Ökostrom: Keine Versorgungssicherheit ohne konventionelle Kraftwerke

Im Vorjahr 2019 überstieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der erzeugten Strommenge in Deutschland erstmals den Stromanteil aus Fossilkraftwerken und Kernkraftwerken. Im Juli dieses Jahres deckte der Ökostrom durch sehr hohen Solarstromanteil stundenweise den momentanen Strombedarf nahezu vollständig. Aber eben für nur sehr kurze Zeit.

Es wäre jetzt ein fataler Trugschluss zu glauben, dass es nur eines weiteren Zubaus an Windkraft- und Solaranlagen bedarf, um die konventionellen Kraftwerke dauerhaft überflüssig zu machen.

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Nukleare Kettenreaktion: Die Natur machte sie uns vor

Der Naturreaktor als Teil der Schöpfung ist ein in Fachkreisen, weniger in der Öffentlichkeit bekanntes Phänomen, das beim Uranabbau entdeckt wurde.

Das in der Natur vorkommende Uran besteht hauptsächlich aus drei Isotopen des Urans, die sich durch die Neutronenzahl im Atomkern unterscheiden. Das für den Leichtwasserreaktor interessante Uranisotop ist das Uran-235, das einen Anteil von 0,7204(6) % im natürlich vorkommenden Uran hat. Alle drei Isotope zerfallen mit unterschiedlicher Halbwertszeit. Die größte Halbwertszeit besitzt mit ca. 4,47 Milliarden Jahres das Uran-238. Uran-235 hat ca. 0,704 Milliarden Jahre und das Uran-234 ca.0,246 Millionen Jahre. Infolge dieser enormen Halbwertszeiten finden wir dieses Isotopengemisch noch in der Erdkruste.

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Energie-Utopien und technische Realität

Schauen wir einmal über den nationalen Tellerrand. Auch in Großbritannien gibt es Kritik an dem vollständigen Verzicht auf Kohle, Gas und Erdöl zur Stromerzeugung. Nachfolgend das Urteil eines britischen Fachmannes zur Decarbonisierung und sein Urteil über die Energiewende in Deutschland. Seine Aussagen sind auszugsweise und übersetzt wiedergegeben.

Michael Kelly:

„Die Entscheidung Großbritanniens, eine umfassende Dekarbonisierung der Wirtschaft in Angriff zu nehmen, ist von oberflächlichem Denken geprägt, das die technische Realität ignoriert. Das Netto-Null-Ziel der Regierung für 2050 sei ohne größere soziale Störungen nicht erreichbar“. Professor Michael Kelly ist emeritierter Professor für Ingenieurwissenschaften an der Universität von Cambridge und ehemaliger Chefwissenschaftler des Ministeriums für Gemeinden und Kommunalverwaltung [1].

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Deckelung der EEG-Umlage – vorerst

In unserem Bericht aus Mai 2020 (hier) zitierten wir den E.on Vorstandsvorsitzenden Theyssen mit den Worten:

“Die EEG-Umlage werde im kommenden Jahr durch die Decke schießen. Das sei so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Finanzierung der Energiewende durch die EEG-Umlage ist ein grundsätzlich verfehltes System.”

Theyssens Prognose traf ins Schwarze. Vor wenigen Tagen veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber die monatliche Abrechnung für das EEG-Umlagekonto. Demnach sackte der Kontostand im Juni ins Rote auf minus 1.162.745.858,44 Euro ab. Die EEG-Umlage soll die Differenz aus der Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und den tatsächlichen Markterlösen decken.

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“Green Deal” vereinbar mit Lissabon-Vertrag und Energiecharta?

Im folgenden Artikel wird die Rechtskonformität der europäischen Energiepolitik hinterfragt. Wir berichteten hier und hier über das Vorhaben der Europäischen Union, Taxonomie-Richtlinien aufzustellen, mit deren Hilfe sich die Umweltverträglichkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit feststellen lässt, um deren Förderungswürdigkeit beurteilen zu können. Die von der Kommission eingesetzte Technical Experts Group (TEG) für nachhaltige Finanzen kam zu dem Schluss, dass zu diesem Zeitpunkt “die Beweise für die Kernenergie komplex und im taxonomischen Kontext schwieriger zu bewerten sind”, was den möglichen erheblichen Schaden für andere Umweltziele betrifft. Das bedeutet, vorrangig „grüne“ Techniken fördern und keine finanzielle Unterstützung für die Kernenergie, weder für die Förderung noch für Neubauten.

