Schlechtes Wetter für die Windkraft: FDP fordert Rücksicht auf den Natur- und Artenschutz – Bericht Nr. 2

Auch dieser zweite Bericht handelt von der endlich auch im Bundestag aufgelebten kritischen Debatte über die Windenergie. Die letzten Wochen waren in der GroKo durch erheblichen Streit über die Bedingungen für den beschlossenen weiteren Windkraftausbau gekennzeichnet – dazu gab es auf dieser Webseite den Bericht Nr. 1. Aber auch die Opposition im Parlament meldete sich mit Kritik und Forderungen. Nach der grundsätzlichen Kritik der AfD an der gesamten Klima- und Energiepolitik der Regierung hat jetzt auch – überraschenderweise – die oppositionelle FDP Forderungen erhoben, die dem Natur- und Artenschutz dienen und zerstörerische Konsequenzen des Windkraftausbaus verhindern sollen.

Es scheint sich tatsächlich bei einigen politischen Parteien – jedoch nicht bei den GRÜNEN und der Partei DIE LINKE – eine zunehmend kritische Bewertung der Konsequenzen des extremen Ausbaus der Windenergieanlagen durchzusetzen. Die mittlerweile über 1000 Bürgerinitiativen, die dagegen kämpfen, haben offenbar ein Umdenken bewirkt. Und nun die Liberalen…

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Schlechtes politisches Wetter für die Windkraft -Bericht Nr.1

Die letzten Wochen brachten nicht nur für die GroKo erheblichen, allerdings hauptsächlich selbstgemachten, internen Ärger.  Auch die Windturbinenhersteller und ihre im Windschatten tätigen Mitverdiener sowie die politischen Unterstützer dieser für die Regierung wichtigsten Maßnahme zum sog. Klimaschutz hatten eine schwere Zeit. Das geschah nicht ganz zufällig, denn die von den Kritikern angeprangerte „Verspargelung Deutschlands“ mitsamt allen ihren Nebenwirkungen hat einen stetig zunehmenden Widerstand zur Folge. Er wächst gewissermaßen proportional zum immer weiter gehenden Ausbau dieser Technik, deren prinzipielle und schwerwiegende Nachteile immer klarer zum Vorschein kommen – und nicht nur in Deutschland.
Zu den grundlegenden Nachteilen und Problemen des mit staatlicher Planwirtschaft (das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) erzwungenen riesenhaften Ausbaus der Windstromerzeugung ist bereits viel geschrieben worden (1, 2, 3, 4). Dennoch soll dieser Ausbau nach dem Willen der Großkoalitionäre fortgesetzt werden.

Doch gerade in der Großen Koalition beginnt ein Streit zwischen der CDU/CSU und der SPD über die Bedingungen, die dafür sorgen sollen, dass der beschlossene Windkraftausbau mit weniger Belastungen und Schäden für Mensch und Umwelt einhergehen muss.
Dies ist auch der Gegenstand dieses ersten Berichts zu dieser für das Gelingen der Energiewende angeblich wichtigsten Technik der Stromerzeugung mit „Erneuerbaren Energien“, die man allerdings  in einem Physikbuch nicht finden wird, weil es erneuerbare Energien nicht gibt. Die Erfinder dieses Begriffs haben es leider versäumt, in dem Physik-Schulbuch den Abschnitt über den 1. Hauptsatz der Thermodynamik zu studieren.
Doch selbsternannte „Vorreiter“ brauchen keine Rücksicht auf die Physik zu nehmen.

 

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Die Reaktorsicherheitskommission eine unabhängige, qualifizierte Beratungskommission der Bundesregierung

Die Bestätigung der Sicherheit der belgischen Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 durch die RSK-Reaktorsicherheitskommission (siehe auch entsprechenden Artikel auf dieser Webseite) hat „Experten“ auf den Plan gerufen, deren Glaubwürdigkeit von Medien und auch von Teilen unserer Politiker anscheinend höher bewertet werden als die der RSK.

