Schweden: Große Zustimmung für Endlagerung in Standortgemeinden

Glückliches Schweden! Während sich in Deutschland die Endlagerung abgebrannter Brennelemente – bedingt durch öffentliche und politische Widerstände – zu einer unendlichen Geschichte entwickelt, erkennt die schwedische Bevölkerung in der Standortregion die Notwendigkeit der Endlagerung und bekennt sich mit deutlicher Mehrheit zu dem Vorhaben der Tiefenlagerung.

86% der Einwohner der betroffenen Gemeinden unterstützen eine Verpackungsanlage in Oskarshamn und ein geologisches Tiefenlager für ausgediente Brennelemente in Forsmark (Gemeinde Östhammar) in Schweden. Dies zeigt eine jährliche durchgeführte Umfrage im Auftrag der schwedischen Entsorgungsorganisation Svensk Kärnbränslehantering AB (SKB)*).

Für die Umfrage hat das Analyse- und Forschungsunternehmen Novus 800 Einwohnerinnen und Einwohner der schwedischen Gemeinden Oskarshamn und Östhammar vom 8. März bis 2. April 2023 telefonisch befragt. «Die Unterstützung für Tiefenlager ist in Östhammar und Oskarshamn stärker denn je», schrieb SKB mit Blick auf den Vorjahreswert von 84% Zustimmung der Befragten in beiden Gemeinden. Die Umfrage aus dem Jahr 2023 zeigte zudem, dass etwas mehr als 90% der Befragten in den beiden Gemeinden der Meinung seien, dass SKB einen positiven Beitrag zur lokalen Entwicklung leisten werde.

Mit der Verpackungsanlage in Oskarshamn und dem geologischen Tiefenlager für ausgediente Brennelemente in Forsmark verfüge SKB über ein «weltweit führendes, genehmigtes Verfahren für die Endlagerung von Reststoffen aus Kernkraftwerken», hielt das Unternehmen fest. Zudem wurde betont, dass die Finanzierung gesichert sei und die nutzniessenden Generationen der Kernkraft mit der Tiefenlagerung der Abfälle ihre Verantwortung auch hinsichtlich einer sicheren Entsorgung wahrnehmen würden.

*)SKB, Medienmitteilungen, 22. Juni 2022 und 8. Mai 2023 und Nuklearforum Schweiz vom 11. Mai 2023.

Wo unser Atommüll lagern soll

 Unter diesem Titel berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) am 13.04.2023 über den Besuch des Niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer (Diplom-Sozialwirt) und weiterer Politiker im Schacht Konrad. Dr. Hermann Hinsch verfasste dazu folgenden Leserbrief:

Noch werden im Schacht Konrad keine radioaktiven Abfälle eingelagert, und so konnten die Politiker es wagen, eine Grubenfahrt zu machen. Aber frei von Radioaktivität ist die Grube natürlich nicht, wie auch sonst nichts auf dieser Welt. Das Gestein, in diesem Fall Erz mit einem Gehalt an Eisen von 27 – 33 %, enthält die radioaktiven Elemente Thorium, Uran und Kalium 40, dazu einige unbedeutende Radionuklide. In der folgenden Tabelle sind die Gehalte pro Tonne nach den Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) aufgelistet, und dazu die daraus berechenbaren Aktivitäten in Becquerel (Bq) pro kg. 1Bq ist ein Strahlenereignis pro Sekunde. Die Bezugsgröße kg ermöglicht den Vergleich mit dem menschlichen Körper, dieser enthält etwa 100 Bq/kg.

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Frankreich: Baugenehmigung für geologisches Tiefenlager beantragt

Die französische Entsorgungsorganisation Andra hat am 16. Januar 2023 den Baugenehmigungsantrag für ihr geologisches Tiefenlager Cigéo eingereicht. Diese Anlage kann frühestens 2027 gebaut werden und dient der Entsorgung langlebiger hochaktiver und mittelaktiver Abfälle. Zum langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt werden die Abfälle dort 500 Meter tief unter dem Erdboden im Tongestein eingeschlossen.

