Entwicklung der Einspeise-Managementmaßnahmen

Jede Stromentnahme aus dem Stromnetz würden die in nur in engen Grenzen konstant zu haltende Spannung und Frequenz des Stromes beeinträchtigen, wenn nicht die Stromentnahme durch Stromnachlieferung ausgeglichen würde. Ein Zuviel an Strom im Netz ist aus gleichem Grund unzulässig. Dann sind Abregelungen von Stromerzeugern notwendig.

Die Netzbetreiber sind daher gesetzlich ermächtigt und verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu ergreifen. Man unterscheidet zwischen Redispatch-Maßnahmen, Einspeisemanagement und Anpassungsmaßnahmen. Bei Redispatch erfolgt eine Drosselung oder Erhöhung der Stromeinspeisung von Kraftwerken unter Ersatz der Kosten für den Erzeuger. Beim Einspeisemanagement erfolgt eine Abregelung von Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien- und KWK-Anlagen auf Veranlassung des Netzbetreibers, ebenfalls unter Entschädigungsleistungen für den/die Erzeuger. Bei Anpassungsmaßnahmen werden auf Verlangen des Netzbetreibers – ohne Entschädigung – Stromeinspeisungen und/oder Stromabnahmen angepasst, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Im Juni sei es nach einem Bericht der F.A.Z. [1] mehrmals zu chaotischen Zuständen im deutschen Netz gekommen, die nur mit Hilfe aus den Nachbarländern beseitigt werden konnten. An drei Tagen bestand nach Angaben der Netzbetreiber eine „starke Untereinspeisung, die zu einem Absinken der Netzfrequenz im gesamte europäischen Verbundnetz führte.“ Die Systemsicherheit sei gefährdet gewesen.

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Wie sicher ist die Versorgungssicherheit?

Die Bundesregierung plant den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle in Deutschland mit dem Ziel, die nationalen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren.  2038 soll nach Vorgaben der Kohlekommission das letzte Kohlekraftwerk seinen Dienst einstellen.  Die Kernkraft wurde bereits 2022 beendet. Durch den Kohleausstieg entfallen rund 43 Gigawatt gesicherte Leistung, durch den Ausstieg aus der Kernenergie ca. 10,8 Gigawatt. Insgesamt müssen also über 50 Gigawatt gesicherte Leistung in nicht mal 20 Jahren ersetzt werden. Das entspricht zusammen mehr als die Hälfte der gegenwärtigen konventionellen Kapazität [1].

Nach Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber, der Deutschen Energie-Agentur sowie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW werden weitere ersatzlose Stilllegungen von grundlastfähigen Kraftwerken eine nicht zu rechtfertigende Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland darstellen und darüber hinaus zu einer erhöhten Abhängigkeit von Stromimporten führen.

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Die Konzeption Zivile Verteidigung – oder „Haltet den Dieb“

Die von der Regierung präsentierte „Konzeption Zivile Verteidigung“ ist zwar eine Mogelpackung, sie kommt aber dennoch gerade noch zur rechten Zeit. Eine Mogelpackung ist sie, weil die Begründungen für das Anlegen von Notvorräten und von weiteren Maßnahmen, die an die Endzeit des 3. Reichs mit dem Bombenkrieg erinnern,  frei konstruiert und realitätsfern sind. Keine Terroristengruppe kann die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, Strom, Treibstoff oder Medizin so massiv stören, dass es zu bedrohlichen Engpässen kommen kann. Man arbeitet mit den in TV-Serien oft gesehenen, aber unrealistischen Hackerangriffen, die große Versorger lahmlegen und Chaos erzeugen. In Wahrheit haben sich diese Unternehmen längst auf derartige Bedrohungen eingestellt und haben ihre sensitiven und durch Störungen beeinflussbaren Bereiche abgeschirmt – z.B. durch deren völlige Isolierung vom hausinternen Computernetz, das wiederum ebenfalls gegen das Internet abgesichert werden kann und wird.

Vereinfacht gesagt: Man braucht nur den Stecker zum Internet oder zur WLAN-Verbindung ziehen.

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