Nehmt die Fakten der Stromerzeugung zur Kenntnis, bevor es zu spät ist

‚Wie sich die Bilder gleichen‘. Nicht die Arie aus „Tosca“ ist gemeint, sondern das stets gleichartige Aussehen der monatlichen Leistungskurven der Stromerzeugung. So überzeugend sie auch – trotz des kurzzeitigen sogar hohen Beitrages der Windenergie- und Solaranlagen – die Unverzichtbarkeit der konventionellen Stromerzeugung dokumentieren, sie werden offenbar von den Politikern nicht wirklich zur Kenntnis genommen. Die inzwischen verhängnisvolle energiepolitische Ausrichtung jedenfalls bleibt unverändert.

Erneut greifen wir auf eine Ausführung von Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt zurück, die er in diesem Fall unter Bezug auf den Erfahrungsbericht von Ulrich Waas in Umlauf brachte:

Man hätte dem Bundesumweltausschuss nur die nachfolgenden Diagramme der Leistungen im vergangenen Oktober 2022 vorlegen sollen, damit würde auch jeder energietechnische Laie im Ausschuss zweifelsfrei erkennen, dass nur bei starkem Wind und nur bei wolkenlosem Himmel eine nennenswerte Lastdeckung erreicht wird. Nachts ist das ohne Sonnenstrom nie der Fall, da wir dann immerhin noch etwa 40 % der Tagespitzenleistung auch dann benötigen.

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Energiekosten: Preisdeckel und Preisbremsen

Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Energiekostenmaßnahmen*):

Im Verhältnis zum Sommer 2021 sind die Großhandelspreise für Strom und Gas im Herbst dieses Jahres um ein Vielfaches angestiegen (zweitweise auf das 4,5Fache). Dies belastet die privateHaushalte und die Wirtschaft. Aktuell ist daher im Gespräch, Energiepreise staatlich zu begrenzen (Preisdeckel) oder Energiekosten der Verbraucher durch verbrauchsorientierte Ausgleichszahlungen teilweise auszugleichen („Preisbremse“). Beide Begriffe werden teilweise synonym verwendet. Aus ökonomischer Sicht sind Preisdeckel und verbrauchsorientierte Ausgleichszahlungen  indes unterschiedliche Mechanismen. Preisdeckel zielen darauf ab, die Marktpreise direkt zu beeinflussen. Ausgleichszahlungen versuchen hingegen, die erhöhten Kosten der Verbraucher (zum Teil) auszugleichen. Im Folgenden werden sie als Energiekostenmaßnahme (EMzusammengefasst.

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LNG-Anlieferung: Regierung springt über ihren ideologischen Schatten

In 2020 befanden sich für die Anlieferung durch Flüssiggastanker 36 Liquified-Natural-Gas (LNG)-Terminals an Europas Küste. Die Abbildung zeigt, welche europäischen Länder über Terminals verfügen. Aus Umweltschutzgründen einerseits und durch preiswerte Gaslieferungen aus Russland andererseits verzichtete Deutschland bislang auf Terminals an seiner Küste. Durch den Gaslieferstopp aus Russland hat sich die Gassituation zumal in Deutschland dramatisch geändert. Im Eiltempo werden jetzt an der deutschen Küste schwimmende LNG-Terminals geplant, gebaut und an das Gasnetz angeschlossen.

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Anhörung im Bundestag: Wo Energie-Fachleute zu Statisten werden

Am 9.11.2022 fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) statt.
In der Situationsbeschreibung heißt es:
„Die Bundesregierung und die Fraktion der CDU/CSU reagieren mit ihren
Gesetzentwürfen auf eine objektiv feststellbare Gefährdungslage der
Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter 2022/23 und
darüber hinaus. Neben anderen Maßnahmen soll daher auch eine befristete
Verlängerung des Leistungsbetriebs der drei derzeit am Netz befindlichen
Kernkraftwerke Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2 gesetzlich festgelegt
werden. Die Bundesregierung möchte diesen Betrieb bis spätestens 15.04.
2023 befristen und legt die Anlagen auf die Nutzung der vorhandenen
Brennelemente fest (Streckbetrieb über das Ende des natürlichen
Reaktorzyklus hinaus), der Entwurf der CDU/CSU sieht einen Weiterbetrieb
bis mindestens 31.12. 2024 vor, der in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag
mit den Betreibern geregelt wird und die Beschaffung frischen
Kernbrennstoffs voraussetzt.“