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Schweden: Umweltgenehmigung für Ausbau des SFR-Tiefenlagers erteilt

Die schwedische Entsorgungsorganisation Svensk Kärnbränslehantering AB (SKB) hat am 21. Dezember 2022 vom Land- und Umweltgericht eine mit Auflagen verbundene Umweltgenehmigung zur Erweiterung des geologischen Tiefenlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle in Forsmark – SFR – erhalten. Mit dem Erweitern der Anlage wird Platz für die Entsorgung kurzlebiger schwach- und mittelaktiver Abfälle aus dem Rückbau der schwedischen Kernkraftwerke geschaffen.

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Endlagerung in Deutschland nicht mehr in diesem Jahrhundert?

Weder verfüge ich über prophetische Gabe, noch liegt mir fern, mir auf die Schulter zu klopfen, aber die angekündigte Verschiebung der Standortauswahl für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle im angekündigten Ausmaß war vorauszusehen. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt.

Unsere Leser empfehle zuerst einen Blick auf den dazu verfassten Bericht zu werfen, bevor Sie die nachfolgende Information der Kerntechnischen Gesellschaft Fachinfo 28/2022 vom 15.11.2022 lesen.

Ende vergangener Woche hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt, dass sie über die erste zeitliche Abschätzung zum weiteren Verfahren der Standortauswahl mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in eine Diskussion eintreten möchte. Anfang dieser Woche hat BASE dazu Fragen grundsätzlicher Bedeutung aus seiner Sicht sowie Anhaltspunkte zur tatsächlichen zeitlichen Neueinschätzung öffentlich gemacht.

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NAGRA schlägt Endlagerstandort vor

Die Schweizer Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat nach eigenen Angaben [1] am 12. September 2022 Nördlich Lägern als Standort zur Entsorgung aller radioaktiven Abfälle in einem geologischen Tiefenlager vorgeschlagen. Das Gebiet liegt in den Kantonen Aargau und Zürich, nordwestlich von Bülach. Dieser Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze.

Die Brennelementverpackungsanlage soll beim bestehenden Zwischenlager in Würenlingen, im Kanton Aargau, erstellt werden. Von den drei vertieft untersuchten Gebieten weist Nördlich Lägern die größte geologische Barrierewirkung, die beste Stabilität der Gesteinsschichten sowie eine hohe Flexibilität für die Anordnung des unterirdischen Lagers auf.

Seit 2018 läuft die Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager, in denen radioaktive Abfälle aus Kernkraftwerken, Medizin, Industrie und Forschung zukünftig dauerhaft sicher entsorgt werden.

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Endlagerung: Das „1-Millionen-Jahre“-Missverständnis

Internationale Grundlagen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle sind in der Reihe IAEA Safety Standards die „Safety Requirements No. WS-R-4 „Geological Disposal of Radioaktive Waste“ aus 2006 und die „EU-Council Directive on the management of spent fuel and radioactive waste“ aus 2010, um zwei Beispiele zu nennen. In keiner dieser Grundlagen wird die Forderung nach einer 1-Millionen-Jahre Sicherheit der Endlagerung erhoben.

Die 1 Millionen Jahre sind eine deutsche „Erfindung“. Auslöser war dem Vernehmen nach ein Vortrag des ehemaligen Abteilungsleiters im Bundesumweltministerium,  Wolfgang Renneberg, in der U.S National Regulatory Commission (NRC)  zu Beginn der Bundeskanzler Schröder-Ära gewesen, in dem er – unabgesprochen mit den nuklearen Beratungskommissionen des Bundes –  die Empfehlung dieser Langfristsicherheit machte.  Dieser Zeitraum wird im späteren Genehmigungsverfahren in der Form, wie er in den Sicherheitsanforderungen für ein Endlager festgeschrieben ist, Probleme bereiten. Die Nachweise sind in der gebotenen Stringenz nicht zu führen. Auch geologisch nicht. Denn zum Beispiel habe sich der 240 Mio. Jahre alte Salzstock in Gorleben im Laufe seiner Geschichte nach oben bewegt, wodurch sich seine Form änderte.