Die Bezeichnung Experte*ist rechtlich nicht geschützt. So werden in der Politik laut Wikipedia „häufig die Mitglieder der Fachausschüsse in der Tagespresse als Experten bezeichnet, ohne dass ihnen irgendeine zugehörige fachliche Ausbildung eigen wäre“. Mit dem Hinweis auf einen “Experten” bei der Erläuterung eines naturwissenschaftlich/technischen Zusammenhangs ist man in den Medien rasch zur Hand, suggeriert man doch dem Leser oder Zuschauer damit Sachkompetenz und Seriosität. Gerade bei umweltrelevanten Themen mit im allgemeinen hohem Aufmerksamkeitsgrad beim Publikum erreicht der Gebrauch des Begriffs “Experte” mittlerweile inflationäre Ausmaße.

So nahmen Parlamentarier der Linken die negative Beurteilung der obigen RSK-Bewertung durch die „International Nuclear Risk Assessment Group“ **)zum Anlass, das Bundesumweltministerium nach Einzelheiten der RSK-Beauftragung zu fragen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellte in seiner Antwort***) eingangs klar, dass seitens der Bundesregierung eine offizielle Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraftwerken anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen, grundsätzlich nicht erfolgt. Die sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Kernkraftwerke läge in der alleinigen Verantwortung der dafür zuständigen belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC). Nur der nationalen zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde lägen alle Unterlagen vor, um eine Bewertung der Sicherheit im Hinblick auf zu unterstellende Störfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik abgeben zu können.

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BRH: “Die Energiewende droht zu scheitern”

Mit diesem Titel erschien am 28.09.2018 eine Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes. Unsere Leser wird diese Erkenntnis nicht neu sein. Die “Arbeitsgemeinschaft Energie und Umwelt” hat seit langem und in etlichen Berichten auf die gravierenden Fehler der Energiewende und ihre negativen Folgen für Umwelt, Wirtschaftlichkeit und der Stromversorgungssicherheit ausführlich hingewiesen und vor einem unkoordinierten und ausufernden Ausbau der regenerativen Energien und ihrer marktwirtschaftsfeindlichen Förderung gewarnt. Nun endlich gelangt auch der Bundesrechnungshof zu dieser Erkenntnis. Noch ist sein ausführlicher Bericht nicht veröffentlicht, seine Pressemitteilung aber ist bereits ein Schlag ins Gesicht all jener Politiker, die allzu sehr ihren ideologischen Grundsätzen gefolgt sind, statt rationale Politik zu betreiben.

Der Bundesrechnungshof bilanziert Stand der Umsetzung der Energiewende:

„Die Bundesregierung droht mit ihrem Generationenprojekt der Energiewende zu scheitern. Darauf deuten teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin“, bilanziert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Berichts an den Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Der enorme Aufwand und die starke Belastung der Bürger und Wirtschaft stehen in krassem Missverhältnis zum bisher dürftigen Ertrag der Energiewende. Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung umsteuern“, sagte Scheller.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das BMWi die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Die bisherigen finanziellen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte sind enorm. Der Bundesrechnungshof geht für das Jahr 2017 von mindestens 34 Mrd. Euro aus. Trotzdem wird Deutschland fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass dies auch auf Mängel bei der Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi zurückzuführen ist.

Damit lässt das BMWi die notwendige Handlungsbereitschaft vermissen, die angesichts eines derart komplexen Projekts zu erwarten wäre. So hat es auch nach fünf Jahren nicht genau bestimmt, was es tun muss, um die Energiewende so zu koordinieren, dass die Bundesregierung die damit verbundenen Ziele wirtschaftlich erreicht.

Der Bundesrechnungshof hat Möglichkeiten aufgezeigt, die die Koordination und Steuerung der Energiewende verbessern können. So ist beispielsweise eine gesamtverantwortliche und entscheidungsbefugte Stelle für die Umsetzung der Energiewende unerlässlich.

Nicht nur für die Steuerung, sondern auch für die Akzeptanz der Energiewende ist es notwendig, dass das BMWi die Kosten der Energiewende vollständig transparent macht. Es muss außerdem klar machen, was genau es unter den Zielen der Bezahlbarkeit und der Versorgungssicherheit bei der Energiewende versteht. Die Bundesregierung sollte den Ansatz aufgeben, die Energiewende mit einer Vielzahl komplizierter Gesetze und Verordnungen zu regeln. Vielmehr sollte sie einen rechtlichen Rahmen und ökonomische Anreize zu umweltverträglichem Verhalten setzen. In Betracht käme dafür z. B. eine allgemeine CO2-Bepreisung. Dadurch könnten verschiedene derzeit zu zahlende Umlagen und Steuern entfallen und auch das bisherige Regelungsdickicht könnte erheblich gelichtet werden.

