„Die Energiewende ist eine Erfolgsgeschichte“ heißt es in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) [1] zur Ankündigung der EEG-Novelle. Sicher gilt dies wohl für jene, die daran nicht unerheblich Geld verdient haben. Jene, die dafür berappt wurden und noch werden, beklagen zurecht die Strompreishöhe. Vielmehr wird das vermeintliche oder drohende Scheitern der Energiewende seit Jahren von verschiedenen Institutionen, Ökonomen, Politikern und Wirtschaftsverbänden beklagt, unter anderem vom Bundesrechnungshof, von der Energieökonomin Veronika Grimm [2] und von der Internationalen Politik [3]. Selbst die jetzige Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche hat im Herbst 2025 die Energiewende öffentlich als „gescheitert“ bezeichnet.
Am 29.07.2026 verabschiedete das Kabinett eine Novelle des EEG und das Netzanschlusspaket des BMWE [1]. Die Novelle ist umstritten [4] und muss noch vom Bundestag beschlossen werden:
- Erstmals seit Einführung der Förderung soll beim Netzausbau systematisch berücksichtigt werden, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind.
- Das 80 %-Ziel für 2030 und die ambitionierten Ausbaupfade sollen erhalten bleiben.
- Die Einspeisevergütung für Wind, PV und Biomasse soll beendet werden. Schrittweise sollen die Anlagen an die Direktvermarktung herangeführt werden.
- Alle neuen Anlagen sollen ihren Strom künftig eigenverantwortlich vermarkten. Mit einem schrittweisen Übergang soll dem Markt Zeit gegeben werden, attraktive Angebote auch für kleinere Anlagen zu entwickeln. Im EEG beenden wir die Einspeisevergütung für Wind, PV und Biomasse. Schrittweise werden alle Anlagen an die Direktvermarktung herangeführt.
Die Bundesregierung spricht ausdrücklich von einem „marktorientierten“, „kosteneffizienten“ und „netzverträglichen“ Ausbau.
Ist dieser „Paradigmenwechsel“ ausreichend?
Zunächst besteht Zeitdruck. Die beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen Fördersystems durch die EU-Kommission läuft Ende 2026 aus. Falls bis dahin keine Neuregelung in Kraft ist, könnten zwar laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft gesetzlich geforderte Gaskraftwerke-Neuanlagen in Betrieb genommen, allerdings noch nicht gefördert werden. Die EU muss den Änderungen, sofern sie im Bundestag beschlossen sind, noch zustimmen.
Die vorgelegte EEG-Novelle konzentriert sich vor allem auf Marktintegration, den schrittweisen Wegfall der festen Einspeisevergütung an 2027 und Kostensenkung bei der Förderung. Ein zweifellos wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Netzengpässe sollen durch Synchronisation von Ausbau der Erneuerbaren Energien und Netzausbau reduziert vorzugsweise vermieden werden, um die kostenträchtigen Abregelungen von Windenergie- und Solaranlagen zu vermeiden.
Netzausbau
Aber der Pferdefuß sind die Hemmnisse beim Netzausbau, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten. „Der Netzausbau kann häufig nicht mit dem Anlagenausbau Schritt halten“, heißt im Gesetzentwurf. Manche Regionen produzieren wesentlich mehr erneuerbaren Strom, als sie vor Ort verbrauchen.
Konkret geplant ist eine bessere regionale Steuerung des Zubaus. Netzbetreiber sollen „Hot Spots“ ausweisen, in denen ein hoher Teil der Stromerzeugung abgeregelt werden muss. In diesen Gebieten soll die Redispatch-Kompensation entfallen, geplant ist aber eine Deckelung auf einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Stromertrags der Anlage. Die Netzbetreiber sollen in „Hot Spots“ verpflichtet werden, das Netz prioritär zu optimieren, zu verstärken und auszubauen.
Negative Strompreise
Negative Strompreise sind in erster Linie eine Folge des unkoordinierten Ausbaus des Netzes und der Windenergie- und Solaranlagen. Mit ihrem zunehmenden Ausbau können die negativen Strompreise noch häufiger auftreten. Zwar setzt die EEG-Novelle stärker auf Marktmechanismen und eine systemorientierte Förderung, allerdings bleibt die Frage, wie sich die Risiken negativer Strompreise für Anlagenbetreiber und Investoren ausreichend begrenzen lassen.
Solarförderung
Einschnitte gibt es auch bei der Solarförderung. Bisher gilt: Wer Solarstrom in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag – dieser ist abhängig etwa von der Anlagengröße und dem Umfang der Einspeisung ins Netz. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt jedes halbe Jahr.
Ab 2027 sollen neue kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, vor allem kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen. Geplant ist nach dem bisher vorliegenden Entwurf der Bundeswirtschaftsministerin eine verpflichtende „Direktvermarktung“: Haushalte sollen Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, an Strombörsen vermarkten.
Energiespeicher
Für das seit Beginn der Energiewende bestehende fundamentale Problem der fehlenden Energiespeicher gibt es weiterhin keine substantiellen Lösungen, um in Zeiten tagelanger Dunkelflaute die Stromversorgung sicher zu stellen. Die aktuell in Planung, im Bau oder in Betrieb befindlichen Batterie-Großspeicher sind technisch primär darauf ausgerichtet, kurzfristige Schwankungen über einige Stunden auszugleichen. Sie können eine mehrtägige Dunkelflaute im Winter jedoch nicht überbrücken [5]. Der Ausbau vom Pumpspeicherkraftwerken in geeigneter Kapazität ist in Deutschland nicht möglich.
Das gesetzliche Ziel, 80 % erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030, bedeutet nicht, dass man einfach noch einmal dieselbe Menge Windräder und Solaranlagen hinstellt. Je höher der Anteil wird, desto wichtiger werden Flexibilität, Speicher, Netze, Strommarkt und steuerbare Nachfrage.
Quellen
[3] https://internationalepolitik.de/de/szenario-6-die-energiewende-scheitert
[4] https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/kritik-energiereform-reiche-100.html
[5] https://www.energie-klimaschutz.de/speicher-in-der-energiewende/