Im folgenden Artikel wird die Rechtskonformität der europäischen Energiepolitik hinterfragt. Wir berichteten hier und hier über das Vorhaben der Europäischen Union, Taxonomie-Richtlinien aufzustellen, mit deren Hilfe sich die Umweltverträglichkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit feststellen lässt, um deren Förderungswürdigkeit beurteilen zu können. Die von der Kommission eingesetzte Technical Experts Group (TEG) für nachhaltige Finanzen kam zu dem Schluss, dass zu diesem Zeitpunkt „die Beweise für die Kernenergie komplex und im taxonomischen Kontext schwieriger zu bewerten sind“, was den möglichen erheblichen Schaden für andere Umweltziele betrifft. Das bedeutet, vorrangig „grüne“ Techniken fördern und keine finanzielle Unterstützung für die Kernenergie, weder für die Förderung noch für Neubauten.