Aufruf in der Schweiz: Stoppt die Energiewende

Der jährliche Strombedarf der Schweiz bewegt sich um die 62 Terawattstunden(TWh). Je nach Szenarien wird der Strombedarf bis 2050 auf 90 TWh ansteigen. Die Kernenergie trägt rund 35% zur Schweizer Stromversorgung bei. Die Kernenergienutzung ist auch in der Schweiz umstritten. Sollten die vorgesehenen  Abschaltzeitpunkte für Kernkraftwerk Beznau (2028), Gösgen (2038) und Leibstadt (2043) bestehen bleiben, dann würden weitere 23 TWh fehlen. Ein Importbedarf von 15 TWh sei vorstellbar. Seit längerer Zeit schon werden Bedenken über die künftige Sicherheit der Schweizer Stromversorgung geäußert.

Der nun folgende Aufruf „Stoppt die Energiewende“ stammt von Beat Gygi, erschienen in der WELTWOCHE 5/2023 am 2. Februar. In Teilen ist der Aufruf auch auf Deutschland übertragbar:

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Fragwürdige Einschätzung der Stromversorgungssicherheit

Die deutsche Stromversorgung ist nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums auch ohne Kernkraft und bei einem kompletten Kohleausstieg bis 2030 mittelfristig gesichert. Das gelte auch bei einem deutlich steigenden Stromverbrauch etwa durch Wärmepumpen oder E-Autos, hieß es am 04. Januar 2023 aus dem Ministerium unter Bezug auf einen Bericht zur Versorgungssicherheit im Stromsektor für die Jahre 2025 bis 2031. Der Bericht der Bundesnetzagentur wird nun innerhalb der Bundesregierung beraten.

Der Bericht beruht den Angaben zufolge auf zwei wissenschaftlichen Analysen, bei denen die Versorgungssicherheit in verschiedenen Situationen durchgespielt wurde, bei wechselndem Wetter und mit Ausfällen. Es sei auch geprüft worden, ob der Strom unter unterschiedlichen Bedingungen auch bei den Verbrauchern ankommt, Krisenszenarien seien aber nicht beleuchtet worden. Das Wirtschaftsministerium leitet daraus Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung ab.

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Grüne Energiepolitik der Widersprüche

Der Drang nach sauberer Energie könnte verrückterweise zu einer höheren Nachfrage nach russischem Gas führen, prognostiziert Ralph Schöllhammer*) [1].

In der gesamten deutschen Geschichte war die Realität ein Ärgernis, mit dem man sich auseinandersetzen und keine Tatsache, der man sich stellen musste. Wie der Philosoph Hegel einmal witzelte: „Wenn Fakten meiner Theorie widersprechen, desto schlimmer für die Fakten“.

Diese Tradition setzt sich bis heute fort. Zum Zeitpunkt des Schreibens [1] dieser Zeilen protestieren Mitglieder der Grünen gegen den Ausbau des Kohleabbaues rund um das Dorf Lützerath und fordern ein Ende der Nutzung von Kohle zur Energiegewinnung. Dem Ausbau des Bergbaus stimmte jedoch der deutsche Bundesminister für Wirtschaft und Klima Robert Habeck zu – der ja selbst Mitglied der Grünen ist. Konfrontiert mit diesem Widerspruch und dem Argument, der Ausbau der Kohle sei notwendig, um den Niedergang der Kernenergie zu kompensieren, stellte ein grüner Bundestagsabgeordneter klar, dass die Parteibasis weder Kohle noch Atomkraft wolle.

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Bundeswirtschaftsministerminister zeigt sich weiterhin uneinsichtig

Zu dem F.A.Z.-Artikel „Habeck lässt Wissing im Atomstreit abblitzen“ vom 04.01.2023 nimmt Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt Stellung.

In dem F.A.F.-Artikel vertritt Habeck die Ansicht, die Versorgungssicherheit in Deutschland sei jetzt und in Zukunft auch ohne Kernkraftwerke gewährleistet, auch bei steigendem Strombedarf. Deutschland verfüge über eines „der sichersten und zuverlässigsten Stromsysteme weltweit“. Entscheidend dafür sei der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, der mit dem Kohleausstieg bis 2030 einhergehe.

Dazu Prof. Alt: „Es ist unverständlich, wie man auf den Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke mit CO2– freier Stromproduktion und auf Kohle und Gas/Öl-Kraftwerke verzichten zu können glaubt, wenn man sehenden Auges zur Kenntnis nehmen muss, dass dreieinhalb Wochen im Dezember 2022 der Anteil der Solar- und Windenergieanlagen, wie vorstehendes Diagramm doch eindeutig zeigt, wetterbedingt nahezu unbedeutend ist:

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Energiefakten am Beispiel November 2022

Im Jahr 2030 sollen 8o% des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Dabei spielt die Windenergie eine wichtige Rolle. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im Juli verabschiedet. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft [1].

Was aber, wenn der Wind ausbleibt, die Sonne nicht scheint und wir immerhin noch rund 40% der täglichen Tagesspitzenleistung an elektrischer Leistung benötigen? Auch die angestrebte Verdopplung der erneuerbaren Energien hilft in dem Fall nicht weiter.

