Die Offshore-Windenergie in der Nord- und Ostsee ist Teil der kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat das Ziel vorgegeben, die Windenergie Offshore bis zum Jahr 2045 auf 70 GW auszubauen. Diese Zielsetzung soll u.a. die Versorgungsunabhängigkeit von russischen Rohstofflieferungen ermöglichen. Diese Funktion macht Offshore-Windparks zu einem wesentlichen Baustein der deutschen Stromversorgung. Ihr plötzlicher durch Sabotage oder äußere Einwirkungen ausgelöster Ausfall hätte gravierendste Auswirkung auf die Stabilität des Netzes.
Ein zufriedenstellender Schutz vor Sabotage und Cyberangriffe kann allerdings nicht ausschließlich durch die Betreiber geleistet werden. Nach dem Grundgesetz (Art. 89, Abs. 2, Satz 2, GG) steht hier vor allem der Staat in der Pflicht.