Flatterstrom auch bei dreifachem Ausbau der Windenergie-Anlagen

Leserbrief zum Artikel „Schutz für Vögel vor Rotoren“ im General-Anzeiger vom 5. Mai 2021

Es ist eine unumstößliche Tatsache, dass Windenergieanlagen auf Wind angewiesen sind. Bleibt er aus, erzeugen die Anlagen keinen Strom. In den ersten vier Monaten dieses Jahres erreichten sämtliche Onshore-Windenergie- und Solaranlagen im Mittel zusammen gerade mal 18 Prozent ihrer Maximalleistung. Auf das ganze Jahr bezogen erreichten die Onshore-Windenergieanlagen in Deutschland im Mittel etwa 1600 Volllaststunden. Das Jahr aber hat 8760 Stunden, an denen Strom bereitgestellt werden muss. Auch wenn der Ausbau der Windenergieanlagen um das Dreifache erhöht wird, wird sich an der „Flatterhaftigkeit“ der Windstromerzeugung nichts wesentlich ändern, weil der notwendige Wind ausbleibt (Abb.). Es gibt zwar Tage, an denen Strom sogar über den Bedarf hinaus erzeugt wird, aber eben auch Tage, an denen die Stromerzeugung komplett ausfällt. Das aber bedeutet, um die Stromversorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, müssen konventionelle Kraftwerke ständig in Betrieb gehalten werden und zwar mit einer Kapazität, die mindestens der Grundlastversorgung von etwa 45000 MW entspricht. Wobei natürlich auch weiterhin CO2 emittiert wird. Deshalb ist es schlicht nicht wahr, wenn es im Text heißt. „Wenn Deutschland das Ziel erreichen will, Mitte der 2040er Jahre kein Kohlendioxid mehr auszustoßen, muss die Windenergieleistung an Land auf etwa die dreifache der heutigen Menge steigen.“

Fiktive Stromerzeugung bei dreifachem Ausbau der erneuerbaren Energien, Quelle: Schuster Vernunftkraft

Auch ist es eine Illusion zu glauben, Vögel könnten vor Rotoren geschützt werden, zumal, wenn der Windenergieanlagen-Ausbau zunimmt.

Der Leserbrief erschien am 10.5.2021 im General Anzeiger Bonn.