Bei allen Energiegewinnungs- und Sparsystemen ist der Energieaufwand zur Herstellung solcher Systeme als auch der Energieaufwand zum Betrieb der Systeme über die Lebenszeit in Relation zum Energieertrag zu setzen.
Hierzu ist es sinnvoll, jeweils eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen. Kosten in der selbigen entstehen immer durch Aktivitäten und Prozesse. Damit einhergehend werden auch immer Energien verbraucht. Deshalb kann die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung statt in Geldmenge auch in Energiemenge erfolgen. Dabei müssen die Subventionen nicht als Einnahmen verbucht werden, sondern als Kosten, da diese an anderer Stelle vorher Energien verbraucht haben. Selbst mit den Subventionen rechnet sich die Photovoltaik nicht; im Gegenteil: Es entstehen Verluste. Deshalb sind alle Arten von Subventionen Energieverschleuderungsmechanismen. Oft kommen dann die Argumente: Aber wir müssen doch im Sinne des tech. Fortschritts … Wie soll das denn ohne Anschubfinanzierung … Wir brauchen Subventionen etc.. Das Problem ist, dass zwischen Subventionen und (Anschub)-finanzierung nicht unterschieden wird. Die Finanzierung eines Projekts wird durch die spätere Herstellung der Produkte aus und dem und durch das Projekt so zu kalkulieren sein, dass sowohl das eingesetzte Kapital als auch die Kapitalkosten über den Verkaufserlös als Refinanzierung erfolgt. Selbst geplante Verluste können somit im System verkraftet werden. Das Kapital (auch z.B.: „venture capital“ genannt) wird durch Investoren zur Verfügung gestellt, die nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Projekts bereit sind, dieses Risiko einzugehen und damit persönlich zu haften.