Der großen Transformation fehlt das Geld

Der Pleitegeier kreist über der „großen Transformation“, dem totalen Umbau unserer Energieversorgung und der Wirtschaft mit dem Ziel der Klimaneutralität.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte der Bundesregierung einen Strich durch ihre maßlosen Pläne. Das BVerfG hatte am 15. November 2023 geurteilt, dass das Gesetz über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Damit hat sich Karlsruhe erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zum Umgang mit Sondervermögen geäußert. Es hat die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Krediten erstmals ausführlich rechtlich geklärt. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), wo die Voraussetzungen für das Sondervermögen nicht gegeben sind [1]. Sondervermögen sind keine Vermögen, sondern ein Vernebelungsbegriff für die Schuldenaufnahme neben dem Bundesetat.

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Starke Kostensteigerung bei Offshore-Windparks

Das Beratungsunternehmen PwC kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass es keinen finanziellen Anreiz mehr für den Bau von Offshore-Windenergie in Dänemark gibt [1]. Die ehrgeizigen Offshore-Windpläne der dänischen Regierung sind aufgrund starker Preissteigerungen und steigender Finanzierungskosten vom wirtschaftlichen Scheitern bedroht. Materialpreise, Zinssätze und Strompreisunsicherheit haben die Projekte unrentabel gemacht. Die Investitionskosten sind in nur zwei Jahren um 30 % von 2.500 $/kW im Jahr 2021 auf 3.240 $/kW im Jahr 2023 gestiegen.

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Anstieg der Natur- und Klimakatastrophen ist wissenschaftlich nicht belegt

Eine neue wissenschaftliche Studie bestätigt, was GWPF-Berichte und -Stellungnahmen seit einiger Zeit betonen: Natur- und Klimakatastrophen sind im 21. Jahrhundert eher zurückgegangen als zugenommen [1].

Seit Jahren veröffentlichen internationale Organisationen wie das UN-Büro für Katastrophenvorsorge (UNDRR), die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und das Internationale Rote Kreuz (IFRC) Berichte, in denen behauptet wird, dass klimabedingte Katastrophen derzeit eskalieren (Wetter, Klimakatastrophen verfünffachen sich in 50 Jahren, sagt UN-Bericht).

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Kabinett hebt CO2-Speicher-Verbot auf

Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis 2045 „Klimaneutralität“ zu erreichen*), lässt Verbotenes plötzlich wieder möglich erscheinen. Ohne einen deutlichen Ausbau der CO-Speicher bleibt ein klimaneutrales Europa außer Reichweite.

 Noch in 2021 wurde der von der FDP-Fraktion gestellte Antrag, die CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität zu ermöglichen, von allen Parteien im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abgelehnt [1]. Dabei hatte die Bundesregierung selbst in einem Evaluierungsbericht die Anwendung des CO2-Speicherungsgesetzes sowie „die vielfältigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Fortschritte zur CCS-Prozesskette summarisch dargestellt und herausragende Projekte exemplarisch erläutert“ [2].

Nunmehr billigte die Bundesregierung am 29. Mai 2024 den Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2-Speichergesetz), wodurch das Verbot aufgehoben wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist die Speicherung im Untergrund der Nordsee.

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Biodiesel als Strategie gegen chinesische E-Auto-Schwemme

Nach langen kontroversem Ringen beschloss die EU-Kommission im Sommer 2023 ein von Klimaaktivisten vehement gefordertes Verbot von Neufahrzeugen mit Verbrennermotor ab 2035.  Einzige Ausnahme: Neue Verbrennermotoren ausschließlich mit synthetischen, klimaneutralen Kraftstoffen sollen noch erlaubt sein.

Bislang war das eher eine theoretische Möglichkeit, denn es gab diese Treibstoffe nicht in ausreichender Menge. Doch nun scheint sich eine Lösung anzubahnen: Der als „Biodiesel“ vermarktete Treibstoff HVO100 aus verbrauchtem Pflanzenfett ist ein Dieselersatz, der nach Ansicht von Automobilverbänden praktisch in allen auf dem Markt verfügbaren Dieselmotoren verwendet werden kann. Der Biodiesel sei sogar noch sauberer als herkömmlicher Diesel. Weniger Stickoxide und Feinstaub würden ausgestoßen. Und klimaneutral ist er ohnehin.

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Kupferbedarf kann mit der Elektroauto-Politik nicht Schritt halten

Kupfer kann nicht schnell genug abgebaut werden, um mit der aktuellen Politik Schritt zu halten, die den Übergang zu Elektrofahrzeugen (EVs) erfordert, so eine Studie der University of Michigan [1].

Kupfer ist für die Stromerzeugung, -verteilung und -speicherung von grundlegender Bedeutung. Laut GlobalData sind weltweit mehr als 709 Kupferminen in Betrieb, wobei die größte die Escondida-Mine in Chile ist, die im Jahr 2023 schätzungsweise 882.100 Tonnen Kupfer produzierte.

Das mag nach viel klingen, ist es aber angesichts der weltweit zunehmenden Elektrifizierung nicht. Die Michigan-Studie „Copper mining and vehicle electrification“ hat sich auf das Kupfer konzentriert, das in den kommenden Jahren allein für die Produktion von Elektrofahrzeugen benötigt wird.

