Nach einem Bericht der NNW [1] haben das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Europäische Rat eine Kompromissvereinbarung über Kriterien getroffen, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit umweltverträglich ist. Die sogenannte „Taxonomieregelung“ schließt die Kernenergie nicht ausdrücklich aus.