Verfassungsbeschwerde gegen die Energiepolitik der Bundesregierung

Nach einer Meldung der Jungen Union vom 12.12.2023 [1] haben Mitglieder der Jungen Union (JU) in Nordrhein-Westfalen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und insbesondere gegen die Beendigung der Nutzung der emissionsarmen Kernkraft erhoben.

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CO2-Netto-Null wird bei der Stromerzeugung nur mit Wind und Sonne nicht erreicht werden können

Francis Menton [1] ist überzeugt, dass das Netto-Null-Ziel, also die Reduzierung des vom Menschen durch die Verbrennung fossiler Energieträger erzeugten CO2-Emissionen auf null, nicht erreicht werden kann. In seiner Analyse [2] beschreibt er die Gründe:

 

Das derzeit erklärte Ziel der Klimabewegung ist, bis 2050, wenn nicht früher, “Netto-Null” gesamtwirtschaftliche Kohlenstoffemissionen zu erreichen. Die Regierungen im Wesentlichen aller westlichen Länder mit den fortschrittlichsten Volkswirtschaften haben sich in der einen oder anderen Form verpflichtet, dieses Ziel zu erreichen. Einige dieser Länder mit Netto-Null-Verpflichtungen haben gar noch frühere Ziele, oft in den 2030er Jahren, um die Netto-Null-Emissionen aus der Stromerzeugung zu erreichen.

Es ist wirklich erstaunlich, wie viele scheinbar anspruchsvolle Regierungen die Netto-Null-Stromverpflichtung eingegangen sind, ohne dass es irgendwo auf der Welt ein Demonstrationsprojekt gibt, das zeigt, wie dies möglich ist und zu welchen Kosten.

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Netto Null und die Augenwischerei

 

Egal, ob Green Deal der Europäischen Union, ob Klimaneutralität, Netto Null oder Dekarbonisierung, hinter allen Begriffen steht die Verminderung des vom Menschen verursachten Kohlenstoffdioxids (CO2) in der Atmosphäre bis hin zur vollständigen Vermeidung von CO2-Emissionen.

Die Größenordnung, um die es dabei allerdings geht, sollte allen bewusst sein, um das politische Vorhaben beurteilen zu können. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre beträgt derzeit 420 ppm (particles per million) mit einer jährlichen Zunahme um ca. 2,2 ppm (Mittelwert der letzten 15 Jahre).  Diese Angabe bedeutet:

420 CO2-Parikel in 1.000.000 Luftpartikel

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Wissenschaftliche Erkenntnisse und Vernunft kontra Klima-Wahn

Die nachfolgenden Ausführungen von Prof. Dr. Hermann Harde (em.), Helmut-Schmidt-Univeresität Hamburg anlässlich der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 19. April 2021 zum Gesetzentwurf  “Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote” ist ein einzigartiges Plädoyer für die Rückkehr zur rationalen, wissenschaftlich gesicherten Betrachtung des Klimawandels und der Energiewende. Ein früherer Fachbeitrag von Harde erschien hier.

Gewissermaßen zur Einstimmung auf das Harde-Plädoyer wird ein Teil seiner Schlussbemerkungen an den Anfang gestellt:

“Eine Energietransformation von den fossilen Brennstoffen weg zur so genannten Sauberen Energie basiert auf der Vorstellung, dass der Mensch mit seinen CO2-Emissionen das Klima kontrollieren und damit auch die Welt retten kann. Dies ist eine absolute Wahnvorstellung. Seit es auf der Erde Wetter und damit auch ein Klima gibt, wird dies durch interne und externe natürliche Einflüsse sowie Rückwirkungen bestimmt. Wir müssten die Sonnenaktivität oder die Umlaufbahn der Erde kontrollieren, um unser Klima maßgeblich zu beeinflussen. So hat sich über Millionen von Jahren auch bei zeitweise deutlich größeren Änderungen in der CO2-Konzentration oder der Temperatur, als wir sie derzeit beobachten können, das Klima stets durch interne Regelungsprozesse selbst stabilisiert.

Bisher gibt es keinen wirklichen Beleg für die Hypothese einer ausschließlich anthropogen verursachten globalen Erwärmung. Dagegen gibt es viele Anzeichen dafür, dass sich die Biosphäre bei einer höheren CO2-Konzentration in der Atmosphäre und bei leicht höheren Temperaturen deutlich besser entwickelt.

Trotzdem werden mittlerweile weite Teile unserer Bevölkerung, der Medien und besonders unserer politischen Vertreter indoktriniert von einigen Organisationen und Vereinigungen, die sich entweder aus ideologischer Überzeugung, politischen Interessen oder wider besseres Wissen darauf versteift haben zu verbreiten, der einzige Weg die Erde zu retten sei, sämtliche CO2-Emissionen einzustellen.”

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Net Zero ist einer angemessenen Prüfung zu unterziehen

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes aus 25.09.2019 verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Die Änderung war durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes [1] vom 29.04.2021 ausgelöst worden.

Der Beschluss und auch die Art und Weise der Gesetzesänderung haben erhebliche Kritik ausgelöst [2], [3], [4]. Über die gigantischen Kosten der angestrebten Klimaneutralität für Wirtschaft, Industrie, Verkehr und Haushalte wie auch den sozialen Verwerfungen erfährt man  von der Bundesregierung nichts und nur wenig in den Medien.

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