Einer der geladenen Experten war Ulrich Waas*). Seinen Bericht über die Anhörung brachte die Berliner Zeitung [1] am 13.11.2022:

Am Freitag, den 11. November, beschloss die Ampel nach monatelangem Kampf in der Koalition, den Atomausstieg auf den 15. April 2023 zu verschieben. Viele glauben oder wollen glauben, dass damit die Diskussion beendet sei. Aber kann eine Diskussion beendet sein, die noch gar nicht ehrlich geführt wurde?

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Kernkraftwerk Isar 2 liefert 400 TWh Strom

Die Presseerklärung vom 11.11.2022  der Preussen Elektra, eine Tochter von E.ON,  verdeutlicht den Irrsinn, auf die deutschen Kernkraftwerke zu verzichten:

Am Wochenende wird das Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2) einen weiteren Meilenstein in seiner Betriebsgeschichte erreichen: Das Kraftwerk wird  am Abend des 11. November die Marke von 400 Milliarden Kilowattstunden (entsprechend 4oo Terawattstunden) erzeugten Stroms überschreiten. Damit ist das KKI 2 weltweit erst das zweite Kernkraftwerk, das diesen Rekord erreicht hat. Vor dem KKI 2 gelang dies der ebenfalls von PreussenElektra betriebenen Anlage Grohnde in Niedersachsen im Frühjahr 2021. In den knapp 34 Jahren seines Betriebs ersparte das KKI 2 der Umwelt 400 Millionen Tonnen CO2, die bei einer Verstromung durch Kohle- und Gaskraftwerke stattdessen entstanden wären.

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Endlagerung in Deutschland nicht mehr in diesem Jahrhundert?

Weder verfüge ich über prophetische Gabe, noch liegt mir fern, mir auf die Schulter zu klopfen, aber die angekündigte Verschiebung der Standortauswahl für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle im angekündigten Ausmaß war vorauszusehen. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt.

Unsere Leser empfehle zuerst einen Blick auf den dazu verfassten Bericht zu werfen, bevor Sie die nachfolgende Information der Kerntechnischen Gesellschaft Fachinfo 28/2022 vom 15.11.2022 lesen.

Ende vergangener Woche hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt, dass sie über die erste zeitliche Abschätzung zum weiteren Verfahren der Standortauswahl mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in eine Diskussion eintreten möchte. Anfang dieser Woche hat BASE dazu Fragen grundsätzlicher Bedeutung aus seiner Sicht sowie Anhaltspunkte zur tatsächlichen zeitlichen Neueinschätzung öffentlich gemacht.

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Lithium – Fluch und Segen

Grundprinzip der Batterie ist die unterschiedliche Tendenz verschiedener Elemente, Elektronen aufzunehmen bzw. abzugeben. In der Gesamtheit der existierenden Elemente gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Kombinationen, die die Verbindung dieser Elemente für die Konstruktion einer elektrochemischen Batterie mit einer ausreichenden Spannung ihrer Bestandteile ermöglichen. Man kann diese Anzahl nicht mehr vergrößern. Und diese Konstruktionsmöglichkeiten wurden von der Physikalischen Chemie in ihrer Forschung seit vielen Jahrzehnten untersucht. Grundlegend neue Erkenntnisse sind daher im Rahmen der Elektrofahrzeuge auch bei heute wieder hochlaufender Batterieforschung nicht zu erwarten.

Als ein „ideales“ Material für negative Elektroden elektrochemischer Zellen [1] hat sich Lithium erwiesen. Vorteile von Lithium-Batterien gegenüber anderen Primärzellen mit wässrigen Elektrolyten (beispielsweise Alkali-Mangan-Batterie oder Zink-Kohle-Batterie) sind eine höhere Energiedichte und spezifische Energie, die hohe Zellspannung, die sehr lange Lagerfähigkeit durch geringe Selbstentladung sowie der weite Temperaturbereich für Lagerung und Betrieb [1].

