EU stuft Kernenergie als “grün” ein

Am 08. März 2018 veröffentlichte die EU den Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums (COM(2018) 97 final), der eine Reihe von Handlungsempfehlungen für die Finanzierung der klimapolitischen Ziele von Paris und der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) durch Umlenkung der Kapitalströme vorlegt. Durch die erhöhte Berücksichtigung klimapolitischer Risiken soll außerdem ein langfristigeres Denken in der Kapitalmarktanlage gefördert werden, wodurch ein stabilerer Finanzmarkt geschaffen werden soll.

Zum Aktionsplan gehört die Taxonomie der Nachhaltigkeit. Zur Erarbeitung der Nachhaltigkeits-Taxonomie wurde eine Technical Expert Group einberufen, die ein einheitliches Klassifikationssystem der Nachhaltigkeit erarbeitet und die Gebiete identifiziert, in denen nachhaltige Investments die größte Wirkung erzielen. Die Kommission schlägt ein Stufenkonzept vor, beginnend mit einer Taxonomie, die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen sowie bestimmte umweltbezogene Tätigkeiten einschließt. In einem zweiten Schritt wird die Taxonomie dann auf die übrigen umweltbezogenen und sozialen Tätigkeiten ausgeweitet.

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