Das BMWi hat die Vorschläge des Bundesrechnungshofes überwiegend zurückgewiesen. Es sieht keinen Handlungsbedarf und hält die Energiewende für effektiv und effizient koordiniert.

In den letzten fünf Jahren wurden für die Energiewende mindestens 160 Mrd. Euro aufgewendet. Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähig­keit von Regierungshandeln. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes sind entscheidende Verbesserungen bei der Koordination und Steuerung der Energiewende unumgänglich.

USA bringen Gesetze zur Förderung der Kernenergie auf den Weg

Was interessieren uns in Deutschland US-Gesetze zur Förderung der Kernenergie, könnte sich der Leser fragen, zumal doch die Kernenergie in Deutschland ein auslaufendes Modell ist. Genau deshalb, weil sich Deutschland mit dieser Entscheidung international ins Abseits manövriert. Staaten, die die CO2-Emissionen vermindern wollen, haben erkannt, dass dieses Ziel nur bei verstärkter Nutzung von Kernkraftwerken möglich ist, um eine sichere Stromversorgung aufrecht zu erhalten. Selbst in den Vereinigten Staaten, wo die Wettbewerbssituation für die Kernenergie infolge preisgünstiger Förderung von Gas und Öl (Fracking) schwierig geworden ist, werden politische Schritte unternommen, so genannte fortgeschrittene Kernkraftwerke zu entwickeln, beziehungsweise, die bereits begonnene Entwicklung weiter zu unterstützen.

Wie “World Nuclear News” am 19. September berichtete, wurde am 13. September 2018 der Nuclear Energy Innovation Capabilities Act (NEICA) vom US-Parlament verabschiedet. Die im März vom Senat verabschiedete Gesetzesvorlage soll das Department of Energy (DOE) veranlassen, Partnerschaften mit privaten Innovatoren zu priorisieren, um fortschrittliche Reaktorkonzepte zu testen und zu demonstrieren. Das Gesetz ermächtigt die Schaffung eines nationalen Reaktor-Innovationszentrums, das die technische Expertise der nationalen Laboratorien der USA und des DOE zusammenbringt, um den Bau von Versuchsreaktoren zu ermöglichen. Eingebunden ist die Nuclear Regulatory Commission (NRC), die ihr Fachwissen zu Sicherheitsthemen einbringen soll und gleichzeitig etwas über die neuen Technologien lernen kann, heißt es im Bericht. Die Gesetzgebung weist das DOE auch an, eine reaktorbasierte schnelle Neutronenquelle für das Testen fortschrittlicher Reaktorbrennstoffe und -materialien zu entwickeln und ein Programm zur Verbesserung der Fähigkeit zur Entwicklung neuer Reaktortechnologien durch leistungsfähige Computermodellierungs- und -simulationstechniken durchzuführen.

Eine weitere gesetzliche Initiative zur Kernenergieförderung ist der Internetseite des US Nuclear Energy Institute (NEI) zu entnehmen. Eine parteiübergreifende Gruppe von US-Senatoren hat den Nuclear Energy Leadership Act (NELA) eingebracht, ein Gesetz, das Amerika helfen soll, seinen Vorsprung in der Kernenergietechnologie angesichts des zunehmenden globalen Wettbewerbs zurückzugewinnen. Die Gesetzgebung enthält einen umfassenden Vorschlag zur Finanzierung von Forschung, Entwicklung und beschleunigter Einführung fortgeschrittener Kernenergietechnologien.

Das Gesetz (S 3422) soll eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der US-Regierung und der Nuklearindustrie in Gang setzen, um Amerikas globale Führung in der kommerziellen Nukleartechnologie wieder zurückzugewinnen. Neben anderen Zielen würde die Gesetzgebung ein Pilotprogramm schaffen, um langfristige Stromabnahmevereinbarungen zwischen der US-Regierung und einem Versorgungsunternehmen zu treffen, die eine hohe Versorgungssicherheit durch frühzeitigen Einsatz von Nukleartechnologien garantieren. Entscheidend ist, dass die Gesetzgebung die maximale Laufzeit von Stromabnahmeverträgen von 10 auf 40 Jahre verlängert und diese Verträge jährlich bewertet werden können. Dies ist wichtig, weil die größeren Anfangsinvestitionen in Kernreaktoren im Allgemeinen bedeuten, dass sie mehr als 10 Jahre benötigen, bevor sie in die Gewinnzone kommen.