Dipl.-Phys. Ulrich Waas, Erlangen erklärt, warum es dieser langen Zeitspanne nicht bedarf:

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Das Erkundungsbergwerk Gorleben wird geschlossen

Die Bundesregierung wird das von ihr im Jahre 2001 für die Endlagerung radioaktiver Abfälle als „eignungshöffig“ bezeichnete Erkundungsbergwerk in Gorleben endgültig schließen. Dies geht aus der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 14.06.2022 veröffentlichten Presseerklärung [1] hervor. Der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurde ein Rückbau-Auftrag erteilt. Die Schließung umfasse die Verfüllung von Bergwerk und Schächten unter Verwertung des Salzes der Salzhalde und den Rückbau von Tagesanlagen, soweit für diese keine anderweitige Nutzung in Betracht kommt.

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Bei Endlagern für radioaktive Abfälle nichts Neues

Oder: Suchen, um nicht zu finden (FAZ 2008)

Dass die Endlagerung auch von hochradioaktiven Abfällen bei vorurteilsfreier und zielgerichteter Vorgehensweise verantwortungsvoll möglich ist, belegen die Endlagerprojekte in Finnland und Schweden. Deutschland tut sich bereits schwer mit der Endlagerung schwachradioaktiver Abfälle. Abfälle, die in einigen Staaten wie zum Beispiel Frankreich oberirdisch endgelagert werden. In Deutschland sollen sie dagegen in tiefen geologischen Formationen verbracht werden, stapeln sich seit Jahrzehnten aber in Lagerhallen, weil die für die Endlagerung verantwortliche Bundesregierung nicht in der Lage ist, ein Endlager bereit zu stellen, allen politischen Vorsätzen zum Trotz. Die Endlagerungspolitik war wiederholt unser Thema, unter anderem hier, hier, hier und hier.

Unser Gastautor Dr. Dipl. Phys. Hermann Hinsch, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Schachtanlage Asse*) im Bereich der Erforschung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle tätig, nahm einen kürzlich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erschienen Artikel zum Anlass für den nachstehenden Beitrag:

„Das Hauptargument gegen Kernenergie war immer die angeblich ungelöste Endlagerfrage. Nun sorgen vor allem die „Grünen“ dafür, dass das Thema wieder groß in die Medien kommt. Es hieß bei den Kernenergiegegnern immer, sich mit der Frage der Endlagerung zu befassen hat erst dann Sinn, wenn alle Kernkraftwerke abgeschaltet sind und damit kein neuer Abfall dazu kommt. Dieser Zeitpunkt ist nun in Deutschland gekommen und wird gefeiert.

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Schließung des Bergwerkes Gorleben. 1,7 Milliarden Euro zum Fenster rausgeworfen

Letzter Akt der politischen Gorleben-Groteske: Am 17. September 2021 gab das Bundesumweltschutzministerium die Schließung des Bergwerkes Gorleben bekannt [1]. Damit wurden 1,7 Milliarden Euro zum Fenster hinausgeworfen. Bereits im „Zwischenbericht Teilgebiete Standortauswahlverfahren“ vom 28.09.2020 war Gorleben vom weiteren Auswahlverfahren wegen angeblicher Defizite im Deckgebirge ausgeschlossen worden.

Diese Aussage steht im eindeutigen Widerspruch zur Aussage der rot-grünen Bundesregierung in der Vereinbarung der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000, in der es heißt:

„Die analytisch bestimmten Hebungsraten des Salzstockes lassen erwarten, dass im Hinblick auf mögliche Hebungen auch in sehr langen Zeithorizonten (größenordnungsmäßig 1 Mio. Jahre) nicht mit hierdurch verursachten Gefährdungen zu rechnen ist. Es wurden keine nennenswerten Lösungs-, Gas- und Kondensateinschlüsse im Älteren Steinsalz gefunden. Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierenfunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen.“

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