Forschungsbedarf über die biologische Wirkung elektromagnetischer Felder

Was man über den Stromnetzausbau auch wissen sollte.

Die Energiewende macht einen gewaltigen (einige tausend Kilometer) Ausbau des Stromübertragungsnetzes erforderlich. Die bevorzugten Standorte für Energieanlagen befinden sich an der deutschen Küste sowie in Nord- und Ostsee (offshore). Die vorhandenen Höchstspannungsnetze allerdings reichen nicht aus, den von den Windenergieanlagen erzeugten Strom in die entfernten Verbrauchszentren West- und Süddeutschlands zu transportieren. Problematisch ist besonders die für Windkraft typische, oft durch extreme Schwankungen und gelegentlich sehr hohe Leistungsspitzen gekennzeichnete Stromerzeugung. Wegen der gegenüber Wechselstromübertragung geringeren Leistungsverluste ist die Hochspannungsgleichstrom-Übertragung (HGÜ) vorgesehen. Bürgerproteste gegen Freileitungen machen streckenweise eine Erdverkabelung der Übertragungsleitungen erforderlich, über die wir hier  berichteten. Doch was bewirken die von stromdurchflossenen Leitern erzeugten elektromagnetischen Felder beim Menschen?

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Kohle bleibt Hauptenergiequelle im globalen Energiesystem

Ungeachtet eines fehlenden stichhaltigen und allgemein anerkannten wissenschaftlichen Beweises über die Wirkung des Kohlenstoffdioxids CO2 auf das globale Wettergeschehen verpflichteten sich bis auf China, Indien und die USA (durch Vertragskündigung) alle übrigen teilnehmenden Staaten an der Pariser Klimakonferenz von 2015, Maßnahmen zur CO2-Einsparung zu ergreifen, um die mittlere Globaltemperatur unter 2 0C, besser noch 1,5 0C zu halten. Dem liegt die unbewiesene These zugrunde, dass das vom Menschen durch Verbrennung erzeugte CO2 den Klimawandel verursacht. Wird es zu einer CO2-Einsparung kommen?

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Unglaublich, wie Stromkunden berappt werden

Steigende Stromkosten trotz überschüssiger Stromproduktion: Bei einer Stromschwemme sollten geringere Kosten zu erwarten sein. Zumal immer mehr Ökostrom produziert wird, der angeblich so günstig sein soll. „Die Sonne schickt keine Rechnung“, so lautete der vor mehr als zwanzig Jahren verkündete politische Slogan. Was läuft da schief? Geringere Preise an der Strombörse kommen bei den Stromkunden nicht an. Warum? Schuld ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das wirtschaftsübliche Entwicklungen auf den Kopf stellt und – politisch gewollt – marktwirtschaftliche Grundsätze zu Lasten der Stromkunden aushebelt.

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Sonnenminimum: Kühlt sich die Erde wieder ab?

In unserem Artikel „Wolkenbildung: Frappierende Forschungsergebnisse“ (hier) berichteten wir unter anderem über mögliche Zusammenhänge zwischen der Sonnenaktivität und dem Wettergeschehen auf der Erde.

Eine inzwischen gesicherte Erkenntnis ist, dass ein Zusammenhang zwischen der beobachteten Sonnenfleckenzahl und der Sonnenaktivität besteht. Sonnenflecken sind dunkle Stellen auf der sichtbaren Sonnenoberfläche, die kühler sind und daher weniger sichtbares Licht abstrahlen als der Rest der Oberfläche. Sie spielen eine große Rolle bei der Aktivität der Sonne, einschließlich der Geburt von Sonneneruptionen und koronalen Massenauswürfen. Ihre Zahl und Größe bilden das einfachste Maß für die sogenannte Sonnenaktivität (Wikipedia). Ein Minimum der Sonnenaktivität tritt auf, wenn keine Sonnenflecken entdeckt werden. Sonnenminima sind Teil des Sonnenzyklus, sie treten etwa alle 11 Jahre auf.

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Keine NO2-Abnahme trotz deutlich geringerem Verkehrsaufkommen?

Die Schadstoffmessungen in deutschen Städten bringen es an den Tag: „Obwohl die Corona-Pandemie bundesweit zu einem immensen Rückgang der Verkehrsdichte auf den Straßen geführt hat“, berichtete der Automobilclub von Deutschland AvD [1], “zeigen die stationären Einrichtungen zur Schadstoffmessung keine Effekte auf die Luftqualität. Messstationen unter anderem in Kiel, Würzburg, Mainz, Wiesbaden und Stuttgart zeigen eindeutige Ergebnisse. Die Theorie, der motorisierte Straßenverkehr sei Hauptursache für die Schadstoffbelastung der Luft in den Städten, ist damit widerlegt. Fahrverbote zur Luftreinhaltung sind unwirksam.“

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Asse: Abfall-Rückholung gegen fachlichen Rat und Vernunft

 