Die Gesetzgebung (Schwerpunkte)

–       weist das Energieministerium an, einen Forschungsreaktor für schnelle Neutronen zu bauen, um hochmoderne Reaktorbrennstoffe und -materialien zu testen. Gegenwärtig sind die einzigen Anlagen, um diese Materialien testen können, in Russland und China.

–       verlangt eine Eigenversorgung mit dem speziellen Kernbrennstoff HALEU.  Dieser Begriff steht für „High Assay Low-Enriched Uranium“, das sind Brennelemente mit einer Urananreicherung zwischen 5 % und 20 % U-235. Fortgeschrittene Reaktoren werden mit HALEU betrieben, aber derzeit gibt es keine kommerziellen Möglichkeiten der Herstellung des Kernbrennstoffes.

–       richtet ein Programm für nukleare Leadership an der Universität ein, um die nächste Generation von hoch qualifizierten Fachpersonal für die neuen fortgeschrittenen Reaktoren auszubilden.

 

20 Fragen zur Energiewende

Die im Folgenden aufgeworfenen Fragen und Antworten sollen die grundlegenden Probleme der Energiewende in übersichtlicher, möglichst kurzer und verständlicher Form beleuchten, ohne dabei in die Tiefe zu gehen und sollen Anregungen für vertiefte Nachforschungen geben. Einige vertiefte Darstellungen sind bereits auf dieser Internetseite enthalten.

 

  1. Können die Wind- und Solaranlagen Kohle- und Kernkraftwerke vollständig ersetzen?
  2. Ist der Verzicht auf Kohle, Gas und Öl zum jetzigen Zeitpunkt infolge ihrer begrenzten Verfügbarkeit zwingend?
  3. Lässt sich der Strom speichern und welche „Speichermöglichkeiten“ gibt es real?
  4. Sind die EEG-Regelungen aus marktwirtschaftlicher Sicht sinnvoll und was bewirken sie?
  5. Warum muss das Stromnetz ausgebaut werden?
  6. Ist das vom Menschen erzeugte CO2für den Klimawandel verantwortlich?
  7. Lässt sich das Klima schützen?
  8. Was bedeuten die Klimaziele quantitativ und welchen globalen Beitrag liefert die in Deutschland angestrebte CO2-Einsparung?
  9. Was führen Politiker mit der Energiewende wirklich im Schilde?
  10. Welche Bedeutung haben Batterien der Elektroautos als Hilfsspeicher für die sichere Stromversorgung?
  11. Was bedeutet Emissionshandel und wie wirkt er?
  12. War der Verzicht auf Kernenergie zwingend und welche Folgen hat er?
  13. Aus welchen Kosten setzt sich der Strompreis zusammen und wie kommt es zum Strompreisanstieg, wo doch die Sonne keine Rechnung schickt?
  14. Wer sind die Träger der Windkraft- und Solaranlagen?
  15. Ist ökologischer Strom tatsächlich ökologisch?
  16. Wie kommt es zum Stromüberfluss und was geschieht damit?
  17. Was versteht man unter „Redispatch“ und wie häufig sind diese Maßnahmen?
  18. Welchen Einfluss übte die Energiewende auf den Strommarkt aus?
  19. Wie beurteilt das Ausland die deutsche Energiewende?
  20. Wie wird die Energiewende von maßgeblicher Seite beurteilt?

Nachfolgend die Antworten, die denen, die sich für dieses Thema interessieren, nicht aber mit diesem Thema vertraut sind, Anlass zum Nachdenken geben sollten.

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Schweiz: Kernkraftwerke erfüllen Erwartungen

In der Medienmitteilung vom 20. August 2018 informiert das Schweizer Nuklear Forum über den Nutzen der Kernenergie für Wirtschaft und Gesellschaft mit folgender Veröffentlichung:

Seit fast fünf Jahrzehnten nutzt die Schweiz die Kernenergie. Die hohen Erwartungen in diese Technologie wurden und werden weiterhin erfüllt: Sie liefert kostengünstig, umweltschonend und zuverlässig Strom für Wirtschaft und Gesellschaft. Strommangel, rauchende Kamine und unbezahlbare Stromrechnungen kennt die Schweizer Bevölkerung nur aus dem Ausland. Dieses Privileg verdanken wir nicht zuletzt der Nutzung der Kernenergie.

