Im Jahr 2030 sollen 8o% des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Dabei spielt die Windenergie eine wichtige Rolle. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im Juli verabschiedet. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft [1].
Was aber, wenn der Wind ausbleibt, die Sonne nicht scheint und wir immerhin noch rund 40% der täglichen Tagesspitzenleistung an elektrischer Leistung benötigen? Auch die angestrebte Verdopplung der erneuerbaren Energien hilft in dem Fall nicht weiter.