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Forschungsbedarf über die biologische Wirkung elektromagnetischer Felder

Was man über den Stromnetzausbau auch wissen sollte.

Die Energiewende macht einen gewaltigen (einige tausend Kilometer) Ausbau des Stromübertragungsnetzes erforderlich. Die bevorzugten Standorte für Energieanlagen befinden sich an der deutschen Küste sowie in Nord- und Ostsee (offshore). Die vorhandenen Höchstspannungsnetze allerdings reichen nicht aus, den von den Windenergieanlagen erzeugten Strom in die entfernten Verbrauchszentren West- und Süddeutschlands zu transportieren. Problematisch ist besonders die für Windkraft typische, oft durch extreme Schwankungen und gelegentlich sehr hohe Leistungsspitzen gekennzeichnete Stromerzeugung. Wegen der gegenüber Wechselstromübertragung geringeren Leistungsverluste ist die Hochspannungsgleichstrom-Übertragung (HGÜ) vorgesehen. Bürgerproteste gegen Freileitungen machen streckenweise eine Erdverkabelung der Übertragungsleitungen erforderlich, über die wir hier  berichteten. Doch was bewirken die von stromdurchflossenen Leitern erzeugten elektromagnetischen Felder beim Menschen?

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Kohle bleibt Hauptenergiequelle im globalen Energiesystem

Ungeachtet eines fehlenden stichhaltigen und allgemein anerkannten wissenschaftlichen Beweises über die Wirkung des Kohlenstoffdioxids CO2 auf das globale Wettergeschehen verpflichteten sich bis auf China, Indien und die USA (durch Vertragskündigung) alle übrigen teilnehmenden Staaten an der Pariser Klimakonferenz von 2015, Maßnahmen zur CO2-Einsparung zu ergreifen, um die mittlere Globaltemperatur unter 2 0C, besser noch 1,5 0C zu halten. Dem liegt die unbewiesene These zugrunde, dass das vom Menschen durch Verbrennung erzeugte CO2 den Klimawandel verursacht. Wird es zu einer CO2-Einsparung kommen?

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Unglaublich, wie Stromkunden berappt werden

Steigende Stromkosten trotz überschüssiger Stromproduktion: Bei einer Stromschwemme sollten geringere Kosten zu erwarten sein. Zumal immer mehr Ökostrom produziert wird, der angeblich so günstig sein soll. „Die Sonne schickt keine Rechnung“, so lautete der vor mehr als zwanzig Jahren verkündete politische Slogan. Was läuft da schief? Geringere Preise an der Strombörse kommen bei den Stromkunden nicht an. Warum? Schuld ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das wirtschaftsübliche Entwicklungen auf den Kopf stellt und – politisch gewollt – marktwirtschaftliche Grundsätze zu Lasten der Stromkunden aushebelt.

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Asse: Abfall-Rückholung gegen fachlichen Rat und Vernunft

 

Das ehemalige Salzbergwerk, nach Betriebsende für Forschungszwecke dort eingerichtete Versuchsendlager Asse II bei Remlingen in Niedersachsen war (wieder einmal) Thema in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [1]. Für Asse II gibt es den gesetzlichen Auftrag einer unverzüglichen Stilllegung. Hierzu wird die Rückholung sämtlicher in Asse II eingebrachten radioaktiver Abfälle gefordert. In der Mitteilung [1] heißt es: „Für die Rückholung der Abfälle seien nicht nur ein Rückholbergwerk, sondern auch der Bau einer Abfallbehandlungsanlage mit einem Zwischenlager notwendige Voraussetzungen. Der Bau des Rückholbergwerks solle nach aktueller Planung im Jahr 2023 starten. Zehn Jahre später solle mit der Bergung der Abfälle begonnen werden.“

„Ob und wieweit eine Rückholung tatsächlich machbar ist, insbesondere unter den Aspekten Zeitlimits (Standfestigkeit der Grube), Sicherheit und Strahlenschutz für die Bergleute sowie Akzeptanz seitens lokaler Bevölkerung für ein oder gar mehrere neue, in jedem Fall notwendige übertägige Zwischenläger“, war und bleibt für die KTG [2] völlig offen.

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