Japan hält an Kernenergie fest

Im März 2021 liegt die tragische Katastrophe im Kernkraftwerk von Fukushima infolge einer verheerenden Flutwelle zehn Jahre zurück. Für Deutschland war diese Katastrophe eine Zäsur der Kernenergienutzung. Nicht so in Japan. Dort wurden zwar aus Sicherheitsgründen bis 2014 sämtliche Kernkraftwerke vom Netz genommen, nach intensiver Sicherheitsprüfung wurden einige von ihnen aber wieder erneut „hochgefahren“. Im Jahr vor der Katastrophe trugen die japanischen Kernkraftwerke knapp 30% zur Stromerzeugung bei (Abbildung). Japan besitzt so gut wie kein Kohle-, Gas- und Ölvorkommen und ist daher auf Importe dieser Energieträger angewiesen.

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“Grüngefärbte” gerichtliche Entscheidung?

Die Ausfuhrgenehmigung von in Deutschland gefertigten, unbestrahlten Brennelementen für ein Kernkraftwerk in Belgien wurde von einer im Grenzgebiet zu Belgien lebenden  Privatperson beklagt. Das belieferte Kernkraftwerk stelle altersbedingt ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Die Ausfuhr von Brennelementen ist eine seit Jahrzehnten etablierte Praxis. Die vom Hersteller daraufhin beantragte aufschiebende Wirkung der Klage wurde vom Gericht abgelehnt.

Tobias Leidinger behandelt im Journal atw 11/12 2020 ausführlich die Frage, ob ein fairer und funktionierender Außenhandel in Deutschland so noch eine Perspektive hat und kommt dabei zu folgendem Fazit:

“Die Entscheidung des VG Frankfurt vom 16. Oktober 2020 überrascht: Sie gelangt unter Verkennung grundlegender Vorgaben des Außenwirtschafts-, Atom-, Unions- und Völkerrechts zu einem nicht tragbaren Ergebnis. Die Vorgaben des Rahmengesetzes aus § 14 Außenwirtschaftsgesetz im Verhältnis zum Atomrecht werden nicht gesehen. Die entscheidungserhebliche Frage, ob ein Privatkläger überhaupt die Rechtsmacht hat, Ausfuhrgenehmigungen nach § 3 Abs.3 Atomgesetz zu “vereiteln”, wurde prozessual unzulässig offengelassen. Die anschließend angestellte Abwägung der “gegenläufigen Interessen”, die im Ergebnis zum Nachteil des Herstellers ausfallen soll, fußt durchweg auf kaum vertretbaren Rechtsauffassungen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung baldmöglichst korrigiert wird: Zur Rehabilitation der dadurch in Frage gestellten Rechtsgrundsätze und im Interesse eines auch zukünftig fairen, funktionierenden Außenhandels in Deutschland.”

 

 

Bundesverfassungsgericht zur 16. Atomgesetz-Novelle

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (1) erläutern den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.9.2020 zum Inkrafttreten der 16. Atomgesetz-Novelle:

“Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. September 2020 entschieden, dass der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Beseitigung von Grundrechtsverletzungen, die im sogenannten Atomausstiegsurteil von 2016 festgestellt worden waren, nicht nachgekommen ist. Im Urteil von 2016 hatte das Gericht dem Gesetzgeber vorgegeben, die Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG) einzelner Kernkraftwerkbetreiber durch Schaffung einer Kompensationsregelung auszuräumen. Zur Umsetzung des Urteils wurde 2018 die 16. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Im aktuellen Beschluss kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Novelle aufgrund formeller Fehler nicht in Kraft getreten ist und auch im Falle des Inkrafttretens materiell unzureichend wäre.

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Warum mehr CO2 in der Atmosphäre von nur geringem Einfluss auf die Erdtemperatur ist…

… wie Infrarot-Spektralanalysen belegen.

Das Kohlenstoffdioxid CO2 mit ca. 410 ppm [1] einem Spurengas in der Erdatmosphäre wird seit Jahren als klimaschädliches Gas postuliert. Für die Erhöhung der Erdtemperatur und somit für den Klimawandel soll CO2 ursächlich sein. Ohne Unterscheidung der CO2-Herkunft, denn 97% des CO2 in der Atmosphäre sind natürlichen Ursprungs und nur etwa 3% durch menschliches Zutun, überwiegend durch Verbrennung fossiler Energieträger.

Die wahre Bedeutung dieses Gases für das Leben auf der Erde ist durch permanente Ökopropaganda in den Köpfen der Menschen wie ausgelöscht. So wird zum Beispiel auf der Titelseite der FAZ vom 20. November 2020 gefordert, „das klimaschädliche Treibhausgas Kohlendioxid aus der Welt zu schaffen“.