Die Schweizer Kernkraftwerke sind vor Jahrzehnten im Auftrag einer breiten politischen Mehrheit zur Sicherstellung einer verlässlichen, umweltschonenden und kostengünstigen nationalen Energieversorgung gebaut worden. In den vergangenen Jahrzehnten haben sie die in sie gesteckten Erwartungen voll erfüllt.

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung
Die Kernenergie ist weiterhin im Rahmen der vom Volk im Jahr 2017 beschlossenen «Energiestrategie 2050» für die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Netzstabilität unverzichtbar. Davon wiederum hängt der Wohlstand des Landes und die Sicherheit der Arbeitsplätze ab. Strom ist die Grundlage unserer Zivilisation. Wir alle, die jahrzehntelang von den Vorzügen der Kernenergie profitiert haben, stehen in der Verantwortung, auch in Zukunft ein zielführendes Umfeld für den Weiterbetrieb der heutigen Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu schaffen.

Diese und weitere Informationen zum Thema sind im neuen Faktenblatt «Der Nutzen der Kernenergie für Wirtschaft und Gesellschaft» zu finden.

China baut westliche Kernkraftwerke

RSK bestätigt die Sicherheit belgischer Kernkraftwerke

Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) bewertet in ihrer Stellungnahme vom 23.05.2018*) die Sicherheitsnachweise für die Reaktordruckbehälter der belgischen Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2, jene Kernkraftwerke, deren Stilllegung wiederholt von deutscher Seite gefordert worden ist.

Anlass dazu gab die im Juni 2012 bei Ultraschallprüfungen festgestellte große Anzahl von Anzeigen in den beiden kernnahen Schmiederingen des Reaktordruckbehälters (RDB) des Kernkraftwerkes Doel-3. Ähnliche Anzeigen wurden, allerdings in geringerer Anzahl, noch im gleichen Jahr auch beim Kernkraftwerk Tihange-2 gefunden. Diese Anzeigen wurden auf wasserstoffinduzierte Risse („Wasserstoff-Flockenrisse“) zurückgeführt, die bei der Herstellung entstanden seien.

Die belgische Aufsichtsbehörde FANC hatte diese Ultraschallanzeigen mehrfach von ausländischen Experten bewerten lassen, die kein erhöhtes Sicherheitsrisiko in diesen Anzeigen sahen.

Bereits in ihrer Kurzbewertung der Sicherheitsnachweise vom 13.04.2016 ging die RSK davon aus, dass ein Integritätsverlust der RDB-Wand unter den Betriebsbedingungen nicht zu unterstellen sei. Aus ihrer Sicht bedurfte es aber noch zusätzlicher Nachweise und der Validierung einiger Methoden, um die Einhaltung der erforderlichen Sicherheit bei Störfällen zu bestätigen.

Auf der Basis detaillierter Informationen, die der RSK von der Aufsichtsbehörde FANC, der belgischen Sachverständigenorganisation BelV und den Kernkraftwerksbetreibern zur Verfügung gestellt wurden, kommt die RSK unter anderem zu folgenden Ergebnissen (Zitat):

  • Es ist nachvollziehbar und plausibel, dass es sich bei den Befunden um herstellungsbedingte Flockenrisse handelt. Diese Hypothese steht im Einklang mit den Ergebnissen der zerstörungsfreien Untersuchungen, der Bewertung des Herstellungsprozesses (die Entstehung von Flockenrissen durch im Stahl gelösten Wasserstoff ist ein bekanntes Phänomen) und der Befundsituation an anderen Schmiedestücken, die bei der Herstellung aufgrund von festgestellten Ungänzen (Anm.: Fehlstellen) verworfen wurden. Diese Schmiedestücke wurden sowohl zerstörungsfrei als auch zerstörend untersucht.
  • Mit den durchgeführten zerstörungsfreien Prüfungen und ergänzenden Analysen konnte kein betriebsbedingtes Risswachstum erkannt werden.

