Energie-Utopien und technische Realität

Schauen wir einmal über den nationalen Tellerrand. Auch in Großbritannien gibt es Kritik an dem vollständigen Verzicht auf Kohle, Gas und Erdöl zur Stromerzeugung. Nachfolgend das Urteil eines britischen Fachmannes zur Decarbonisierung und sein Urteil über die Energiewende in Deutschland. Seine Aussagen sind auszugsweise und übersetzt wiedergegeben.

Michael Kelly:

„Die Entscheidung Großbritanniens, eine umfassende Dekarbonisierung der Wirtschaft in Angriff zu nehmen, ist von oberflächlichem Denken geprägt, das die technische Realität ignoriert. Das Netto-Null-Ziel der Regierung für 2050 sei ohne größere soziale Störungen nicht erreichbar“. Professor Michael Kelly ist emeritierter Professor für Ingenieurwissenschaften an der Universität von Cambridge und ehemaliger Chefwissenschaftler des Ministeriums für Gemeinden und Kommunalverwaltung [1].

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Deckelung der EEG-Umlage – vorerst

In unserem Bericht aus Mai 2020 (hier) zitierten wir den E.on Vorstandsvorsitzenden Theyssen mit den Worten:

„Die EEG-Umlage werde im kommenden Jahr durch die Decke schießen. Das sei so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Finanzierung der Energiewende durch die EEG-Umlage ist ein grundsätzlich verfehltes System.“

Theyssens Prognose traf ins Schwarze. Vor wenigen Tagen veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber die monatliche Abrechnung für das EEG-Umlagekonto. Demnach sackte der Kontostand im Juni ins Rote auf minus 1.162.745.858,44 Euro ab. Die EEG-Umlage soll die Differenz aus der Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und den tatsächlichen Markterlösen decken.

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„Green Deal“ vereinbar mit Lissabon-Vertrag und Energiecharta?

Im folgenden Artikel wird die Rechtskonformität der europäischen Energiepolitik hinterfragt. Wir berichteten hier und hier über das Vorhaben der Europäischen Union, Taxonomie-Richtlinien aufzustellen, mit deren Hilfe sich die Umweltverträglichkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit feststellen lässt, um deren Förderungswürdigkeit beurteilen zu können. Die von der Kommission eingesetzte Technical Experts Group (TEG) für nachhaltige Finanzen kam zu dem Schluss, dass zu diesem Zeitpunkt „die Beweise für die Kernenergie komplex und im taxonomischen Kontext schwieriger zu bewerten sind“, was den möglichen erheblichen Schaden für andere Umweltziele betrifft. Das bedeutet, vorrangig „grüne“ Techniken fördern und keine finanzielle Unterstützung für die Kernenergie, weder für die Förderung noch für Neubauten.

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Forschungsbedarf über die biologische Wirkung elektromagnetischer Felder

Was man über den Stromnetzausbau auch wissen sollte.

Die Energiewende macht einen gewaltigen (einige tausend Kilometer) Ausbau des Stromübertragungsnetzes erforderlich. Die bevorzugten Standorte für Energieanlagen befinden sich an der deutschen Küste sowie in Nord- und Ostsee (offshore). Die vorhandenen Höchstspannungsnetze allerdings reichen nicht aus, den von den Windenergieanlagen erzeugten Strom in die entfernten Verbrauchszentren West- und Süddeutschlands zu transportieren. Problematisch ist besonders die für Windkraft typische, oft durch extreme Schwankungen und gelegentlich sehr hohe Leistungsspitzen gekennzeichnete Stromerzeugung. Wegen der gegenüber Wechselstromübertragung geringeren Leistungsverluste ist die Hochspannungsgleichstrom-Übertragung (HGÜ) vorgesehen. Bürgerproteste gegen Freileitungen machen streckenweise eine Erdverkabelung der Übertragungsleitungen erforderlich, über die wir hier  berichteten. Doch was bewirken die von stromdurchflossenen Leitern erzeugten elektromagnetischen Felder beim Menschen?

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Kohle bleibt Hauptenergiequelle im globalen Energiesystem

Ungeachtet eines fehlenden stichhaltigen und allgemein anerkannten wissenschaftlichen Beweises über die Wirkung des Kohlenstoffdioxids CO2 auf das globale Wettergeschehen verpflichteten sich bis auf China, Indien und die USA (durch Vertragskündigung) alle übrigen teilnehmenden Staaten an der Pariser Klimakonferenz von 2015, Maßnahmen zur CO2-Einsparung zu ergreifen, um die mittlere Globaltemperatur unter 2 0C, besser noch 1,5 0C zu halten. Dem liegt die unbewiesene These zugrunde, dass das vom Menschen durch Verbrennung erzeugte CO2 den Klimawandel verursacht. Wird es zu einer CO2-Einsparung kommen?

