Veraltete Nachtspeicher-Heizungen werden für die Energiewende neu entdeckt

Es war einmal: Heizen mit Strom sollte Briketts, Gas und Heizöl zurückdrängen – und den Kraftwerksbetreibern endlich einen kräftigen Absatz ihrer elektrischen Energie während der Nachtstunden bringen, in denen fast alle Stromverbraucher abgeschaltet waren. Die Kunden, die sich darauf einließen, klagten aber bald über die hohen Verbrauchswerte und die entsprechend hohen Kosten, die auch durch die Nachttarife nicht viel erträglicher wurden. Energiewirtschaftler und Physiker schimpften ohnehin über den Unfug, die edelste Energieform Strom für die Niedertemperatur-Wärmeerzeugung in Wohnungen zu dieser niedrigsten Energiequalität herabzustufen und quasi zu verschwenden.
Weil sich die Vermieter der mit Nachtstrom-Speicherheizungen ausgestatteten Mietwohnungen weigerten, sie wieder herauszureißen und durch bezahlbare Alternativen zu ersetzen, wurden die verärgerten Bewohner diese Geräte nicht los. Bis heute hat sich nichts daran geändert.
Aber vor einigen Jahren beschloss die Regierung die Energiewende und als ob die zahlreichen negativen Folgen dieser Politik, die schon oft kritisiert wurden, noch nicht ausgereicht hätten, erlebt jetzt auch noch die verpönte und zeitweise sogar mit Verbot bedrohte elektrische Nachtspeicherheizung möglicherweise eine Auferstehung. Grund dafür ist das Wetter. Die Energiewende-Politiker hatten in ihrer euphorischen Anbetung von Wind und Sonne als angeblich alle Stromerzeugungsprobleme lösende „neue“   Technologien (die weder neu, jedoch unwichtige Nischen-Techniken waren) offenbar ganz übersehen, dass der Wind oft nicht weht, manchmal sogar wochenlang, aber dann wieder auch ganz kräftig, was zu nicht verwendbaren gewaltigen Überschüssen an Windstrom führt. Dann gibt es die bereits legendären „negativen Strompreise“, zu denen diese Überschüsse in das benachbarte Ausland geleitet werden, das dafür auch noch Geld einstreicht. Wenn nicht einmal das mehr geht, weil niemand diesen Strom braucht und auch die Stromnetze ihre Engpässe haben, bleibt nur das Abschalten der Windparks durch die Netzbetreiber um den Zusammenbruch der überlasteten Verbindungen zu vermeiden. Aber auch das hat im EEG-Gesetz genau wie die verrückten Negativpreise eine ebenso irre Konsequenz: Die Windanlagen-Betreiber, deren Mühlen abgeschaltet werden, erhalten dafür, dass sie nichts liefern, eine Entschädigung.
Der Bundesverband Windenergie hat (stolz oder aber vorwurfsvoll) mitgeteilt, dass allein 2016 durch diese vorübergehenden Abschaltungen in Deutschland eine Stromerzeugung von mehr als 3700 Gigawattstunden (also 3,7 Milliarden Kilowattstunden) unterblieben sei. „Dies entspricht geschätzten Entschädigungsansprüchen von 373 Millionen Euro“ rechnete der Verband vor. Er hätte ergänzen können: „Und die Stromkunden haben das mit ihren Stromrechnungen bezahlen müssen. So läuft das eben bei der Energiewende.“
Die schlichte Idee, dieses Problem auf die deutsche Art zu lösen (Sinnloses durch Gesetze anzuordnen und den angerichteten Schaden durch Steuergelder zu bezahlen) ist tatsächlich die Auferstehung der Nachtspeicherheizung, die nun Windstrom bekommen sollte. Das gilt bekanntlich nur in der Heizperiode, in der es im Übrigen auch Flauten und somit keinen Windstrom gibt (siehe unten). Wobei außerdem unklar bleibt, wie man Windstrom vom Kohle- und Kernkraftstrom, die alle ununterscheidbar  aus der Steckdose kommen, trennen möchte. Die Physik ist  wieder einmal der Feind der Politik – und ebenfalls das Wetter.
Ein Experte des Essener RWI-Instituts meinte dazu: „Es ist sinnvoller, den schwankend anfallenden Windstrom in Nachtspeichern zu verbraten, als die Windräder stillstehen zu lassen und die Betreiber für nicht erzeugten Strom zu vergüten.“
Was der Experte wie schon alle Politiker vor ihm nicht berücksichtigt hat: Bei der von den Netzbetreibern Tennet, Amprion & Co. gefürchteten „Dunkelflaute“ im Winter (kein Wind für Wochen, weil das Russland-Hoch regiert, kaum Solarstrom, voll ausgelastete Nachbarländer, die nicht einspringen können und maximaler Stromverbrauch) droht der Blackout. Mit Windstrom kann dann niemand heizen, weil es den nicht gibt. Dann wären die Besitzer neuer Nachtspeicher ebenso wie schon die bedauernswerten Altbesitzer dieser Heizungsart  mit hohen Stromrechnungen konfrontiert. Zu dem Problem der Unterscheidung von „gutem“ und „bösem“ Strom in der Wohnung sagte der Experte leider nichts. Der „smarte“ Stromzähler mit einer stets aktiven Datenleitung zum Versorger wäre eine Kontroll- und Überwachungs-Lösung, die aber Datenschutzprobleme aufwirft. Dieser neue Kriegsschauplatz wurde unlängst mit Gesetzesunterstützung von der Regierung eröffnet.
Es wäre nicht verwunderlich, sondern passte logisch in das Erneuerbare-Energien-Gesetz, wenn es dann auch noch Strompreis-Subventionen für die bisherigen und die neuen Nachtspeicher-Opfer geben würde.

Man muss abwarten, ob die Auferstehung der Nachtspeicherheizung tatsächlich kommt. Mit dem Größten anzunehmenden Unfug (GAU) ist in der deutschen Energiepolitik stets zu rechnen.

Quelle:
Daniel Wetzel: „Das unerwartete Comeback des Nachtspeicherofens“, DIE WELT, 6.2.2018