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Rohstoffe: Schattenseite der Energiewende

Bilder sagen mehr als 1000 Worte. Die von ARTE am 24. November 2020 um 20: 15 Uhr ausgestrahlte Dokumentation https://www.arte.tv/de/videos/084757-000-A/umweltsuender-e-auto/ mit dem Titel Umweltsünder E-Auto? gibt einen umfassenden und sachgerechten Überblick über die weltweite Beschaffung der für den Bau von Batterien und den Betrieb von E-Autos unabdingbaren Rohstoffe. Eine Beschaffung, die es in diesem Ausmaß bisher noch nie gegeben hat. Gemessen daran sind der Braunkohleabbau in Deutschland geradezu „peanuts“, zumal eine anschließende Rekultivierung verpflichtend ist.

Es ist unmöglich, von dieser Dokumentation nicht erschüttert zu sein. Nicht nur bezüglich der Verwüstung von Landschaften, insbesondere über die Rigorosität gegenüber betroffenen Bürgern und der Missachtung deren Existenzgrundlage und deren Gesundheit. Eine Energiewende zu Lasten der Ökologie und zum Nutzen der Ökonomie, der Elektroauto-Industrie, wird präsentiert.

Achtung: Obiger Film ist nur bis zum 22. Januar 2021 verfügbar!

Wie werden unsere maßgeblichen Politiker darauf reagieren?

 Quelle: landewednackhouse.com

Widerlegung der CO2-verursachten “Klimakrise”

Was ist die Ursache des Anstiegs der gemessenen mittleren globalen Oberflächentemperatur um etwa 0,5 Grad Celsius seit 1950?  Die Kernaussage in der Zusammenfassung des jüngsten IPCC-Berichtes lautet: „Es ist äußerst wahrscheinlich, dass mehr als die Hälfte des beobachteten Anstiegs der globalen mittleren Oberflächentemperatur von 1951 bis 2010 auf den anthropogenen Anstieg der Treibhausgaskonzentrationen und andere anthropogene Einflüsse zurückzuführen ist.“

Eine interessante Antwort zur Eingangsfrage lieferte Professor Rossiter [1]:

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EU: Herstellung von Wasserstoff durch Kernenergie angeregt

Wie World Nuclear News am 19. November 2020 berichtete, habe sich Paula Abreu Marques, Leiterin der Abteilung für erneuerbare Energien und CCS-Politik bei der Energiedirektion der Europäischen Kommission am 16. November gegenüber dem Europäischen Parlament dafür ausgesprochen, dass in die Europäische Kommission die Erzeugung von Wasserstoff durch Kernenergie als “kohlenstoffarm” betrachtet wird.

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Das wird auch Deutschland bevorstehen…

…wenn 2022 das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz geht.

Im Februar und Juni diesen Jahres wurden die beiden Kernkraftwerke in Fessenheim für immer außer Betrieb genommen. Die französische Regierung hat EDF mit 377 Millionen Euro entschädigt, als EDF auferlegt wurde, das Kernkraftwerk Fessenheim zu schließen.

Jetzt muss Frankreich wieder Kohlekraftwerke in Betrieb nehmen, um den Stromverlust auszugleichen. Eine absurde Situation, weil jeder in dieser Situation verliert.

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Unbequeme Wahrheiten über die Offshore-Windenergie

Es besteht die weit verbreitete Ansicht, irgendwo in Europa bläst immer hinreichend Wind für den Betrieb der Windkraftanlagen. Wenn nicht auf dem Festland, so dann aber bestimmt auf hoher See, auf der Nordsee. Eine Ansicht, die zu dem Schluss verleitet, es müsse nur genug Anlagen auf Land (Onshore) und auf See (Offshore) geben, um eine sichere, ausreichende Stromversorgung zu gewährleisten. Ein mächtiger Irrtum. Wir haben diesen Aspekt bereits wiederholt thematisiert, wegen neuerer Daten greifen wir ihn erneut auf.

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Bundesverfassungsgericht kippt Entschädigungsregelung

Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Er war wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossen worden. Der Energiekonzern Vattenfall hatte dagegen geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 12.November 2020, dass der Bundesgesetzgeber seine im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember 2016 ausgesprochene Verpflichtung zur Beseitigung bestimmter Verfassungsverstöße im Atomrecht trotz Ablaufs der dafür geltenden Frist noch nicht erfüllt habe, und zwar insbesondere nicht mit der 18. Atomgesetz-Novelle.Die Atomgesetznovelle von 2018 sei unzureichend und wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschieden die Karlsruher Richter. Der Finanzausgleich für die Kraftwerksbetreiber muss komplett neu geregelt werden.

Mit Urteil vom 6. Dezember 2016 erklärte das BVerfG die Regelungen zum beschleunigten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie (13. AtG-Novelle) teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Grund dafür war, dass die dort geregelten festen Abschalttermine der Kernkraftwerke eine im Wesentlichen vollständige Verstromung der den Kernkraftwerken zuvor aufgrund der Atomkonsensvereinbarung aus dem Jahr 2001 gesetzlich zugewiesenen sogenannten Reststrommengen nicht sicherstellen und hierfür auch kein angemessener Ausgleich gewährt wird. Vattenfall steht somit Ausgleich zu.

Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen und den Ausstieg bis 2022 verkündet.