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Unglaublich, wie Stromkunden berappt werden

Steigende Stromkosten trotz überschüssiger Stromproduktion: Bei einer Stromschwemme sollten geringere Kosten zu erwarten sein. Zumal immer mehr Ökostrom produziert wird, der angeblich so günstig sein soll. „Die Sonne schickt keine Rechnung“, so lautete der vor mehr als zwanzig Jahren verkündete politische Slogan. Was läuft da schief? Geringere Preise an der Strombörse kommen bei den Stromkunden nicht an. Warum? Schuld ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das wirtschaftsübliche Entwicklungen auf den Kopf stellt und – politisch gewollt – marktwirtschaftliche Grundsätze zu Lasten der Stromkunden aushebelt.

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Asse: Abfall-Rückholung gegen fachlichen Rat und Vernunft

 

Das ehemalige Salzbergwerk, nach Betriebsende für Forschungszwecke dort eingerichtete Versuchsendlager Asse II bei Remlingen in Niedersachsen war (wieder einmal) Thema in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [1]. Für Asse II gibt es den gesetzlichen Auftrag einer unverzüglichen Stilllegung. Hierzu wird die Rückholung sämtlicher in Asse II eingebrachten radioaktiver Abfälle gefordert. In der Mitteilung [1] heißt es: „Für die Rückholung der Abfälle seien nicht nur ein Rückholbergwerk, sondern auch der Bau einer Abfallbehandlungsanlage mit einem Zwischenlager notwendige Voraussetzungen. Der Bau des Rückholbergwerks solle nach aktueller Planung im Jahr 2023 starten. Zehn Jahre später solle mit der Bergung der Abfälle begonnen werden.“

„Ob und wieweit eine Rückholung tatsächlich machbar ist, insbesondere unter den Aspekten Zeitlimits (Standfestigkeit der Grube), Sicherheit und Strahlenschutz für die Bergleute sowie Akzeptanz seitens lokaler Bevölkerung für ein oder gar mehrere neue, in jedem Fall notwendige übertägige Zwischenläger“, war und bleibt für die KTG [2] völlig offen.

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NGO’s fordern Aufnahme der Kernenergie in die EU-Taxonomieregelung

Wir berichteten hier über das Vorhaben der Europäischen Union, Taxonomie-Richtlinien aufzustellen, mit deren Hilfe sich die Umweltverträglichkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit feststellen lässt, um deren Förderungswürdigkeit beurteilen zu können. Diese Richtlinien schließen die Kernenergie nicht ausdrücklich aus, gleichwohl hatten sieben europäische Energieversorger eine objektive Bewertung der Kernenergie gefordert.

Wie WNN berichtete [1], hat nunmehr eine Gruppe von Nicht-Regierungsorganisationen mit mehr als 100 Wissenschaftlern und Umweltschützern an die Europäische Kommission geschrieben und eine „rechtzeitige und gerechte Bewertung“ der Kernenergie in der EU-Taxonomie gefordert. Der Brief wurde von Satu Helynen, amtierender Präsident der Plattform für nachhaltige Kernenergietechnologie (SNETP), an EU-Energiekommissar Kadri Simson und an zwei Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis und Frans Timmermans, gesendet.

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Bei längerem nationalen Stromausfall ist Kollaps der gesamten Gesellschaft fast nicht zu verhindern

Auch bei Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung müssten, wie in der Kerntechnik grundsätzlich üblich, auf Grund theoretischer Überlegungen und wissenschaftlicher Untersuchungen Störfälle und Ereignisse, die den großflächigen Stromausfall zur Folge hätten, vorausgesehen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ihrer Verhinderung eingeplant werden.

Die Bundesregierung hat in den Jahren 2011/2012 zwei Studien erstellen lassen, deren Ergebnis von großer Brisanz sind, die aber, so scheint es, von den Auftraggebern nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen worden sind.

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Sicherer Kernkraftwerkbetrieb unter Pandemie-Bedingungen

Eine Pandemie wie durch SARS-CoV-2 bedeutet für den Betrieb von Kernkraftwerken eine spezielle Form der Personalplanung und des Personalschutzes. Die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke fordern im Abschnitt „Kriterien für das Management der Sicherheit“ von der Unternehmensführung eines Kernkraftwerkes, die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sicherzustellen und zwar derart, dass auf der Anlage stets eine ausreichende Anzahl qualifizierten internen Personals verfügbar gehalten wird, um (unter anderem) den bestimmungsgemäßen Betrieb und die Störfallbeherrschung auf allen Sicherheitsebenen zu gewährleisten [1].

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