Der Kernenergieausstieg verschärft den Druck auf Stromversorgung und CO2-Reduktionsziel

Im November startet in Glasgow die UN-Klimakonferenz 2021, international bekannt als COP 26 (United Nations Framework Convention on Climate Change, 26th Conference of the Parties). Laut britischer Presse werden 25.000 Teilnehmer (!) erwartet. Klimatourismus: ad absurdum. Hierbei wird wieder Bilanz gezogen über national erreichte CO2-Reduktionen seit der letzten Konferenz.

Deutschland, das sich gern als Musterschüler im Klimaschutz ausgibt, wird keinen Anlass haben, große Töne zu spucken:

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Verspätete Kritik am Bericht der Ethikkommission zum Kernenergieausstieg

Zehn Jahre zu spät und trotzdem aktuell: Offener Brief [3] an Matthias Kleiner und die Professoren der Ethikkommission Atomkraft von André D. Thess vom 30. Mai 2021:

Sehr geehrter Herr Kollege Kleiner,

„wir haben unsere Arbeit in diesen zwei Monaten in aller Unabhängigkeit getan […] das möchte ich zu Beginn deutlich hervorheben und an dieser Stelle auch meinen Dank insbesondere für diese Unabhängigkeit, die wir genossen haben, an die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin sagen.“ Diese Worte[1] sprachen Sie am 30. Mai 2011 auf der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichts „Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft“.

In Ihrer damaligen Funktion als Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) repräsentierten Sie als einer von acht Professoren die Stimme der Wissenschaft in dem siebzehn‐köpfigen Gremium. Auf der Grundlage Ihres Berichts beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 den Atomausstieg.

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Export von Brennelementen an Kernkraftwerke im Ausland ist rechtlich zulässig

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2018 war vereinbart worden:

„Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtsicher erreichen.“

Schon diese Vereinbarung war nicht konform mit der Zweckbestimmung des Atomgesetzes in der Fassung vom 24.02.2012, wo es heißt:

„Zweck dieses Gesetzes ist, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen.“

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“Bund zahlt 2,4 Milliarden an Energieversorger”

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt schrieb folgenden Leserbrief zu dem FAZ Bericht vom 5.3.2021:

Der FAZ-Bericht zu der „Einigung über Entschädigungen für den Atomausstieg“ wird sicher viele Halbwissende zur Sache zu Protesten anregen. Aufgrund der wirtschaftlichen Fakten war dies aber bereits mit dem überhasteten Ausstiegsbeschluss unserer Bundeskanzlerin im Jahr 2011 absehbar:

Den ersten Schlag gegen die deutschen Kernkraftwerke (KKW) führte im Dezember 2001 der Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Mit seinem “Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung” reduzierte er die Gesamtlaufzeit der KKW auf 30 bis 35 Volllastjahre (VLJ). (International waren damals bereits 40 bis 50 VLJ üblich.) Außerdem zwang Trittin die Energieversorgungsunternehmen (EVU) die kleineren KKW Stade und Obrigheim sofort stillzulegen.

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“Grüngefärbte” gerichtliche Entscheidung?

Die Ausfuhrgenehmigung von in Deutschland gefertigten, unbestrahlten Brennelementen für ein Kernkraftwerk in Belgien wurde von einer im Grenzgebiet zu Belgien lebenden  Privatperson beklagt. Das belieferte Kernkraftwerk stelle altersbedingt ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Die Ausfuhr von Brennelementen ist eine seit Jahrzehnten etablierte Praxis. Die vom Hersteller daraufhin beantragte aufschiebende Wirkung der Klage wurde vom Gericht abgelehnt.