„Insgesamt konnten im Austausch mit der belgischen Seite die meisten der offenen Fragen der RSK geklärt werden. Es verbleibt jedoch die Frage bezüglich einer ausreichenden experimentellen Absicherung der Berechnungsmethoden für Rissfelder. Die in Deutschland und Belgien in Zusammenarbeit mit der französischen CEA eingeleiteten Forschungsvorhaben können zu einer weiteren Absicherung der Berechnungsmethoden beitragen.“

*)  http://www.rskonline.de/sites/default/files/reports/epanlagersk503hp.pdf

USA: Tiefgreifende CO2-Minderung vorerst nur durch Einsatz von Kernkraftwerken

In den Vereinigten Staaten befinden sich rund 100 Kernkraftwerke in Betrieb. Weit mehr als die Hälfte der Kernkraftwerke erhielten in den letzten Jahren eine Laufzeitverlängerung auf 60 Betriebsjahre. Ihr Beitrag an der Gesamtstromerzeugung liegt bei rund 20 Prozent. Durch den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien wie auch durch den Einsatz von preisgünstigem Fracking-Gas wurde der Betrieb von Kernkraftwerken zunehmend unprofitabler. Seit 2013 kam es zur Abschaltung etlicher Kernkraftwerke, weitere „stehen auf der Kippe“ (at-risk). Mit der US-amerikanischen Herausforderung der Stromerzeugung befasst sich ein in der atw*erschienener Aufsatz, deren Autoren zu einer bemerkenswerten Schlussfolgerung kommen (ins Deutsche übersetzt):

 

Investitionen in erneuerbare Energien haben wesentlich zur emissionsfreien Stromerzeugung (in den USA) beigetragen. Für diejenigen, die mit dem Klimawandel zu tun haben, ist dies ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Die vorzeitige Abschaltung von „auf der Kippe stehenden“ Kernkraftwerken in den USA würde jedoch bedeuten, auf eine CO2-freie Stromerzeugung zu verzichten, die zwei Dritteln der gesamten CO2-freien Stromerzeugung aus Wind und Sonne entspricht. In US-Staaten mit diesen Nuklearanlagen hat der Verzicht einen deutlich größeren Einfluss. Die Verzichte könnten noch bedeutender werden, wenn mehr Kernkraftwerke ihre Betriebsgenehmigungen nicht erneuern würden.

Ein Hoffnungsschimmer entsteht jedoch, wenn Staaten wie New York und Illinois Politiken entwickeln, um die kohlenstofffreie Stromerzeugung durch Kernkraftwerke zu bewerten. Sogar Umweltschützer beginnen, Unterstützung für die Kernenergie anzubieten. In Illinois bezeichnete die “Union der besorgten Wissenschaftler” (Union of Concerned Scientists) das “Future Energy Jobs Bill” als eines des umfassendsten staatlichen Energiegesetzentwurfes, das jemals ausgearbeitet wurde und die wichtigste Klimagesetzgebung in der Geschichte Illinois ist. In einem offenen Brief, der von mehr als 70 Ökologen und Naturschutzforschern unterzeichnet wurde, heißt es außerdem, Wind und Sonne seien vielversprechend, aber die Kernenergie als die bei weitem kompakteste und energieintensivste Quelle könnte ebenfalls einen wichtigen und vielleicht auch führenden Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen leisten.

Wenn die Kernkraftwerkskapazität in naher Zukunft nicht erhalten bliebe, wird dies die gesamte Industrie gefährden. Wenn erst einmal ein Kernkraftwerk stillgelegt wird, wird es nicht zurückkommen. Wenn genug Kernkraftwerke stillgelegt werden, könnte ein Wendepunkt für die gesamte Industrie in den Vereinigten Staaten erreicht werden. Während man argumentieren könnte, dass dieses nukleare Loch auf lange Sicht mit erneuerbaren und anderen sich entwickelnden sauberen Technologien gefüllt sein wird, ist es für die nahe Zukunft aber gewiss, dass eine schnelle und tiefgreifende Kohlenstoffreduktion den Einsatz von Kernkraftwerke für die Stromerzeugung unverzichtbar macht.

*)  Chris Vlahoplus, Ed Baker, et.al. “While you are sleeping: The unnoticed loss of carbon-free generation in the United States”, atw International Journal for Nuclear Power 6/7 2018