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Schweiz widerspricht dem Europäischen Gerichtshof

Seniorinnen der Schweiz klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Überprüfung der schweizerischen Klimapolitik. Auf ihre Klage urteilte das Gericht, dass die Schweiz aufgrund von Versäumnissen ihrer Klimapolitik die Europäische Menschenrechtskonvention verletze. Das wegweisende Urteil ist ein Präzedenzfall für 46 Mitgliedsstaaten des Europarats. Somit wird erwartet, dass die EGMR-Entscheidung mehr Menschen ermutigen würde, Klimaklagen gegen Regierungen einzureichen.

Ein Ausschuss des Schweizer Parlaments hat dieses Urteil zurückgewiesen und widerspricht dem Gerichtshof, die Schweiz habe die Menschenrechte ihrer Bürger verletzt, indem sie nicht genug getan habe, um den Klimawandel zu verhindern.

Das Urteil stieß in der Schweiz auf breite Kritik, und der Rechtsausschuss des Oberhauses stimmte dafür, es mit der Begründung abzulehnen, dass das Land genügend Maßnahmen ergreife, sagte Andrea Caroni, ein Abgeordneter des Ausschusses.

Auch die Schweizer Regierung hatte sich gegen die Entscheidung des Straßburger Gerichts gewehrt. Nach Auffassung des Schweizer Umweltministers sei das Urteil schwer mit der direkten Demokratie zu vereinbaren. In Volksabstimmungen werden regelmäßig die Grenzen der nationalen Politik ausgelotet. So habe sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% gegenüber 1990 zu senken. Die Regierung hatte zwar strengere Maßnahmen vorgeschlagen, um das Ziel zu erreichen, aber das Schweizer Stimmvolk lehnte sie in einem Referendum 2021 ab.

„Erkaufte“ Wissenschaft

Die Bundesregierung will seit der Ex-Kanzlerin Angela Merkel den kompletten Umbau der gegenwärtigen Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur, sie will die „große Transformation“.*) Dazu bedarf es einer griffigen, den Bürgern verständlichen Begründung. Naturschutz und Klimawandel bieten sich an. Diese Themen berühren sie emotional und moralisch. Um überzeugend zu wirken, müssen sie mit Warnungen, besser noch mit Prognosen über katastrophale Entwicklungen verbunden werden, wenn sich der Mensch weiterhin unbegrenzt der Natur und der Bodenschätze bedient.

Von den wissenschaftlichen Erkenntnissen werden nur die herangezogen, die in das neue zu formierende Weltbild passen. Umwelt- und Artenschutz werden neu definiert, um neue Wege der Energiebereitstellung zu ermöglichen. Absolut unwissenschaftlich ist, wenn eine Theorie als allein gültig vonseiten der Wissenschaft polarisiert wird, wie im Fall des vom Menschen verursachten CO2 als alleiniger Schuldiger am Klimawandel geschehen. Dazu John Clauser: „Absolut unwissenschaftlich ist, wenn eine Theorie als allein gültig vonseiten der Wissenschaft polarisiert wird, wie im Fall des vom Menschen verursachten CO2 als alleiniger Schuldiger am Klimawandel geschehen.“

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OVG verlangt weitere Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Das deutsche Klimaschutzgesetz verlangt, die als „schädliche Treibhausgase“ bezeichneten Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65% im Vergleich zu 1990 zu senken. Bis 2045 will Deutschland komplett klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase emittieren, als in der Natur gebunden werden. In der letztgültigen Fassung des Gesetzes werden die einzelnen Bereiche wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Gebäude nicht mehr separat sanktioniert, wenn sie ihre Klimaschutzziele verfehlen. Was im Prinzip sinnvoll ist, denn für die Atmosphäre und für das Klima spielt es keine Rolle, woher das Treibhausgas stammt.

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Wasserstoff – Sekt oder Selters der Energiewende?

Dr. Jürgen Schulz

Claudia Kemfert, Energieexpertin am Deutschen Institut für Wirtschaft (DIW), bezeichnete Wasserstoff einmal als den ‚Champagner der Energiewende[1]. Viele Politiker, und besonders die Leitmedien, haben diesen Ausdruck wiederholt aufgegriffen, so dass er mittlerweile fest etabliert in den Köpfen der Gesellschaft verankert ist. Champagner ist jedoch teuer, und er wird nur zu besonderen Anlässen konsumiert, das weiß jeder. Die Medien haben es jedoch geschafft, die Idee in die Köpfe zu pflanzen, dass eine ‚Champagner-Wirtschaft‘ erstrebenswert, machbar und vor allem bezahlbar ist. Der Champagner-Vergleich gilt sicherlich, wenn man an die Nationale Wasserstoff Strategie (NWS) vom Ende her denkt [2a, b]. Die NWS wurde 2020 von der Bundesregierung verabschiedet. Sie bildet ein Kernelement der deutschen Energiewende. Der Wasserstoff wird dabei sowohl als Brennstoff als auch als Baustoff (Werkstoff) angesehen [2a, b]. Vornehmlich jedoch ist er als Brennstoff für die NWS von zentraler Bedeutung, denn bezogen auf die Masse, enthält eine Menge von 10% Wasserstoff dieselbe Energie wie 100% Erdgas [3].

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