Tobias Leidinger behandelt im Journal atw 11/12 2020 ausführlich die Frage, ob ein fairer und funktionierender Außenhandel in Deutschland so noch eine Perspektive hat und kommt dabei zu folgendem Fazit:

“Die Entscheidung des VG Frankfurt vom 16. Oktober 2020 überrascht: Sie gelangt unter Verkennung grundlegender Vorgaben des Außenwirtschafts-, Atom-, Unions- und Völkerrechts zu einem nicht tragbaren Ergebnis. Die Vorgaben des Rahmengesetzes aus § 14 Außenwirtschaftsgesetz im Verhältnis zum Atomrecht werden nicht gesehen. Die entscheidungserhebliche Frage, ob ein Privatkläger überhaupt die Rechtsmacht hat, Ausfuhrgenehmigungen nach § 3 Abs.3 Atomgesetz zu “vereiteln”, wurde prozessual unzulässig offengelassen. Die anschließend angestellte Abwägung der “gegenläufigen Interessen”, die im Ergebnis zum Nachteil des Herstellers ausfallen soll, fußt durchweg auf kaum vertretbaren Rechtsauffassungen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung baldmöglichst korrigiert wird: Zur Rehabilitation der dadurch in Frage gestellten Rechtsgrundsätze und im Interesse eines auch zukünftig fairen, funktionierenden Außenhandels in Deutschland.”

 

 

Bundesverfassungsgericht zur 16. Atomgesetz-Novelle

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (1) erläutern den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.9.2020 zum Inkrafttreten der 16. Atomgesetz-Novelle:

“Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. September 2020 entschieden, dass der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Beseitigung von Grundrechtsverletzungen, die im sogenannten Atomausstiegsurteil von 2016 festgestellt worden waren, nicht nachgekommen ist. Im Urteil von 2016 hatte das Gericht dem Gesetzgeber vorgegeben, die Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG) einzelner Kernkraftwerkbetreiber durch Schaffung einer Kompensationsregelung auszuräumen. Zur Umsetzung des Urteils wurde 2018 die 16. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Im aktuellen Beschluss kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Novelle aufgrund formeller Fehler nicht in Kraft getreten ist und auch im Falle des Inkrafttretens materiell unzureichend wäre.

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Bundesverfassungsgericht kippt Entschädigungsregelung

Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Er war wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossen worden. Der Energiekonzern Vattenfall hatte dagegen geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 12.November 2020, dass der Bundesgesetzgeber seine im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember 2016 ausgesprochene Verpflichtung zur Beseitigung bestimmter Verfassungsverstöße im Atomrecht trotz Ablaufs der dafür geltenden Frist noch nicht erfüllt habe, und zwar insbesondere nicht mit der 18. Atomgesetz-Novelle.Die Atomgesetznovelle von 2018 sei unzureichend und wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschieden die Karlsruher Richter. Der Finanzausgleich für die Kraftwerksbetreiber muss komplett neu geregelt werden.

Mit Urteil vom 6. Dezember 2016 erklärte das BVerfG die Regelungen zum beschleunigten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie (13. AtG-Novelle) teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Grund dafür war, dass die dort geregelten festen Abschalttermine der Kernkraftwerke eine im Wesentlichen vollständige Verstromung der den Kernkraftwerken zuvor aufgrund der Atomkonsensvereinbarung aus dem Jahr 2001 gesetzlich zugewiesenen sogenannten Reststrommengen nicht sicherstellen und hierfür auch kein angemessener Ausgleich gewährt wird. Vattenfall steht somit Ausgleich zu.

Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen und den Ausstieg bis 2022 verkündet.

 

Klimapolitik und Energiewende ruinieren Natur und Wirtschaft

 

In einer Zeitschrift [1] sprang ein hervorgehobener Text ins Auge.

„Die einzige Möglichkeit, klimaradikal Kohlendioxid einzusparen, wäre es, Gesellschaften gründlich zu verarmen. Noch nie versuchte ein Land wie Deutschland mit einer solchen Entschlossenheit, die Wurzeln seines Wohlstandes zu kappen“.

Diese Entwicklung beginnt in der Kanzlerschaft von Angela Merkel, die in der Zeit als CDU-Vorsitzende und Oppositionsführerin in einem VDE Dialog im November/Dezember 2003 die Regierung mit den Worten kritisierte:

„Die Regierung aber setzt alles daran, ganze Märkte ins Ausland zu verdrängen. Ob Pharma-Industrie, Genforschung oder Kernenergie – viele Zukunftsbranchen werden aus Deutschland vergrault. Ich frage mich ernsthaft, womit sollen wir in Deutschland künftig unser Geld verdienen? Vielleicht allein mit unrentabler Windenergie?“

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