhöhten Stromverbrauch der Haushalte führen würde.
  10. Streichung der Subventionierung bei der Anschaffung von Elektroautos.

Anmerkung: Diese Liste ist vermutlich noch nicht vollständig.

Zur Senkung der Gaspreise:

Die bisherige nahezu völlige Abhängigkeit des Gaspreises von den Marktpreisen des Gasimports ist eine Tatsache. Aber auch hierbei ließe sich eine Verringerung von dieser Abhängigkeit erreichen:

Der deutsche Staat hat aktiv verhindert, dass bekannte größere Erdgasvorkommen in Norddeutschland erschlossen werden können.

Damit ergeben sich auch für die Gasversorgung und den Gaspreis zwei wünschenswerte staatliche Maßnahme:

  1. Staatliche Genehmigung zur Erschließung und Nutzung der norddeutschen Schiefergasvorkommen.
  2. Keine Ausgaben für eine noch ungewisse künftige, außerordentlich kostenintensive Produktion und Anwedung von Wasserstoff anstelle von Erdgas – bevor nicht die in Ziff.1 beschriebene Aufgabe erfüllt ist.

Die genannten Maßnahmen würden mit Gewissheit zu einer drastischen Verringerung insbesondere der Stromkosten führen.   Dies würde nicht nur für die privaten Haushalte, sondern gerade auch für die Wirtschaft zu wesentlich verbesserten Wettbewerbsbedingungen führen und die Abwanderung von energieintensiven Unternehmen ins Ausland verringern.