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„Deutschland wird sein Netto-Null-Ziel aufgeben müssen“

Angespornt von Umweltaktivisten verfolgen Politiker in der gesamten entwickelten Welt mit äußerster Ernsthaftigkeit Pläne der klimaneutralen Technik, im englischsprachigen Raum mit „Net Zero“ bezeichnet.  Bürger werden mit Hunderten von Milliarden Euro zur Kasse gebeten, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei ist die Energiespeicherung zur Sicherung eines überwiegend Windenergie- und Solar-Stromerzeugungssystems, um Netto-Null zu erreichen, ein enormes und sehr wahrscheinlich unlösbares Problem.

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Deutschland und Europa verlieren als Industriestandort an Wettbewerbsfähigkeit

Die Wirtschaftsexperten*) Roland Berger, Clemens Fuest, Hans-Werner Sinn, Christoph Teis und Peter-Alexander Wacker veröffentlichten in der FAZ vom 3.11.2022, was die Energiepolitik der kommenden Jahre zur Bewältigung der gegenwärtigen Energiekrise beinhalten muss.

Eingangs wird vorausgeschickt, dass die Stromproduktion auf ein Vielfaches des heutigen Wertes steigen werde, weil der Verkehr, die Heizung der Häuser und industrielle Prozesse elektrifiziert werden sollen. Nach Szenarien wird der Stromverbrauch auch bei steigender Energieeffizienz in Deutschland schon bis 2030 um rund 25 Prozent zunehmen. Im Jahr 2021 kamen noch rund 40 Prozent der Stromversorgung aus Kernkraft und Kohle. Die letzten Kernkraftwerke sollen schon im kommenden April abgeschaltet werden, die Kohlekraftwerke bis 2030. Falls das so umgesetzt wird, muss der Bedarf an regelbaren Energien in den kommenden Jahren primär durch den massiven Ausbau von Gaskraftwerken gedeckt werden.

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Blackout: Bundesregierung missachtet Gesetze der Physik

Es häufen sich Meldungen in den Medien über die Gefahr eines längerfristigen totalen Stromausfalls (Blackout), über seine katastrophalen Folgen je nach Dauer des Ausfalls, über Ratschläge wie man sich in dieser Situation zu verhalten hat und welche Vorkehrungen sinnvollerweise jeder Bürger treffen sollte. Meldungen, wie sich Kommunen, Krankenhäuser, Unternehmen auf einen Blackout zu schützen versuchen. Meldungen, die viele Menschen in Deutschland verunsichern.

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Nehmt die Fakten der Stromerzeugung zur Kenntnis, bevor es zu spät ist

‚Wie sich die Bilder gleichen‘. Nicht die Arie aus „Tosca“ ist gemeint, sondern das stets gleichartige Aussehen der monatlichen Leistungskurven der Stromerzeugung. So überzeugend sie auch – trotz des kurzzeitigen sogar hohen Beitrages der Windenergie- und Solaranlagen – die Unverzichtbarkeit der konventionellen Stromerzeugung dokumentieren, sie werden offenbar von den Politikern nicht wirklich zur Kenntnis genommen. Die inzwischen verhängnisvolle energiepolitische Ausrichtung jedenfalls bleibt unverändert.

Erneut greifen wir auf eine Ausführung von Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt zurück, die er in diesem Fall unter Bezug auf den Erfahrungsbericht von Ulrich Waas in Umlauf brachte:

Man hätte dem Bundesumweltausschuss nur die nachfolgenden Diagramme der Leistungen im vergangenen Oktober 2022 vorlegen sollen, damit würde auch jeder energietechnische Laie im Ausschuss zweifelsfrei erkennen, dass nur bei starkem Wind und nur bei wolkenlosem Himmel eine nennenswerte Lastdeckung erreicht wird. Nachts ist das ohne Sonnenstrom nie der Fall, da wir dann immerhin noch etwa 40 % der Tagespitzenleistung auch dann benötigen.

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Energiekosten: Preisdeckel und Preisbremsen

Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Energiekostenmaßnahmen*):

Im Verhältnis zum Sommer 2021 sind die Großhandelspreise für Strom und Gas im Herbst dieses Jahres um ein Vielfaches angestiegen (zweitweise auf das 4,5Fache). Dies belastet die privateHaushalte und die Wirtschaft. Aktuell ist daher im Gespräch, Energiepreise staatlich zu begrenzen (Preisdeckel) oder Energiekosten der Verbraucher durch verbrauchsorientierte Ausgleichszahlungen teilweise auszugleichen („Preisbremse“). Beide Begriffe werden teilweise synonym verwendet. Aus ökonomischer Sicht sind Preisdeckel und verbrauchsorientierte Ausgleichszahlungen  indes unterschiedliche Mechanismen. Preisdeckel zielen darauf ab, die Marktpreise direkt zu beeinflussen. Ausgleichszahlungen versuchen hingegen, die erhöhten Kosten der Verbraucher (zum Teil) auszugleichen. Im Folgenden werden sie als Energiekostenmaßnahme (EMzusammengefasst.

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