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Die Energiewende führt zu einem gewaltigen Rohstoffbedarf

Als hätte es die eindringliche Warnung vor der Ausbeutung der Rohstoffreserven in Meadows Buch „Grenzen des Wachstums“ von 1969 nie gegeben, führt die durch die Umweltbewegung erzwungene Energiewende zu einer gnadenlosen Ressourcenverschwendung und die Rohstoffförderung zu dramatischen Umweltschäden.

„Stellen Sie sich vor“, schreibt Vince Ebert in seinem Buch „Lichtblick statt Blackout“, „heute würden in Deutschland nicht 47 Millionen Verbrenner, sondern 47 Millionen Elektroautos herumfahren. Es gäbe überall Ladestationen und die Batterieproduktionsfirmen wären das wirtschaftliche Rückgrat unserer Wirtschaft. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die heutige Umweltbewegung die Ressourcenverschwendung anprangern würde: Die Produktion dieser Akkus ist (wegen Rohstoff- und Energiebedarf) eine Katastrophe. Der irrsinnige Stromverbrauch durch das permanente Aufladen ist nicht nachhaltig. Und überhaupt: Was ist mit dem ganzen Batterie-Müllberg, der Jahr für Jahr anwächst? So kann es nicht weitergehen…“

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Praxisnahe mobile Lademöglichkeit für die kostengünstige und batterieschonende Betriebsweise von E-Autos

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt sieht für die E-Mobilität eine Chance in den allgemeinen Akzeptanzbereich vorzurücken, wenn zum Beispiel in Supermärkten ein mobiles Ladegerät mit primärseitigem Schuko-Stecker und sekundärseitigem Typ 2 Stecker für das E-Auto, mit einer Zwischenbox zur Strombegrenzung auf 10 A (kurzzeitig 16 A) bei 1,5 mm2 Installationsleitung (230 V, 10 A Dauerlast) für 2,3 kW Ladeleistung angeboten würde. Oder bei Drehstromanschluss primärseitig 400 V CEE Steckdose bei 2,5 mmZuleitung mit Strombegrenzung auf 18,5 A für 12,8 kW Ladeleistung im Dauerladebetrieb.

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Ende des Verbrennungsmotors? Nein.

Ab 2035 sollen in der EU keine Autos mehr mit Verbrennermotor verkauft werde. Die Verabschiedung des Gesetzes sei nur noch eine Formsache. Es ist der erste Fixpunkt im großen Klimaschutzpaket der EU. Wirtschaft und Gesellschaft werden einem Klima-Dirigismus unterworfen, für den es keine wissenschaftlich gesicherten Belege gibt. Der Verkehr in der EU ist mit 16 Prozent an allen CO2-Emissionen in der EU beteiligt.

In der EU sollten dann nur noch Automodelle ohne klimaschädlich Abgase zu kaufen sein. In der Regel also Elektrofahrzeuge. Im Gegenzug müsse die EU dann dafür sorgen, dass es einen Überfluss an erneuerbarer Energie, ein lückenloses Ladesäulen-Netz und sicheren Zugang zu Rohstoffen für die Batterieproduktion. Drei Bedingungen drei Fehlanzeigen, schreibt der General-Anzeiger am 29./30.10.2022.

Man hätte erwarten können, dass die Festlegung auf E-Autos in der EU-Klimabilanz auch zuvor verlässlich durchgerechnet wurde. Wie notwendig eine CO2-Bilanz-Analyse für den gesamten Lebenszyklus von Verbrennermotoren und E-Autos ist, wird aus der grundlegenden Untersuchung von Professor Gautam Kalghatgi [1] deutlich, dem Energieingenieur in den Bereichen Verbrennung, Motoren, Kraftstoffe und Energieforschung, Gastprofessor an der Oxford University, dem Imperial College London, der Technical University Eindhoven, der KTH Stockholm und der Sheffield University:

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