Das ehemalige Salzbergwerk, nach Betriebsende für Forschungszwecke dort eingerichtete Versuchsendlager Asse II bei Remlingen in Niedersachsen war (wieder einmal) Thema in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [1]. Für Asse II gibt es den gesetzlichen Auftrag einer unverzüglichen Stilllegung. Hierzu wird die Rückholung sämtlicher in Asse II eingebrachten radioaktiver Abfälle gefordert. In der Mitteilung [1] heißt es: „Für die Rückholung der Abfälle seien nicht nur ein Rückholbergwerk, sondern auch der Bau einer Abfallbehandlungsanlage mit einem Zwischenlager notwendige Voraussetzungen. Der Bau des Rückholbergwerks solle nach aktueller Planung im Jahr 2023 starten. Zehn Jahre später solle mit der Bergung der Abfälle begonnen werden.“

„Ob und wieweit eine Rückholung tatsächlich machbar ist, insbesondere unter den Aspekten Zeitlimits (Standfestigkeit der Grube), Sicherheit und Strahlenschutz für die Bergleute sowie Akzeptanz seitens lokaler Bevölkerung für ein oder gar mehrere neue, in jedem Fall notwendige übertägige Zwischenläger“, war und bleibt für die KTG [2] völlig offen.

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NGO’s fordern Aufnahme der Kernenergie in die EU-Taxonomieregelung

Wir berichteten hier über das Vorhaben der Europäischen Union, Taxonomie-Richtlinien aufzustellen, mit deren Hilfe sich die Umweltverträglichkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit feststellen lässt, um deren Förderungswürdigkeit beurteilen zu können. Diese Richtlinien schließen die Kernenergie nicht ausdrücklich aus, gleichwohl hatten sieben europäische Energieversorger eine objektive Bewertung der Kernenergie gefordert.

Wie WNN berichtete [1], hat nunmehr eine Gruppe von Nicht-Regierungsorganisationen mit mehr als 100 Wissenschaftlern und Umweltschützern an die Europäische Kommission geschrieben und eine “rechtzeitige und gerechte Bewertung” der Kernenergie in der EU-Taxonomie gefordert. Der Brief wurde von Satu Helynen, amtierender Präsident der Plattform für nachhaltige Kernenergietechnologie (SNETP), an EU-Energiekommissar Kadri Simson und an zwei Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis und Frans Timmermans, gesendet.

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Bei längerem nationalen Stromausfall ist Kollaps der gesamten Gesellschaft fast nicht zu verhindern

Auch bei Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung müssten, wie in der Kerntechnik grundsätzlich üblich, auf Grund theoretischer Überlegungen und wissenschaftlicher Untersuchungen Störfälle und Ereignisse, die den großflächigen Stromausfall zur Folge hätten, vorausgesehen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ihrer Verhinderung eingeplant werden.

Die Bundesregierung hat in den Jahren 2011/2012 zwei Studien erstellen lassen, deren Ergebnis von großer Brisanz sind, die aber, so scheint es, von den Auftraggebern nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen worden sind.

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Sicherer Kernkraftwerkbetrieb unter Pandemie-Bedingungen

Eine Pandemie wie durch SARS-CoV-2 bedeutet für den Betrieb von Kernkraftwerken eine spezielle Form der Personalplanung und des Personalschutzes. Die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke fordern im Abschnitt „Kriterien für das Management der Sicherheit“ von der Unternehmensführung eines Kernkraftwerkes, die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sicherzustellen und zwar derart, dass auf der Anlage stets eine ausreichende Anzahl qualifizierten internen Personals verfügbar gehalten wird, um (unter anderem) den bestimmungsgemäßen Betrieb und die Störfallbeherrschung auf allen Sicherheitsebenen zu gewährleisten [1].

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Hohes Sicherheitsniveau bei der Beförderung radioaktiver Stoffe

Mit ‚schöner’ Regelmäßigkeit werden parlamentarische Anfragen zu Beförderungen/Transporten radioaktiver Stoffe eingebracht (z.B. [1]) oder gar Forderungen zu deren Vermeidung [2] gestellt. Die Anfragen sollen zwar „für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen“, die dahinter stehende Absicht ist unverkennbar, das Risiko der Kerntechnik auf allen Ebenen zu überzeichnen und bewusst zu halten.

Die Beförderungen radioaktiver Stoffe sind, wie am Ende dieses Beitrags belegt wird, denkbar ungeeignet, etwaige hiermit verbundene Risiken der Kerntechnik zu beweisen. Speziell die mit dem Betrieb von Kernkraftwerken erforderlichen Beförderungen von radioaktiven Stoffen (Kernmaterial, frische und abgebrannte Brennelemente, radioaktive Abfälle) haben sich in der Vergangenheit als sicher und zuverlässig erwiesen. Auch sollte bekannt sein, dass von den Versandstücken keine radiologischen Belastungen zumal für die Bevölkerung an den Transportstrecken ausgehen.

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